Hintergrund

So wird ein Glasfaser-Netz überwacht

Netzausfälle sind nicht nur für private Internet-Nutzer ärgerlich. Sind kritische Infrastrukturen betroffen, droht im schlimmsten Fall ein Chaos. Wir zeigen Beispiele, wie ein Glasfasernetz heutzutage überwacht werden kann.
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In vielen Fällen kann der Netzbetreiber drohende oder bereits aufgetretene Schäden an einem Glasfaser-Netz feststellen, ohne dass er überhaupt etwas mit der eigentlichen Glasfaser machen muss. Viele Ereignisse finden nämlich in der Infrastruktur rund um das Netz statt, also beispielsweise in den Betriebs- und Überwachungsräumen, in Schächten oder Rohren.

Ein großer Teil der Glasfaser-Schäden lässt sich dadurch verhindern, dass der Netzbetreiber einfach nur diese Infrastruktur überwacht. Und der Vorteil ist: In den Räumen befindet sich bereits eine Glasfaser, es muss also kein separates Kabelnetz für die Überwachung installiert werden. Laut Hornsteiner kann der Netzbetreiber aus einem Faserstrang nur eine Faser abzweigen und an diese bis zu 80 Sensoren oder Detektoren anschließen.

Das können dann wie gewohnt Temperatur- oder Feuchtigkeits-Sensoren sein, die bei der Überschreitung eines zuvor festgelegten Grenzwertes einen Alarm absetzen. Tür-, Fenster- und Schachtdeckelsensoren melden, wenn jemand gewaltsam in die Räumlichkeiten eingedrungen ist. Ein Kipp/Neige-Sensor schlägt Alarm, wenn jemand beispielsweise einen Verteilerkasten herunterreißt oder wenn ein Bauwerk durch einen Erdrutsch abgesackt ist.

Laut Hornsteiner gibt es für diesen Zweck auch passive, also stromlos betriebene Sensoren. Ein Einbrecher kann die Überwachungstechnik also nicht einfach durch ein Abschalten der Stromversorgung unschädlich machen. Sind die Über­wachungs­ein­richtungen nicht per Kupferkabel oder Mobilfunk vernetzt, ist es für den Einbrecher auch nicht möglich, einen elektromagnetischen Störsender einzusetzen oder per Jammer die Signalübertragung zu blockieren. Ein bekanntes Beispiel für eine derartige Familie von passiven und stromlosen Sensoren, die bei kritischen Infrastrukturen eingesetzt wird, ist das GridCop-System.

Darum müssen Netzbetreiber ihre Glasfaser-Netze überwachen

Die vorigen Ausführungen legen nahe, dass der Netzbetreiber in die Überwachung seines Glasfasernetzes eine gewisse Menge an Zeit und Geld investieren muss. Wofür also der ganze Aufwand?

Im Juli 2015 trat das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft. Seither sind die Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich dazu verpflichtet, außergewöhnliche IT-Ereignisse an das BSI zu melden. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gelten derzeit die Sektoren der Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Ernährung und Wasser, ab 2018 werden die Bereiche Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen eingeschlossen. Die Betreiber kritischer Infrastrukturen sind dazu verpflichtet, diverse Zertifizierungen zu absolvieren. Darum tun Netzbetreiber gut daran, eine vollständige Erfassung und Archivierung von allen Glasfaser-Streckenereignissen vorzunehmen.

Angriffe auf kritische Infrastrukturen ans BSI melden Angriffe auf kritische Infrastrukturen ans BSI melden
Bild: dpa
Denn letztendlich sitzen den Netzbetreibern nicht nur staatliche Behörden im Nacken, sondern auch die Kunden und deren Versicherungen. Mit den Kunden besteht beispielsweise ein Service-Level-Agreement, also eine Vereinbarung darüber, welche Leistung und Zuverlässigkeit der Netzbetreiber bieten muss. Im Rahmen eines Service-Level-Agreements wird beispielsweise oft die Mean Time To Repair festgelegt, also die Zeit, innerhalb derer ein Schaden behoben sein muss.

Kann der Netzbetreiber die vertraglichen Vereinbarungen nicht einhalten, drohen Schadensersatzklagen durch die Kunden, im Rahmen derer es dann oft einen langwierigen Streit zwischen Versicherungsgesellschaften gibt. Wird die ganze Sache dann noch in der Öffentlichkeit ausgebreitet, droht ein Imageschaden für den Netzbetreiber, der oft jahrelang wie ein Makel an dem Unternehmen klebt.

An einer Echtzeitalarmierung und einer Dokumentation aller Ereignisse im Netz führt also kein Weg vorbei. Nur so kann der Netzbetreiber im Rechtsfall zweifelsfrei nachweisen, dass er an einem Schaden nicht schuld ist und alles getan hat, um diesen zu verhindern oder schnellstmöglich zu beseitigen.

Fazit: Netzbetreiber müssen ihre Netze überwachen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es gute Gründe für Netzbetreiber gibt, ihre Glasfasernetze ständig im Auge zu behalten und alle Ereignisse zu protokollieren. Die dafür notwendige Technik ist am Markt verfügbar.

Durch eine sinnvolle Kombination diverser Überwachungsmaßnahmen lassen sich viele Fehler und Ausfälle bereits im Vorfeld erkennen und verhindern. Wenn private Nutzer einmal für einige Stunden infolge eines Ausfalls auf Facebook & Co. verzichten müssen, ist das verschmerzbar. Kritische Infrastrukturen müssen aber 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche funktionieren, da Ausfälle in diesem Bereich ungeahnte Folgen haben können.

Wie aufwändig es ist, eine gebrochene Glasfaser wieder zu reparieren, haben wir in diesem Artikel erläutert: So funktioniert Spleißen.

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