Datenschutz

Datenschützer sieht Kodex für Street-View-Dienste nicht umgesetzt

Verhinderung ungewollter Veröffentlichung von Persönlichkeitsprofilen
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Ein verpixeltes Haus bei Street View - ein zentraler Dienst soll derartige Schwärzungen bei allen Geodiensten ermöglichen. Ein verpixeltes Haus bei Street View - ein zentraler Dienst soll derartige Schwärzungen bei allen Geodiensten ermöglichen.
Foto: Google
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat der deutschen IT-Branche vorgeworfen, die im Dezember 2010 eingegangene Selbstverpflichtung für Geodatendienste nicht in die Realität umgesetzt zu haben. Bis zum März 2012 hätte demnach ein zentrales Internetportal für Informationen und Widersprüche für Geodienste in Betrieb genommen werden müssen.

Ein verpixeltes Haus bei Street View - ein zentraler Dienst soll derartige Schwärzungen bei allen Geodiensten ermöglichen. Ein verpixeltes Haus bei Street View - ein zentraler Dienst soll derartige Schwärzungen bei allen Geodiensten ermöglichen.
Foto: Google
"Dieses Portal existiert bis heute nicht", sagte Schaar. Nicht umgesetzt worden sei auch das vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Aussicht gestellte "Rote-Linien-Gesetz", mit dem die Bundesbürger vor der ungewollten Veröffentlichung von Persönlichkeitsprofilen im Internet geschützt werden sollten.

Der Branchenverband Bitkom widersprach der Darstellung von Schaar und verwies auf das Webangebot www.geodatendienstekodex.de. Dort könne man sich umfassend darüber informieren, ob es Bilder von einem Haus oder einer Wohnung in Online-Bilderdiensten gebe. Außerdem werde hier erklärt, wie man gegen eine Darstellung von Häuser und Wohnungen Widerspruch einlegen könne. Der Aufbau des Portals habe zwar länger gedauert als geplant, aber inzwischen sei man dem Versprechen nachgekommen, sagte ein Bitkom-Sprecher. Die Suchfunktion bezieht sich bisher allerdings nur auf den Dienst Street View von Google und nicht auf Angebote von anderen Anbietern. So können etwa bei Bing Maps ganze Innenstadtbereiche aus der Vogelperspektive betrachtet werden, ohne dass es eine Widerspruchsmöglichkeit gibt.

Einheitliches Logo sollte auf Geo-Kodex hinweisen

Die Bundesregierung hatte sich im Dezember 2010 vor dem Hintergrund der hitzigen Debatte um den Straßenpanorama-Dienst Google Street View mit dem Bitkom auf eine Selbstverpflichtung der Branche geeinigt. Die Wirtschaftsvertreter hatten damals neben der zentralen Plattform für Informationen und Widersprüche eine möglichst einfache Widerspruchsmöglichkeit auch ohne Internet-Anschluss zugesagt. Außerdem wollten die Unternehmen ein einheitliches Logo verwenden, um auf ihren Websites auf den Geo-Kodex hinzuweisen.

Die Kritik von Schaar steht im Kontext der Debatte um ein EU-Datenschutzrecht, das im Januar 2012 durch ein Regelungspaket der EU-Kommission angestoßen wurde. Kommissarin Viviane Reding hatte damals eine Richtlinie für eine in Europa einheitlich geltende Datenschutzregelung auf den Weg gebracht. Damit sollen die verschiedenen Bestimmungen in den europäischen Ländern vereinheitlicht werden. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) macht sich in dieser Diskussion dafür stark, auch auf Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zu setzen.

Schaar betonte, das Beispiel nicht eingehaltener Zusagen der Wirtschaft bei den Geodiensten zeige, dass eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht ohne klare gesetzliche Regeln funktioniere.

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