Verhandlung

Galaxy Tab: Gericht sieht Hinweise auf Markenrechts-Verletzung (Update)

Entscheidung soll am 9. September fallen - Samsung bittet um früheren Termin
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa und dapd

Apple vs. Samsung vor Gericht Apple vs. Samsung vor Gericht
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Im Prozess um das Verkaufsverbot für den Samsung Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 sieht das Düsseldorfer Landgericht deutliche Hinweise dafür, dass die Koreaner Markenrechte von Apple verletzt haben. Nach der mündlichen Anhörung vor dem Landgericht, die zum Teil als heftiger Schlagabtausch verlief, neigte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann in ihrer vorläufigen Einschätzung heute dazu, die Einstweilige Verfügung gegen Samsungs iPad-Herausforderer Galaxy Tab 10.1 zu bestätigen. Nach der vorläufigen Auffassung der Kammer gebe es zwar Unterschiede im Detail, dennoch stimme der Gesamteindruck der Geräte überein, erklärte die Richterin.

Samsung Galaxy Tab 10.1

Apple vs. Samsung vor Gericht Apple vs. Samsung vor Gericht
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Allerdings könnte sich diese Position noch ändern, und die Richter sahen auch offene Fragen. Samsung beantragte, die Einstweilige Verfügung aufzuheben. Die Entscheidung soll am 9. September verkündet werden. Eine Bitte von Samsung, noch vor Beginn der Berliner Funkausstellung IFA am 2. September zu entscheiden, will das Gericht prüfen.

Schlagabtausch vor Gericht

In dem Verfahren geht es ausschließlich um das sogenannte Geschmacksmuster, also Design und Äußeres Aussehen. Bei der Bewertung, ob ein Geschmacksmuster verletzt wurde, geht es darum, ob ein Produkt vom Gesamteindruck her mit einem anderen identisch ist. Apple hatte mit dem Muster im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablets in Europa geschützt.

Der südkoreanische Konzern versuchte zum Auftakt, das von Apple registrierte Geschmacksmuster für das Design eines Tablet-Computers in Frage zu stellen. Die Musterbilder in Apples Antrag seien widersprüchlich und wiederholten Elemente vorheriger Ideen, argumentierten Samsung-Anwälte. Außerdem seien diverse von Apple geschützte Design-Elemente technisch bedingt und deshalb die einzige sinnvolle Lösung.

Apple: Samsung hat Design "sklavisch" nachgeahmt

Das kalifornische Unternehmen indes wirft dem südkoreanischen Konkurrenten vor, bei der Gestaltung des Galaxy Tab 10.1 das iPad 2 kopiert zu haben. Samsung habe versucht, den guten Ruf des über "Kultstatus" verfügenden iPad zu nutzen und beim Entwurf des eigenen Geräts dessen Design "sklavisch" nachgeahmt. Damit habe das Unternehmen den Geschmacksmusterschutz des Geräts verletzt, erklärte Apple.

Eine heftige Debatte gab es um die Frage, ob Apples Anwälte schon Anfang Juni Zugang zu Abbildungen des Galaxy Tab 10.1 auf der deutschen Samsung-Website gehabt haben könnten. Die Samsung-Seite argumentiert, damit könnte bis zu Apples Antrag von Anfang August zu viel Zeit vergangen sein, so dass keine Dringlichkeit mehr für eine Einstweilige Verfügung gegeben wäre. Apple verweist darauf, man habe erst sicher sein müssen, Zugriff auf Bilder der Geräte zu haben, die tatsächlich in Deutschland auf den Markt kommen sollen.

Apple hatte bereits vor einigen Wochen bei dem Düsseldorfer Gericht eine einstweilige Verfügung mit einem Verkaufsverbot für das Galaxy Tab erwirkt. Sie galt zunächst europaweit, wurde dann aber vom Gericht auf Deutschland beschränkt. In der Düsseldorfer Verhandlung geht es nun um die Aufrechterhaltung des Verbots.

Samsung verweist auf technische Notwendigkeiten

Samsung wies die Plagiatsvorwürfe allerdings vor Gericht entschieden zurück. Der Rechtsanwalt des Konzerns betonte, viele der von Apple monierten Übereinstimmungen seien rein technisch bedingt. "Es kann nicht sein, dass Apple - nur weil sie die Ersten waren - beanspruchen kann, dass andere technisch unsinnige Lösungen wählen." Das gelte etwa für den Bildschirm auf der Vorderseite, den schmalen Rahmen und die abgerundeten Ecken der Geräte. Der Rechtsanwalt verwies auch darauf, dass ein niederländisches Gericht erst in dieser Woche eine Geschmacksmusterverletzung verneint habe.

Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PCs überziehen sich die Konzerne derzeit weltweit mit Prozessen. Während Apple Samsung des Plagiats beschuldigt, wirft der koreanische Konzern dem kalifornischen Unternehmen im Gegenzug eine Vielzahl von Patentverletzungen vor.

Apple hatte mit der Entwicklung des iPhones und des iPads in den vergangenen Jahren zunächst den Smartphone-Markt und dann den Markt für Kleincomputer revolutioniert. Seitdem bemühen sich die Konkurrenten, den Vorsprung der Kalifornier einzuholen, während Apple seine führende Position nicht nur durch Neuentwicklungen, sondern auch zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen zu verteidigen sucht.

Apple geht auch gegen Galaxy-Smartphones in Europa vor

Erst gestern entschied ein Gericht in den Niederlanden, dass Samsung ab Mitte Oktober keine Galaxy-Smartphones in der derzeitigen Version mehr in das Land importieren darf. Das ist für Europa relevant, da die Importe über die Niederlande erfolgen. Allerdings geht es bei dem Prozess nur um eine Kleinigkeit in der Software der Geräte, die Samsung bis zum Stichtag per Update beheben kann.

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