Paukenschlag

BNetzA: Verzicht auf milliarden­schwere Frequenz-Auktion

Wenn Mobil­funk-Frequenzen verstei­gert werden, bittet der Staat die Branche kräftig zur Kasse. Diesmal könnte es anders laufen.
Von dpa /

Bei der Verstei­gerung von Handy­netz-Frequenzen bittet der Staat übli­cher­weise die die Tele­kom­muni­kati­ons­branche immer mal wieder kräftig zur Kasse. Ende 2025 laufen die nächsten Nutzungs­rechte aus - darf sich der Bund bald über den nächsten Geld­segen freuen? Daraus wird wohl nichts.

Verzicht auf Auktion?

Die Bundes­netz­agentur will auf eine milli­arden­schwere Mobil­funk-Auktion verzichten. Statt­dessen sollen die Netz­betreiber Deut­sche Telekom, Voda­fone und Telefónica (O2) bestimmte Frequenzen fünf Jahre lang weiter­nutzen dürfen, wie die Regu­lie­rungs­behörde heute mitteilte. Dieses Mal könnte der Staat auf eine sündhaft teure Frequenzversteigerung verzichten Dieses Mal könnte der Staat auf eine sündhaft teure Frequenzversteigerung verzichten
Fotos: Vodefone/igorkol_ter-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Dafür würden die Firmen relativ geringe Gebühren zahlen. Die letzte Frequenz­auk­tion 2019 hatte dem Staat rund 6,6 Milli­arden Euro einge­bracht.

Spek­trum hätte nicht für vier Anbieter gereicht

Grund für die Entschei­dung ist, dass das zur Verfü­gung stehende Spek­trum vermut­lich nicht für vier gute Netze ausge­reicht hätte. Bisher werden die Frequenzen von drei Betrei­bern genutzt. An einer Auktion über die Nutzung ab 2026 würde aber auch der Neuein­steiger 1&1 teil­nehmen. Es würden also vier Firmen bieten, von denen eine leer ausginge - diese hätte dann sehr schlechte Karten auf dem Markt, weil ihre Netz­qua­lität gering wäre. Durch die Verlän­gerung bekommt 1&1 zwar kein eigenes Extra-Spek­trum. Da die Firma aber das Voda­fone-Netz mitnutzen darf, ist das aus Behör­den­sicht nicht allzu proble­matisch.

Entschei­dung Anfang 2024

Der Vorschlag der Bundes­netz­agentur durch­läuft nun ein Konsul­tati­ons­ver­fahren, in dem sich Markt­teil­nehmer zu Wort melden können. Anfang 2024 soll entschieden werden.

Mehr Netz­ausbau in dünn besie­delten Regionen

Im Gegenzug für die Verlän­gerung sollen sich Telekom, Voda­fone und Telefónica dazu verpflichten, ihr Netz in dünn besie­delten Gebieten und an Verkehrs­wegen zu verbes­sern. "Wir wollen die bessere Mobil­funk­ver­sor­gung im länd­lichen Raum ins Zentrum unserer Auflagen stellen", sagte Behör­den­chef Klaus Müller. Mit der nun erwo­genen Verlän­gerung der Nutzungs­rechte gebe man den Firmen Planungs- und Inves­titi­ons­sicher­heit.

Drei Anbieter für Verlän­gerung - 1&1 übte Kritik

Die drei Unter­nehmen hatten sich für eine Verlän­gerung der Nutzungs­rechte stark­gemacht. 1&1 sah dies hingegen kritisch.

Die etablierten Betreiber argu­men­tieren schon seit langem, dass Frequenz­auk­tionen nicht sinn­voll seien. Schließ­lich könnten die Firmen das Geld, das sie bei der Auktion auf den Tisch legen müssen, nicht in ein besseres Netz stecken. Nun dürften sich ihre Sorgen­falten etwas glätten.

Behörde will Auflagen erlassen

Über ein Aufla­gen­paket will die Behörde sicher­stellen, dass die Unter­nehmen auch künftig viel Geld in ihr Netz inves­tieren und die Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher gute Verbin­dungen bekommen.

Schon früher gab es Verlän­gerungen

Es wäre nicht das erste Mal, dass Nutzungs­rechte für Netz­fre­quenzen verlän­gert werden. 2005 hatte es dies schon einmal gegeben. 2000, 2010, 2015 und 2019 gab es hingegen Verstei­gerungen unter­schied­licher Frequenz­bereiche.

Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung bleibt unklar

In einem anderen strit­tigen Punkt beim Mobil­funk bleibt die Netz­agentur vage: Sie lässt die Frage offen, ob es eine soge­nannte Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung geben wird. Hierbei würde die Posi­tion kleiner Konkur­renten der großen Netz­betreiber gestärkt.

Wir erklären die Aufgaben der Bundes­netz­agentur.

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