Gastbeitrag

Kluge Frequenzvergabe: Genug Schub für den Markt?

In den nächsten Monaten ist zu entscheiden, wie die für 2024 anste­hende Vergabe von Mobil­funk-Frequenzen gestaltet werden soll. Dieser Beitrag ordnet zentrale Ideen der Bundes­netz­agentur und der Bundes­regie­rung für die Frequenz­ver­gabe ein.
Ein Gastbeitrag von Torsten J. Gerpott

Frequenzen sind ein erfolgs­kri­tisches Produk­tions­mittel für Mobil­funk­netz­betreiber. In der Praxis geht man davon aus, dass Frequenzen unter­halb von einem GHz, die als Flächen­fre­quenzen bezeichnet werden, zur wirt­schaft­lich effi­zienten Versor­gung dünn besie­delter Gebiete deut­lich besser geeignet sind als Frequenzen ober­halb dieses Schwel­len­wertes. Letz­tere sind umge­kehrt eher zur Abde­ckung von städ­tischen Regionen mit hohen Mindest­band-breiten pro Nutzer heran­zuziehen und werden als Kapa­zitäts­fre­quenzen charak­teri­siert. Für die zwei Anwen­dungs­bereiche werden Frequenzen in Deutsch­land über­wie­gend in gepaarten 5 MHz-Blöcken zuge­teilt. Gepaart bedeutet hier, dass zum Senden (Uplink) und Empfangen (Down­link) je ein 5 MHz-Block in unter­schied­lichen Frequenz­berei­chen gebün­delt vergeben wird. Kluge Frequenzvergabe Kluge Frequenzvergabe: Genug Schub für den Markt?
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In Deutsch­land wurden Frequenzen für öffent­liche Mobil­funk­netze in den 1990er Jahren viermal über Ausschrei­bungen, die wegen des großen Entschei­dungs­spiel­raums auch als „beauty contests“ charak­teri­siert werden, vergeben. Im Jahr 2000 wurde mit der legen­dären Verstei­gerung von Frequenzen für Mobil­funk­netze der dritten Gene­ration (3G) UMTS zu Auktionen als Verga­bever­fahren gewech­selt. UMTS steht eigent­lich für Universal Mobile Telecom­muni­cations System. Nachdem die Auktion von UMTS-Frequenzen 50,8 Mrd. EUR Erlöse für die öffent­liche Hand in Deutsch­land erbrachte, wurde das Kürzel ironisch auch mit Uner­war­tete Mehr­ein­nahmen zur Tilgung von Staats­schulden gleich­gesetzt. Es folgten drei weitere Frequenz­ver­stei­gerungen in den Jahren 2010, 2015 und 2019, bei denen die deut­schen Mobil­funk­netz­betreiber für die bislang auf 15 oder 20 Jahre befris­tete Zutei­lung begehrter knapper elek­tro­magne­tischer Funk­wel­len­bänder insge­samt 16,1 Mrd. EUR an den Staat über­wiesen.

Voraus­sicht­lich 2024 steht wieder eine Vergabe von Funk­spek­trum für die mobile Breit­band­kom­muni­kation an. Es geht um Frequenzen in den drei Berei­chen 800, 1.800 und 2.600 MHz, deren Zutei­lungen an Telekom Deutsch­land (TD), Voda­fone und Telefónica Germany (TG) Ende 2025 auslaufen. An den Frequenzen inter­essiert ist neben den drei etablierten Spie­lern, die seit 2010 bei jeder Auktion zum Zuge kamen, 1&1 als später Neuein­steiger, der 2019 erst­mals Frequenz­nut­zungs­rechte zum Aufbau eines eigenen 5G-Netzes für 1,1 Mrd. EUR erwarb.

