Denkmodell

Telekom fordert Umdenken bei Frequenzvergabe

Zur span­nenden Frage, ob die Verlän­gerung von Frequenzen auktio­niert werden soll, meldet sich jetzt auch die Deut­sche Telekom zu Wort. Ein konkretes Lösungs­modell bleibt noch unklar.
Von

Jan-Hendrik Jochum, Leiter des Telekom Bereichs Frequenzpolitik Jan-Hendrik Jochum, Leiter des Telekom Bereichs Frequenzpolitik
Foto: Deutsche Telekom
Bei der span­nenden Frage, ob neues Geld für die Verlän­gerung oder Neuver­gabe von Frequenzen sinn­voll ist, hatte sich bisher in erster Linie Markus Haas, CEO des Netz­betrei­bers Telefónica/o2, zu Wort gemeldet. Er ist seit Anfang an mit dabei, hat also die desas­trös teure UMTS-Verstei­gerung für rund 50.000.000.000 Euro vor 20 Jahren in Mainz aus nächster Nähe miter­lebt.

Nun meldet sich die Deut­sche Telekom in ihrem Blog mit ähnli­chen Argu­menten zu Wort. Auch die Telekom fordert ein Umdenken für ein neues Frequenz-Regime.

Umdenken im Frequenz-Regime

Jan-Hendrik Jochum, Leiter des Telekom Bereichs Frequenzpolitik Jan-Hendrik Jochum, Leiter des Telekom Bereichs Frequenzpolitik
Foto: Deutsche Telekom
Denn: Aus Sicht der Tele­kom­muni­kati­ons­branche ist die Zeit reif für ein neues Vergabe-Modell. „Ein Wett­bieten für Frequenzen ist nicht sinn­voll, denn hohe Aukti­ons­kosten behin­dern den Eigen­ausbau. Auch darf eine Neuver­gabe nicht zu einer Verschlech­terung der bereits bestehenden Mobil­funk-Versor­gung in Deutsch­land führen“, sagt Jan-Hendrik Jochum, Leiter des Telekom Bereichs Frequenz­politik.

Deut­lich wird das Problem bei der nächsten anste­henden Frequenz­auk­tion, die im Jahr 2023 oder 2024 abge­halten werden dürfte. Viel Zeit ist nicht. Denn Ende 2025 laufen die Nutzungs­rechte für einige wich­tige Frequenz­bereiche aus.

Es geht um 800, 1800 und 2600 MHz

Unter den Hammer soll das Spek­trum bei 800 MHz, 1800 MHz und 2,6 GHz kommen. Diese Frequenzen werden von den drei aktiven Netz­betrei­bern bereits für dem Mobil­funk­stan­dard LTE (4G) vewendet. Wo es in die Fläche geht, werden vor allen Dingen Frequenzen unter 1 GHz gebraucht, also 700, 800 und 900 MHz, doch 900 MHz ist derzeit noch über­wie­gend mit GSM belegt. Zur Dispo­sition stehen aktuell nur die 800 MHz Frequenzen.

Jochum erklärt, um was geht: „Dieses so genannte Flächen-Spek­trum wird heute bereits von den drei etablierten Netz­betrei­bern bundes­weit genutzt. In der nächsten Auktion wird es aber mit dem Neuein­steiger 1&1 laut eigener Ankün­digung einen zusätz­lichen Bieter geben."

Mehr Bieter als Frequenzen?

Und kommt damit zum Kern des Problems: "Frequenzen sind ein sehr knappes Gut, es könnte also sehr teuer werden." Nach Ansicht des Regu­lie­rungs­experten lauert eine weitere Gefahr: „Die zur Vergabe kommenden Frequenzen werden nicht ausrei­chen, die bereits bestehende Mobil­funk­ver­sor­gung mindes­tens zu erhalten und gleich­zeitig den Aufbau eines neuen Mobil­funk­netzes zu ermög­lichen.“ Das heißt: Bei der Verfüg­bar­keit von Funk­spek­trum müssen neue Lösungen her, damit alle Akteure eine Chance auf flächen­deckende Netze behalten oder aufbauen können.

Mobil­funk­netz­betreiber, Politik und Bundes­netz­agentur haben die Heraus­for­derungen erkannt, die mit der nächsten Frequenz-Auktion einher­gehen. Die Suche nach einem Lösungs­raum für alle Betei­ligten wurde gestartet. Dazu hat die Bundes­netz­agentur mit dem „Frequenz­kom­pass“ im vergan­genen Jahr und einem „Szena­rien­papier“ Ende Juni dieses Jahres öffent­liche Konsul­tationen zum Thema gestartet.

Regu­lie­rungs­behörde will Rechts- und Planungs­sicher­heit

Aktuelle Frequenzlage im deutschen Mobilfunk (700-3700 MHz) Aktuelle Frequenzlage im deutschen Mobilfunk (700-3700 MHz)
(als PDF mit Klick aufs Bild)
Grafik: Bundesnetzagentur
Die zustän­dige Regu­lie­rungs­behörde für die Vergabe der Nutzungs­rechte von Frequenzen will auf diese Weise die inter­essierten Kreise anhören und mögli­chen Teil­neh­mern ausrei­chende Rechts- und Planungs­sicher­heit verschaffen.

