Monopolkommission

Mobilfunk-Frequenzen: Auktions-Verschiebung sinnvoll?

Das Verstei­gern rarer Frequenzen ist eine teure Ange­legen­heit, das Geld fehlt für den Netz­ausbau. Die nächste Vergabe ist heikel, da es für vier Anbieter nicht reicht. Eine Synchro­nisie­rung der Auktionen wäre eine Option.
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3 Netzbetreiber gegen einen Neueinsteiger: Welches Angebot können sie 1&1-Chef Ralph Dommermuth machen? 3 Netzbetreiber gegen einen Neueinsteiger: Welches Angebot können sie 1&1-Chef Ralph Dommermuth machen?
Fotos: 1&1/Telefonika, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
Das Thema Auktion von Mobil­funk­fre­quenzen bewegt die Gemüter. Die drei etablierten Netz­betreiber fürchten ein sehr teures Bieten um knappe Frequenzen bei 800 MHz, die ihren Bestand redu­zieren und die Netz­ver­sor­gung in der Fläche stark erschweren oder stel­len­weise unmög­lich machen könnten.

Nun hat sich die soge­nannte Mono­pol­kom­mis­sion zu Wort gemeldet und empfiehlt, dass bei den "wert­vollen Mobil­funk­fre­quenzen" eine Verstei­gerung das bevor­zugte Verga­bever­fahren bleiben sollte. Dazu hat sie ein soge­nanntes "Sektor­gut­achten Tele­kom­muni­kation" erstellt.

Zurück zur Verstei­gerung, aber mit Ausnahmen

3 Netzbetreiber gegen einen Neueinsteiger: Welches Angebot können sie 1&1-Chef Ralph Dommermuth machen? 3 Netzbetreiber gegen einen Neueinsteiger: Welches Angebot können sie 1&1-Chef Ralph Dommermuth machen?
Fotos: 1&1/Telefonika, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
"Das Verstei­gerungs­ver­fahren hat sich bewährt. Wir regen an, dass die Bundes­netz­agentur dabei bleibt und wir den gesetz­lichen Vorrang wieder einführen", erläu­tert der Vorsit­zende der Mono­pol­kom­mis­sion, Professor Jürgen Kühling, sein Papier. Aber - und das ist bemer­kens­wert: "Eine befris­tete Verlän­gerung unter Auflagen könne aber sinn­voll sein."

Um was geht es?

Ein Teil der Mobil­funk-Lizenzen für die stark gefragten soge­nannten "Flächen­fre­quenzen" im 800-Mhz-Band läuft 2025 aus. Die Bundes­netz­agentur hatte ange­deutet, neben einer Auktion könnte auch eine Verlän­gerung möglich sein, und "prüft" derzeit beide Optionen genauer. "Wir sind offen für eine Auktion ebenso wie eine befris­tete und mit Auflagen verse­hene Verlän­gerung", hatte der Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, Jochen Homann, bei der Vorstel­lung des Tätig­keits­berichts seiner Behörde heute gesagt.

Lizenzen sind viel zu teuer

Die Netz­betreiber hätten es möglichst kosten­günstig und unbü­rokra­tisch. Die Argu­mente sind einleuch­tend. Das Geld, was für teure Lizenzen ausge­geben wird, fehlt am Ende für den Netz­ausbau. Es müssen ja nicht nur neue Stationen in bishe­rigen Funk­löchern - z.B. in länd­lichen Regionen - aufge­baut und ans Netz ange­schlossen werden, auch die bestehende Technik muss perma­nent aktua­lisiert und ausge­tauscht werden.

Damit wäre ja eigent­lich alles klar, nur da gibt es einen vierten Netz­betreiber. Und das ist 1&1, die sich im Jahre 2019 nach einer schier endlosen Bieter­schlacht Frequenzen erstei­gert haben, die einen Frequenz-Miet- und Roaming-Vertrag mit Telefónica (o2) und einen Unter­miet­ver­trag auf den Türmen von Voda­fone (Vantage Towers) haben und wild entschlossen sind, ein eigenes Netz aufzu­bauen. Wenn das auch in der Fläche funk­tio­nieren soll, brau­chen sie dort auch nied­rigere Frequenzen, die weiter reichen, also die bei 800 MHz, die bis 2025 zur Dispo­sition stehen.