Platz­hir­sche und Später Folger: Diver­gie­rende Inter­essen

Die Inter­essen­lagen der drei etablierten Anbieter und des Neuein­stei­gers bei der nächsten Frequenz­ver­gabe für 5G-Netze sind sehr unter­schied­lich. Erstere werben seit rund zehn Jahren für den Verzicht auf Verstei­gerungen zugunsten von Ausschrei­bungen, wenn nicht gar Verlän­gerungen von bestehenden Nutzungs­rechten. Sie argu­men­tieren, dass ihnen durch Auktionen Finanz­mittel, die ansonsten in den Netz­ausbau inves­tiert worden wären, entzogen würden. Zudem wäre es unmög­lich bei einem Frequenz­ver­lust das aktu­elle Versor­gungs­niveau aufrecht zu erhalten. Das Lobbying der drei Etablierten führte dazu, dass bei der Novelle des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes (TKG) Ende 2021 der bishe­rige Vorrang der Verstei­gerung als Verga­bever­fahren für Frequenzen (§ 61 Abs. 2 TKG aF) aufge­geben wurde. Die Bundes­netz­agentur (BNetzA) ist nun gemäß § 100 Abs. 2 TKG nF gehalten, das Verga­bever­fahren zu wählen, das insbe­son­dere sowohl den Wett­bewerb als auch die flächen­deckende Mobil­funk­ver­sor­gung fördert. 1&1 plädiert hingegen dafür, dass zumin­dest alle Frequenz­nach­frager bei der nächsten Vergabe gleiche Zutei­lungs­chancen haben müssten oder man selbst sogar bevor­zugt zu behan­deln sei, um den Wett­bewerb zu stärken, der Endnut­zern letzt­lich über nied­rigere Preise und quali­tativ bessere Leis­tungen zugute kommen würde.

BNetzA-Posi­tions­papier vom 22.9.2022

Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott
Foto: Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott
Um den gordi­schen Knoten der paral­lelen Förde­rung von Wett­bewerb und flächen­deckendem Mobil­funk­netz­ausbau zu lösen, hat die BNetzA am 22.9.2022 ein Posi­tions­papier zur „Bereit­stel­lung von Frequenzen in den Berei­chen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz für den Ausbau digi­taler Infra­struk­turen“ zur Bera­tung veröf­fent­licht. Demnach strebt die Behörde bei beson­ders zur Versor­gung dünn besie­delter Regionen mit 5G geeig­neten Flächen­fre­quenzen unter­halb von einem GHz einen Tausch an. Den drei etablierten Betrei­bern stellt sie in Aussicht, ihre derzei­tigen 800 MHz-Frequenz­zutei­lungen (30 MHz gepaartes Spek­trum aufge­teilt in sechs Blöcke a 5 MHz) um acht Jahre bis Ende 2033 zu verlän­gern. Als Ausgleich für dieses Entge­gen­kommen will die BNetzA die Lauf­zeit der ursprüng­lich bis Ende 2033 zuge­teilten 900 MHz-Frequenzen (35 MHz gepaartes Spek­trum aufge­teilt in sieben Blöcke a 5 MHz) über­wie­gend eben­falls um acht Jahre bzw. auf Ende 2025 verkürzen. Sie sollen dann gemeinsam mit den zur Versor­gung städ­tischer Regionen mit hohen 5G-Band­breiten geeig­neten Kapa­zitäts­fre­quenzen in den Berei­chen 1.800 und 2.600 MHz per Auktion vergeben werden. Dabei soll ein 900 MHz-Frequenz­block von TD zwar 2024 verstei­gert werden, aber für den erfolg­rei­chen Bieter erst ab 2034 nutzbar sein. Grund hierfür ist, dass TD 2015 einen 5 MHz-Block mehr erstei­gert hatte als Voda­fone und TG und ohne diese Sonder­behand­lung Ende 2025 mehr 900 MHz-Spek­trum abzu­geben hätte als ihre beiden Wett­bewerber. Zur Lauf­zeit der Zutei­lungen äußert sich das BNetzA-Papier nicht, sie dürfte in Anleh­nung an das Vorgehen bei der letzten Auktion 2019 und aufgrund von § 92 Abs. 3 TKG nF 15 bis 20 Jahre betragen, also mindes­tens bis Ende 2035 und höchs­tens bis Ende 2045 reichen.

