Tablet-Krieg

USA: Verkaufsstopp für das Samsung Galaxy Tab 10.1

Im Patenstreit gegen Samsung erringt Apple einen Etappensieg
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Apple gegen Samsung Apple setzt in den USA ein Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 durch.
Logos: Apple/Samsung Montage: teltarif.de
Im erbittert ausgetragenen Patentstreit zwischen dem iPad-Hersteller Apple und seinem südkoreanischen Konkurrenten Samsung gibt es einen weiteren Etappensieg für Apple. Offenbar konnte der Elektronik-Konzern aus Cupertino einen wichtigen juristischen Erfolg erringen: Ein Gericht im Bundesstaat Kalifornien stoppte gestern den USA-weiten Verkauf des Samsung-Tablets Samsung Galaxy Tab 10.1, wie berichtete das Wall Street Journal online berichtete.

Samsung Galaxy Tab 10.1

Die zuständige Bezirksrichterin Lucy Koh soll in der Begründung ihrer vorläufigen einstweiligen Verfügung geschrieben haben, es gebe überzeugende Argumente von Apple, dass Samsung bei der Gestaltung seines Tablets Design-Patente von Apple verletzt habe. Interessant ist allerdings, dass eben diese Richterin im vergangenen Sommer noch skeptisch war, was die Rechtmäßigkeit der Forderungen von Apple anging.

Apple gegen Samsung Apple setzt in den USA ein Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 durch.
Logos: Apple/Samsung Montage: teltarif.de
"Samsung steht es frei, zu argumentieren, dass die Wahrscheinlichkeit von Verwechslungen gering ist, weil Verbraucher die Produkte nicht Seite an Seite mit dem iPhone vier oder dem iPad zwei antreffen werden, sondern mit den nächsten Generationen von iPhone und iPad", schrieb sie damals. Den Antrag von Samsung, zur besseren Verteidigung gegen eine einstweilige Verfügung einen Blick auf die nächste Generation von iPhone und iPad werfen zu dürfen, lehnte Koh damals ab, sie verdonnerte die Südkoreaner zuvor aber dazu, Apple drei Smartphones und zwei Tablet-Computer zur Untersuchung vorzulegen, die zwar schon angekündigt, aber noch nicht im Handel erhältlich waren.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Bezirksgericht in San Jose den Antrag von Apple für eine einstweilige Verfügung gegen den Samsung-Computer zwar abgelehnt, dies aber mit der Einschätzung verbunden, dass wahrscheinlich doch ein Verstoß gegen das von Apple angeführte Design-Patent vorliege. Das übergeordnete Bundesgericht wies das Bezirksgericht daraufhin an, bei seiner Entscheidung auch eine Güterabwägung zu treffen. Dieser Anordnung kam die Bezirksrichterin nun nach.

Ausgang des Verfahrens in Deutschland noch offen

Apple hat Samsung in mehreren Ländern verklagt, auch in Deutschland läuft ein entsprechendes Verfahren. Für das Samsung Galaxy Tab 10.1 konnte Apple in Deutschland ein Verkaufsverbot durchsetzen. Daraufhin reagierte Samsung mit einer eigens für Deutschland modifizierten Variante seines Tablets, dem Samsung Galaxy Tab 10.1N.

Mit dem Versuch, auch dieses Modell im Eilverfahren verbieten zu lassen, ist Apple vor dem Landgericht Düsseldorf allerdings gescheitert. Die zuständige Richterin Ulrike Pastohr sah den Unterschied des 10.1N zum iPad als "hinreichend deutlich" an. Ausgestanden ist die Sache für Samsung allerdings noch nicht, denn Apple trägt die Sache nun in die nächste Instanz. Ob das Oberlandesgericht Düsseldorf sich der Bewertung des Landgerichts anschließen wird, ist derzeit noch offen.

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