Mono­pol­kom­mis­sion befürchtet "Versper­rungs­effekt"

Professor Jürgen Kühling von der Mono­pol­kom­mis­sion warnt daher vor einem "Versper­rungs­effekt", den eine Verlän­gerung der Frequenzen für den vierten Netz­betreiber als Markt­neu­ling haben könnte. Und so fordert er die neue Bundes­regie­rung klipp und klar auf, die erst kürz­lich – auch auf erheb­lichen Druck der Netz­betreiber – gestri­chene Bevor­zugung der Verstei­gerung wieder in Kraft zu setzen.

Eine eben­falls disku­tierte "nega­tive Verstei­gerung", bei der die Wett­bewerber in einer Art "Beauty Contest" mit Ausbau­zusagen wett­eifern, habe sich im Ausland angeb­lich nicht bewährt.

Befris­tete Verlän­gerung doch möglich?

Trotz allem Pulver­dampf hält es Mono­pol­kom­mis­sion dennoch für "sinn­voll", das aktu­elle Spek­trum unter gewissen Auflagen und befristet zu verlän­gern, damit die Lauf­zeiten der bishe­rigen Nutzungs­rechte mit denen anderer Frequenzen "synchron" laufen. Das heißt, zu einem späteren Zeit­punkt würden dann Frequenzen bei 700, 800 und 900 MHz zeit­gleich vergeben werden. Dann gäbe es aber wieder eine mögli­cher­weise desas­tröse Bieter­schlacht, nach heutigem Zeit­plan wäre das 2033 der Fall.

Für den Fall, dass sich die Bundes­netz­agentur mit diesem Weg anfreunden könnte, müsste sie aber mit einigen deut­lichen Auflagen für die etablierten Netz­betreiber dafür sorgen, dass der Neuein­steiger 1&1 "Luft zum Atmen" bekommt. "Für Null sollte es diese Frequenz­ver­län­gerung nicht geben", betont Kühling. Ihm schwebt eine Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung oder natio­nales Roaming vor. Damit wären Telefónica (o2), Telekom und Voda­fone gezwungen, 1&1 auf ihr Netz zu lassen, beispiels­weise durch Code-Sharing (eine Station strahlt zwei Kennung aus, MOCN) oder bundes­weite oder regio­nale Roaming-Abkommen (wie damals das D1-Roaming von VIAG-Interkom/o2) zu schließen.

Bundes­netz­agentur prüft noch

Die Bundes­netz­agentur "prüft" derzeit noch alle Möglich­keiten und wertet die einge­gan­genen Stel­lung­nahmen aus. Dabei müsse "immer die Frage Neuein­steiger und vierter Netz­betreiber" beachtet werden, ist sich Homann im Klaren. Bran­chen­kreise hatten einen Vorschlag noch vor Weih­nachten vermutet, Homann dämpfte die Erwar­tungen: "Der Sach­ver­halt ist noch nicht entschei­dungs­reif", zu viele Fragen seien noch offen. Viel­leicht will Homann erst mal abwarten, was der neue Verkehrs­minister Wissing und der neue Wirt­schafts­minister Habeck vorhaben und ob die poli­tischen Wünsche, die Bundes­netz­agentur in mehrere Teile zu zerlegen, umge­setzt werden.

Kommis­sion gegen Inter­ope­rabi­lität

In dem Gutachten spricht sich Prof. Kühling übri­gens gegen eine Inter­ope­rabi­litäts­ver­pflich­tung bei Messenger-Diensten aus, da sie derzeit mehr Nach­teile als Vorteile für den Wett­bewerb verur­sachen würden. Den Anbie­tern würde die Möglich­keit entzogen, sich gegen­über großen Anbie­tern durch bessere Funk­tionen oder höhere Daten­schutz­stan­dards abzu­grenzen.

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