Einige Lösungs­vor­schläge liegen bereits auf dem Tisch. Dazu zählt die häufige Abfolge von Auktionen klei­nerer Spek­trums­bereiche zu durch­bre­chen und statt­dessen mehr Spek­trum auf einmal zu verstei­gern und damit das Angebot zu vergrö­ßern. Dies könnte durch eine Verlän­gerung der auslau­fenden Nutzungs­rechte um fünf Jahre und der Einbe­zie­hung neuer und später auslau­fender Frequenzen erreicht werden. Mit der Neufas­sung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes ist dies in Zukunft möglich. „Wir haben jetzt die Chance, eine lang­fris­tige Basis für die Mobil­funkin­fra­struktur in Deutsch­land zu schaffen“, betont Jochum und verweist auf die erst­klas­sige Mobil­funk­ver­sor­gung hier­zulande: „Beim 5G-Netz­ausbau liegt Deutsch­land in Europa an der Spitze. Das rich­tige Verga­bekon­zept hilft, diesen Status dauer­haft zu sichern.“

Die Regeln für die Frequenz­ver­gabe werden in Deutsch­land von der Bundes­netz­agentur fest­gelegt. Grund­lage ist das Tele­kom­muni­kati­ons­moder­nisie­rungs­gesetz (TKG). Nach §61 TKG ist dabei die wett­bewerb­liche Verstei­gerung von Frequenzen das Regel­ver­fahren. Anders als beispiels­weise in den USA, werden in Deutsch­land die Nutzungs­rechte von Frequenzen nicht verkauft, sondern befristet vergeben, übli­cher­weise 15 bis 20 Jahre.

Der bishe­rige Vorrang des Verstei­gerungs­ver­fah­rens wird durch den neuen § 100 Abs. 2 Satz 1 des TKG-Version 2021 aufge­hoben. Danach ist dasje­nige Verga­bever­fahren zu wählen, das die Ziele am besten erreicht. Das hatten die betrof­fenen Unter­nehmen ange­regt. Sie schlagen auch eine Verlän­gerung von Frequenz­nut­zungs­rechten vor.

Mit der Frequenz­ver­gabe verfolgt die Bundes­netz­agentur das Ziel, die Mobil­funk­ver­sor­gung in Deutsch­land zu sichern und zu verbes­sern. Denn geeig­nete Frequenzen sind die Basis für hoch­leis­tungs­fähige, flächen­deckende Mobil­funk­netze. Da bereits heute ein großer Teil des Tele­kom­muni­kati­ons­ver­kehrs mobil abge­wickelt wird, ist die Zutei­lung von Frequenzen an Versor­gungs­auf­lagen für die Netz­betreiber gekop­pelt. Auf diese Weise sollen Nutzer- und Verbrau­cher­inter­essen berück­sich­tigt werden.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Nein, die Telekom verkauft keine Handfunkgeräte im PMR446-Frequenzband. Nein, die Telekom verkauft keine Handfunkgeräte im PMR446-Frequenzband.
Foto: Deutsche Telekom
Für die Politik hat Mobil­funk flächen­deckend und nahezu kostenlos zu sein. Die Mobil­funk­anbieter verdienen sich goldene Nasen, also können sie sehr teure Auktionen locker wegste­cken, es ist ja ihre freie Entschei­dung, ob sie mitma­chen. Ok, das war jetzt etwas pole­misch, aber stark verein­facht bekommt man schon länger diesen Eindruck.

Man wollte (poli­tisch) einen vierten Anbieter, weil man hofft, dass dadurch die Preise weiter sinken, weil der neue Anbieter nur über nied­rigste Preise in den Markt einsteigen kann. Das ist zunächst richtig, bis wieder ein Spieler enttäuscht aufgibt, weil flächen­deckender Netz­ausbau plus horrende Lizenz­kosten und Kunden, die es am liebsten alles gratis hätten, einfach nicht zusam­men­passen.

Wie könnte man nun das Frequenz­pro­blem lösen? Wenn man die Bestands­fre­quenzen verlän­gert, freuen sich die etablierten drei, aber der vierte hat davon nix. Neue zusätz­liche Frequenzen (z.B. 600 MHz) schei­tern am Wider­stand der Rund­funker und sind auf abseh­bare Zeit ohnehin nicht verfügbar.

Kann man die etablierten drei Anbieter dazu verdon­nern, den "neuen Anbieter" auf ihre bereits vorhan­denen Frequenzen zu vorher regu­lierten Preisen drauf zu lassen? Diese Preise frei auszu­han­deln, wäre nicht möglich, weil sonst die Etablierten über den Preis den Neuling klein halten würden.

Kann man die drei oder vier Anbieter dazu verdon­nern, flächen­deckend auszu­bauen? Was bedeutet "flächen­deckend"? Wirk­lich alle Wege und Plätze, wo sich Menschen aufhalten können?

Klar ist auch: Die Geld­umver­tei­lung über teure Lizenzen und danach staat­liche Förde­rung der weißen Flecken ist zeit­rau­bend und inef­fizient. Neue Lösungen braucht das Land.

Mehr zum Thema Auktion