Die Idee des Frequenz­tau­sches ist grund­sätz­lich clever und inno­vativ. Einer­seits nimmt die BNetzA sich damit aus der Schuss­linie von Poli­tikern, die auf einen Verstei­gerungs­ver­zicht drängen. Von einem solchen Verzicht erhoffen sie sich, dass TD, Voda­fone und TG stärker als in der Vergan­gen­heit Ausbau­auf­lagen für mobiles Breit­band einhalten und dass die drei Unter­nehmen vor allem die Fläche, die nicht mit 5G-Mobil­funk abge­deckt wird („weiße Flecken“) oder nur durch mindes­tens einen, aber nicht alle Netz­betreiber versorgt wird („graue Flecken“), schneller als bisher verklei­nern. Im Oktober 2022 belief sich der Anteil der weißen und grauen 5G-Flecken an der Fläche Deutsch­lands immerhin noch auf 21 Prozent. Ande­rer­seits berück­sich­tigt sie Empfeh­lungen wich­tiger wissen­schaft­licher Meinungs­träger wie der Mono­pol­kom­mis­sion zugunsten von Auktionen als „am besten geeig­nete[n] Verfahren zur Vergabe knapper Frequenzen im Mobil­funk­bereich“ [S. 51]. Die Reali­sier­bar­keit der Idee hängt jedoch stark von der Koope­rati­ons­bereit­schaft der Etablierten ab, da der Regu­lierer ihnen mögli­cher­weise gemäß § 102 Abs. 1 Nr. 5 TKG nF zwar früher zuge­teilte Frequenzen entziehen könnte, aber nur bei Zustim­mung der Etablierten Rechts­unsi­cher­heit durch lang­wie­rige Gerichts­ver­fahren vermieden werden kann.

Aller­dings birgt der Frequenz­aus­tausch in der von der BNetzA vorge­sehenen Weise die Gefahr, dass der Newcomer von den Etablierten bei der Verstei­gerung der 900 MHz-Frequenzen verdrängt wird. Ein stär­kerer Akzent zugunsten von mehr Wett­bewerb lässt sich dadurch setzen, dass man von den sieben zu vertei­lenden 900 MHz-Frequenz­blö­cken a 5 MHz sechs Blöcke zur Nutzung ab 2026 verstei­gert und einen Block gepaartes Spek­trum zur Nutzung ab dem glei­chen Datum ausschreibt. Durch die Ausschrei­bung hält man sich die Möglich­keit offen, 1&1 einen Block gemäß § 105 Abs. 2 Nr. 2 TKG nF zuzu­ordnen. Diese Option disku­tiert der Regu­lierer in seinem Posi­tions­papier nicht. Das ist eine Verbeu­gung vor den drei etablierten Spie­lern, die im weiteren Verga­bever­fahren korri­giert werden sollte.

Eine radi­kale Abkehr von der bishe­rigen Politik der Vergabe von Frequenzen zur jeweils getrennten Nutzung durch konkur­rie­rende Betreiber deutet die BNetzA an, indem sie es für „denkbar“ hält, dass bei 900 MHz-Frequenzen, die zunächst in den 1990er Jahren für GSM-/2G-Netze einge­setzt wurden, noch auf diese Technik ange­wie­sene Anwen­dungen wie Sprach­tele­fonie oder ältere Maschi­nen­fern­steue­rungen „über ein gemein­sames oder von einem Netz­betreiber zur Verfü­gung gestelltes GSM-Netz bedient werden könnten“ (S. 18). Eine solche Stra­tegie­ände­rung ist sinn­voll, weil für den über­schau­baren Rest­bestand von GSM-Diensten die Kapa­zität eines Multi-Betreiber-Kern­netzes genügt und diese reifen Dienste kaum noch Poten­ziale zur Erlan­gung von Wett­bewerbs­vor­sprüngen bieten. Für die verblei­benden 900 MHz-Frequenzen sollte der Regu­lierer eine solche Konstruk­tion hingegen nicht zulassen, um so Infra­struk­tur­wett­bewerb bei 4G- und 5G-Netzen, für die ein Multi-Betreiber-Kern­netz aufgrund drohender Kapa­zitäts­eng­pässe ohnehin proble­matisch ist, deutsch­land­weit zu fördern.

