Drohung

Google droht mit Stopp von Street View in der Schweiz

Grund ist ein Urteil zu Datenschutz-Anforderungen
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Bilder wie diese mit Blick über den Zürichsee durften es sein, die die Datenschützer stören. Bilder wie diese mit Blick über den Zürichsee durften es sein, die die Datenschützer stören.
Screenshot: teltarif.de
Google droht mit dem Stopp von Street View in der Schweiz, falls die Datenschutz-Anforderungen an den Online-Straßenatlas nicht gelockert werden. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang April beschlossen, dass der Internet-Konzern auf den Street-View-Bildern ausnahmslos alle Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich machen müsse. Google entgegnet, dass dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde und legte Beschwerde gegen das Urteil ein.

Bilder wie diese mit Blick über den Zürichsee durften es sein, die die Datenschützer stören. Bilder wie diese mit Blick über den Zürichsee durften es sein, die die Datenschützer stören.
Screenshot: teltarif.de
Google macht Gesichter und Kennzeichen mit einer Spezialsoftware unkenntlich, die nach Angaben des Unternehmens eine Treffer-Quote von rund 99 Prozent bietet. Die Straßenansichten bei Street View setzen sich aus vielen einzelnen Bildern zusammen, für die 20 größten Städte Deutschlands sind es mehrere Millionen.

Vollständige Anonymität bei "sensiblen Einrichtungen"

Zudem entschied das Gericht auf Forderung des Schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür, dass im Bereich "sensibler Einrichtungen" - etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Spitälern - vollständige Anonymität hergestellt werden müsse. Dazu solle Google neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung unkenntlich machen. Unzulässig ist laut Gericht zudem der Einblick in Höfe und Gärten, deren Anblick einem "normalen Passanten" verschlossen bleiben würde.

"Falls diese Anordnungen tatsächlich Bestand haben sollten, wäre Google leider gezwungen, den Dienst in der Schweiz einzustellen", kündigte das Unternehmen an.

100-prozentige Unkenntlichmachung hieße jedes Bild manuell anschauen

"Wenn wir eine 100-prozentige Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen erreichen wollten, müssten wir jedes einzelne der Millionen von Schweizer Bildern manuell prüfen", sagte der Google-Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer der Schweizer Nachrichtenagentur SDA. Wenn Menschen mit manuellen Vorgängen beteiligt seien, könne es aber keine 100-prozentige Perfektion geben.

Der bei Google für das Geschäft in der Schweiz verantwortliche Manager Patrick Warnking kritisierte, das Urteil ziehe die Vorteile von Street View für Menschen und Unternehmen in der Schweiz nicht in Betracht. "Wir werden uns sehr bemühen, Street View für die Schweizer Nutzer zu erhalten." Googles Motivation für die Beschwerde seien nicht finanzielle Interessen, "sondern wir stehen für Innovation ein und für die Vorteile, die Street View der Schweiz bringt".

Auch in Deutschland hatte es erhebliche Widerstände von Politik und Datenschützern gegen den Street-View-Dienst gegeben, der Panorama-Ansichten von Straßen im Internet zeigt. Allerdings waren sie mit einer Vorab-Einspruchsfrist gegen die Abbildung von Wohnhäusern mit anschließender Verpixelung ausgeräumt worden. Schon dafür hatte Google dutzende zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt.

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