Samsung legt Berufung gegen Tablet-Urteil ein
Samsung legt gegen Vertriebsverbot des Galaxy Tab 10.1 Berufung ein.
Montage: teltarif.de
Der Tablet-Streit von Apple und Samsung
um Design-Anleihen beim iPad geht in Deutschland in die nächste
Instanz. Die Südkoreaner legten Berufung gegen das Urteil des
Düsseldorfer Landgerichts ein, das ihnen den Vertrieb des
Tablet-Computers Galaxy Tab 10.1 in Deutschland untersagt.
Samsung legt gegen Vertriebsverbot des Galaxy Tab 10.1 Berufung ein.
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Damit dürfte in die Auseinandersetzung zunächst eine Pause
eintreten: Samsung muss die Berufung innerhalb der kommenden zwei
Monate begründen, teilte das nun zuständige Oberlandesgericht
Düsseldorf heute mit. Danach erhält Apple Gelegenheit zur
Erwiderung. Dann wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung
festgelegt. Damit dürfte Samsung das Weihnachtsgeschäft mit seinem
Tablet-Computer in Deutschland verpassen.
Apple wirft Samsung vor, mit seinem Tablet geschützte Design-Muster zu verletzen. Das Landgericht bestätigte vergangene Woche seine Einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab [Link entfernt] . (Aktenzeichen: 14c O 194/11)
In dem Verfahren geht es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich bereits im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. Um einen direkten Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es nicht.