Bundes­regie­rungen: Schwache Mobil­funk­politik

Alles in allem bleibt die BNetzA mit ihren krea­tiven Über­legungen für die nächste Frequenz­auk­tion 2024 ein Leucht­turm relativ zur Wirt­schafts­politik für den Mobil­funk der heu-tigen Bundes­regie­rung und ihrer Vorgän­gerinnen seit dem ersten Merkel-Kabi­nett im Jahr 2005. Erst im Juli 2017 stellte das Bundes­ver­kehrs­minis­terium eine wolkige „5G-Stra­tegie für Deutsch­land“ und im September 2019 eine ebenso vage Mobil­funk­stra­tegie vor, die jeweils viele Absichten, aber keine konkreten Budget­aus­sagen und Verant­wor­tungs­zuwei­sungen enthielten. Im Juli 2022 wurde die Mobil­funk­stra­tegie dann in der Giga­bit­stra­tegie der Scholz-Regie­rung mit nur kleinen Erwei­terungen fort­geschrieben. Für den Mobil­funk umfasst die Giga­bit­stra­tegie wieder zahl­reiche Prüf­auf­träge und Absichts­bekun­dungen, möglichst bald Maßnahmen ergreifen zu wollen, aber kaum verbind­lich finan­ziell präzise unter­mau­erte Projekte.

Völlig über­flüssig war die Anfang 2021 voll­zogene Grün­dung einer Mobil­funkin­fra­struktur-gesell­schaft (MIG) zur Unter­stüt­zung der Besei­tigung weißer und grauer Versor­gungs­fle­cken. Nach Eigen­angaben der MIG hat sie bis Ende Dezember 2022 etwa 1.200 Erkun­dungs­ver­fahren zur Lücken­schlie­ßung durch­geführt. Das entspricht bei 40 Mitar­bei­tern für diese MIG-Teil­auf­gabe etwa 0,08 Verfahren pro Mitar­beiter und Arbeitstag. Diese nied­rige Produk­tivität deutet auf die Verschwen­dung öffent­licher Finanz­mittel hin (so auch schon ein Bericht des Bundes­rech­nungs­hofes). Effi­zienter wäre es, die MIG-Aufgaben dem einge­spielten Apparat der BNetzA zu über­tragen.

Dafür, dass der Entwick­lungs­stand des deut­schen Mobil­funk­marktes keinen Anlass zum Jubeln gibt, gibt es viele empi­rische Belege. So lag Deutsch­land nach einer von der Euro­päi­schen Kommis­sion initi­ierten Studie Ende 2020 bezüg­lich der Bevöl­kerungs­abde­ckung mit 5G-Netzen mit 17,8 Prozent zwar um 2,9 Prozent­punkte über dem EU-Durch­schnitt, aber um mehr als 60 Prozent­punkte hinter den EU-Führern Däne­mark und Nieder­lande. Andere Unter­suchungen zeigen, dass die 5G-Nutzungs­inten­sität in Deutsch­land gegen­über der in anderen Indus­trie­nationen weit hinterher hinkt. Selbst wenn die TD-Behaup­tung, dass Deutsch­land beim 5G-Ausbau – ironi­scher­weise, obwohl in der Vergan­gen­heit hier­zulande 5G-Frequenzen verstei­gert und nicht verschenkt wurden – mitt­ler­weile euro­paweit vorn liegt, zutreffen würde, ist der Rollout-Status ange­sichts dessen, dass nach BNetzA-Statis­tiken Ende 2022 mehr als ein Fünftel der Fläche Deutsch­lands nicht mit 5G versorgt wurde, alles andere als berau­schend.

