Google nutzen ohne Zustimmung zu Datenschutzregeln
Google nutzen ohne Zustimmung zu Datenschutzregeln
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Schnelle Klicks auf blaue Schaltflächen mit
der Aufschrift "Ich stimme zu" sind selten eine gute Idee. Die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vznrw) warnt daher auch vor
einer allzu schnellen Zustimmung zu Googles "Hinweise zum
Datenschutz", die viele Nutzer seit einigen Tagen vor Gebrauch der
Suchmaschine eingeblendet bekommen. Einige Passagen darin lassen den
Verbraucherschützern "die Haare zu Berge stehen". Ohne Zustimmung
lässt sich Google zwar nicht mehr nutzen, die Suchergebnisse des
Internetriesen bekommt man aber auch auf anderem Weg.
Alternative: Google-Index ohne Datenpreisgabe nutzen
Google nutzen ohne Zustimmung zu Datenschutzregeln
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Die Verbraucherschützer raten zur Nutzung von alternativen
Suchmaschinen, die weniger oder keine Daten über ihre Nutzer sammeln.
Einige von ihnen nutzen sogar Googles Suchindex, leiten die Anfragen
ihrer Nutzer aber anonymisiert an die Server des US-Unternehmens
weiter. Ein Beispiel dafür sind die niederländischen Suchmaschinen
Startpage und Ixquick. Während Startpage eine Art anonymer Zugang zu
Google ist, nutzt die Meta-Suchmaschine Ixquick auch Suchdaten
weiterer Anbieter und bezieht sie in ihre Ergebnisse mit ein. Dabei
speichern beide Dienste weder die IP-Adresse der Nutzer, noch werden
Suchbegriffe oder andere Daten erhoben oder an Dritte weitergeleitet.
Weitere anonyme Suchalternativen sind DuckDuckGo aus den USA, MetaGer aus Deutschland oder Qwant [Link entfernt] aus Frankreich, die ebenfalls mit strengem Datenschutz werben, aber eigene Suchtechnik verwenden. Die Bedienung dieser Suchmaschinen funktioniert genau wie eine Suche über Google. Nur die Ergebnislisten sehen etwas anders aus, gelegentlich folgt die Sortierung der Ergebnisse auch einer anderen Systematik.