Beschleunigung

Glasfaser: Schnellerer Netz­aus­bau dank Steuer­ent­last­ung für Haus­be­sitzer

Der Glasfaserausbau bis ins eigene Haus bleibt nach wie vor teuer, die Branche fordert darum Steuererleichterungen für Hausbesitzer. Der Eigentümer bezahlt den Anschluss und kann die Kosten voll von der Steuer absetzen - rechnet sich dieses Modell? Die Branche rechnet vor.
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Buglas-Vorschlag: Schnellerer Netzausbau dank Steuerentlastung Buglas-Vorschlag: Schnellerer Netzausbau dank Steuerentlastung
Logo: Buglas
Straßen und Grundstücke für den Glasfaseranschluss im eigenen Haus aufgraben: Das ist und bleibt teuer. Insbesondere Privathaushalte scheuen diese Investition, wenn sie nicht von staatlicher oder kommunaler Seite gefördert wird. Bereits vor einigen Wochen hat der Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (Buglas) daher die Idee ins Spiel gebracht, dass die Hausbesitzer grundsätzlich die Kosten für den Anschluss des eigenen Hauses übernehmen können, wenn sie diesen Betrag dafür voll von der Steuer absetzen können. Buglas-Vorschlag: Schnellerer Netzausbau dank Steuerentlastung Buglas-Vorschlag: Schnellerer Netzausbau dank Steuerentlastung
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Über einen solchen Vorschlag können sowohl die Branche, die Verbraucher und die Politiker, die diese Steuerreform verabschieden müssten, natürlich nur diskutieren, wenn hierzu genaue Zahlen vorliegen. Der Buglas hat nun eine Modellrechnung aufgestellt, die in den kommenden Tagen den Verantwortlichen in der Politik präsentiert werden soll. Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer hat das Dokument der teltarif.de-Redaktion bereits vorab zur Verfügung gestellt.

Politik könnte steuerliche Absetzbarkeit ablehnen

In dem Papier vertritt der Branchenverband die Auffassung, dass FTTB/FTTH-Netze allein zukunftsfähig seien, jedoch hätten sie die höchsten Ausbaukosten. Nach der jetzigen Rechtslage sei die Beteiligung der Hausbesitzer an Anschlusskosten de facto zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Der Vorschlag der Branche geht dahin, die volle steuerliche Absetzbarkeit des Hausanschlusses (also sowohl Personal- als auch Materialkosten) in den § 35a EStG einzuführen. Die ausbauenden Unternehmen könnten so ihre Kosten weiterhin berechnen und die Hauseigentümer hätten einen steuerlichen Anreiz, einen FTTB/FTTH-Anschluss einrichten zu lassen.

Einer steuerlichen Entlastung der Bürger würde die Politik natürlich nur dann zustimmen, wenn es vorher klar ist, mit welchen Steuermindereinnahmen durch eine entsprechende Anpassung des § 35a EStG zu rechnen ist und ob die Gesetzesänderung an anderer Stelle vielleicht sogar zu Steuermehreinnahmen führen würde.

Modellrechnung berücksichtigt FTTB für bestimmte Einkommensklasse

Die Glasfaser-Unternehmen vertreten die These, dass für die Errichtung zusätzlicher Hausanschlüsse im Umfang von einer Million zusätzlicher Glasfaser-Hausanschlüsse pro Jahr keine Tiefbau-Kapazitätsengpässe bestehen. Der Buglas geht bei seiner Modellrechnung davon aus, dass die Hauseigentümer ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von mindestens 52 881 Euro haben. Ihr Grenzsteuersatz liegt damit bei 42 Prozent. Die Kosten für den Hausanschluss verringern das zu versteuernde Einkommen nach Prognosen der Branche so, dass die Hausbesitzer trotzdem noch in der zweithöchsten Einkommensteuerklasse liegen und somit die Kosten um ihren Grenzsteuersatz vermindern.

Betrachtet werden für die Modellrechnung nur die Anschlusskosten für FTTB von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude bei einer durchschnittlichen Entfernung zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude von 15 Meter (also kein FTTH und ohne Inhouse-Verkabelung).

Nach der Modellrechnung treffen Steuerminder- und – Mehreinnahmen Bund und Länder zu annähernd gleichen Teilen: Einnahmen aus Einkommensteuer stehen nach Angaben des Buglas zu je 42,5 Prozent Bund und Ländern sowie zu 15 Prozent den Kommunen zu, Einnahmen aus Körperschaftsteuer zu je 50 Prozent Bund und Ländern, Einnahmen aus Umsatzsteuer zu 53,9 Prozent dem Bund, 44,1 Prozent den Ländern und zu 2 Prozent den Kommunen.

Ein Hausanschluss kostet nach der Berechnung des Buglas durchschnittlich 1 250 Euro inklusive Gebäudezu- und Hauseinführung. Bei einer Million Anschlüssen pro Jahr bezahlen die Hauseigentümer also 1 250 Millionen Euro an die Glasfaser-Unternehmen.

Buglas: Geringe Steuermindereinnahmen rechtfertigen Gesetzesänderung

Das zu versteuernde Einkommen gemäß Einkommensteuer-Statistik betrug 2010 (alle Einkunftsarten) 905,4 Milliarden Euro, die darauf festgesetzte Einkommensteuer 187,5 Milliarden Euro. Die Steuermindereinnahmen würden bei einer Million Hausanschlüssen also bei 525 Millionen Euro liegen.

Gleichzeitig würden bei einem Umsatz von 1 250 Millionen Euro 199,6 Millionen Euro Umsatzsteuer anfallen, der Vorsteuerabzug wurde dabei nicht berücksichtigt. Der Buglas nimmt eine Marge von 20 Prozent bei Tiefbauern und Ausrüstern an, also insgesamt 210,1 Millionen Euro. Bei einem Satz von 15,825 Prozent Körperschaftsteuer und Soli auf das zu versteuerndes Einkommen würde das weitere 33,2 Millionen Euro in die öffentlichen Kassen spülen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen hat der Buglas mit insgesamt 54,6 Millionen Euro beziffert.

Bei einem Ausbauziel von einer Million Hausanschlüsen würden der öffentlichen Hand also jährlich insgesamt lediglich 237,6 Millionen Euro entgehen. Entsprechende Modellrechnungen hat der Buglas auch für 250 000 und 500 000 ausgebaute Haushalte jährlich aufgestellt. Im Falle von nur 250 000 Hausanschlüssen würden dem Fiskus nur 59,4 Millionen Euro an Steuereinnahmen entgehen, bei 500 000 Hausanschlüssen wären es 118,78 Millionen Euro.

Das Fazit, dass die sich aus einer vollständigen steuerlichen Abzugsfähigkeit des Hausanschlusses ergebenden Netto-Mindereinnahmen weniger als 0,1 Prozent des Einkommensteueraufkommens ausmachen, nimmt der Buglas zum Anlass, die Politik folgendermaßen aufzufordern: "Der Vorschlag sollte im Sinne einer möglichst flächendeckenden Versorgung Deutschlands mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen von der Politik ohne 'haushälterische Scheuklappen' beraten werden." Immerhin würde die vollständige steuerliche Abzugsfähigkeit des Hausanschlusses die finanzielle Belastung des Breitbandausbaus auf mehr Schultern verteilen.

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