Was Preise für breit­ban­dige Inter­net­zugänge über Mobil­funk­netze angeht, zeigen im Auftrag der Euro­päi­schen Kommis­sion und des BITKOM erstellte Unter­suchungen, dass das Niveau in Deutsch­land im Vergleich zu anderen Indus­trie­nationen für Wenig­nutzer unter- und für Viel­nutzer deut­lich über­durch­schnitt­lich ausge­prägt ist. Insge­samt kann man dem deut­schen Mobil­funk­markt besten­falls beschei­nigen, dass sich sein Preis­niveau inter­national im Mittel­feld bewegt und deut­lich höher als in den Best-Case-Ländern Italien und Spanien ist.

Natür­lich sind diese Markt­ergeb­nisse in erster Linie auf die Anbieter von Mobil­funk­diensten zurück­zuführen. Sie werden aber auch durch die Mobil­funk­politik in Deutsch­land geprägt.

Gebo­tene Kurs­ver­ände­rungen

Deut­liche Rich­tungs­kor­rek­turen der Bundes­regie­rung bei der Wirt­schafts­politik für den Mobil­funk sind demnach notwendig. Vier Ände­rungen sollten mit Prio­rität umge­setzt werden. Erstens sind in das nächste Frequenz­ver­gabe­ver­fahren Nega­tiv­auk­tionen für konkret benannte weiße Flecken zu inte­grieren, bei denen Frequenzen dem Bieter zuge­teilt werden, der den nied­rigsten Subven­tions­bedarf für den Lücken­schluss anmeldet. Die Reali­täts­nähe solcher Anmel­dungen sowie sons­tiger Zusagen sollte dadurch positiv beein­flusst werden, dass bei nicht einge­hal­tenen Zusagen hohe Straf­zah­lungen zu leisten sind. Dies erfor­dert eine Ände­rung der derzeit gemäß § 202 Abs. 5 TKG nF zuläs­sigen maxi­malen Zwangs­geld­ober­grenze von 10 Mio. EUR. Durch das erste Korrek­tur­paket werden Anreize für einen schnel­leren Netz­ausbau gesetzt.

Zwei­tens sind die MIG-Aufgaben der BNetzA zu über­tragen und die MIG ist aufzu­lösen. Von dieser Maßnahme sind neben Einspa­rungen Beschleu­nigungs­effekte als Folge verrin­gerter orga­nisa­tori­scher Komple­xität zu erwarten.

Drit­tens sind heute vorhan­dene Kompe­tenz­kon­kur­renzen und -unklar­heiten zwischen dem Bundes­wirt­schafs- und dem -digi­tal­minis­terium bei der Mobil­funk­politik dadurch abzu­stellen, dass dieses Feld in einem der beiden Ressorts zentra­lisiert wird. Damit wird ein Beitrag zur Vermei­dung sach­ferner poli­tischer Kompro­misse und zu schnel­lerem Agieren geleistet.

Vier­tens sollte der Bund die Länder konse­quenter als bislang dazu anhalten, staat­liche Bauge­neh­migungs­pro­zesse nach einem Stan­dard zu digi­tali­sieren und für Mobil­funk­netze rele­vante Bauvor­schriften zu entbü­rokra­tisieren.

Verbes­serungen bei der poli­tischen Flan­kie­rung der deutsch­land­weit nahezu lücken­freien Versor­gung mit quali­tativ hoch­wer­tigen, erschwing­lichen Mobil­funk­diensten sind drin­gend erfor­der­lich und möglich. Die Bundes­regie­rung muss jetzt aller­dings rascher als zuvor handeln.

Zur Person:

Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott leitet den Lehr­stuhl für Unter­neh­mens- und Tech­nolo­gie­pla­nung an der Mercator School of Manage­ment Duis­burg der Univer­sität Duis­burg-Essen.

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