Datenschutzmängel

Gericht: Facebook soll Datenschutzerklärung ändern

Das Landgericht Berlin hat dem Ver­braucher­zentrale Bundes­verband in einem Urteil Recht gegeben, dass die Richt­linien des App-Zentrums von Facebook Daten­schutz­mängel aufweisen. Wie es zu dem Urteil kommt, erfahren Sie in dieser Meldung.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Facebook informiert Nutzer des App-Zentrums unzureichend über Weitergabe von persönlichen Daten Facebook informiert Nutzer seines App-Zentrums
nicht ausreichend über die Weitergabe von persönlichen Daten
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Facebook informiert Nutzer seines App-Zentrums nicht ausreichend über die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte. Das hat das Landgericht Berlin auf eine Klage des Ver­braucher­zentrale Bundes­verbands (vzbv) hin entschieden (Az.: 19 O 60/13 [Link entfernt] ). Will ein Kunde ein Spiel wie beispielsweise FarmVille oder Café World aus Facebooks App-Zentrum nutzen, bestätigt er bislang mit einem Klick gleichzeitig sein Einverständnis zur umfang­reichen Weitergabe persönlicher Daten an Dritte. Dabei ist der Button lediglich mit dem Schriftzug "Spiel spielen" oder "An Handy laden" versehen. Neben persönlichen Daten werden durch die Aktivierung auch Informationen über Freunde der Nutzer, Chat­inhalte oder das Recht, Beiträge im Namen des Nutzers veröffentlicht.

"Drittanbieter erhalten durch die Einwilligung umfassende Zugriffsrechte auf das Profil und die Kontakte von Facebook-Nutzern, ohne dass sich die Nutzer darüber bewusst sind", sagt Michaela Zinke, Referentin für Datenschutz beim vzbv. "Der Nutzer sagt mit dem Klick auf den Button nicht nur 'Spiel spielen', sondern auch 'Hier sind alle meine Daten'."

Solch eine Weitergabe erfordere nach deutschem Recht aber eine bewusste und informierte Einwilligung, so der vzbv. Das Gericht schloss sich dieser Meinung an. Die aktuelle Formulierung - sie ist in hellgrauer Schrift unterhalb des Zustimmungs­buttons sichtbar - sei intransparent und irreführend, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unmittelbare Folgen hat das Urteil für das soziale Netzwerk noch nicht. Beim vzbv rechnet man damit, dass Facebook Berufung einlegt. Facebook hat sich diesbezüglich noch nicht festgelegt. Eine Sprecherin konnte am Freitagnachmittag noch keine Stellungnahme zum Urteil abgeben. 2012 hatte der vzbz Facebook zum ersten Mal wegen der Datenweitergabe verklagt.

Facebook-Adresse im Tor-Netzwerk

Facebook informiert Nutzer des App-Zentrums unzureichend über Weitergabe von persönlichen Daten Facebook informiert Nutzer seines App-Zentrums
nicht ausreichend über die Weitergabe von persönlichen Daten
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Das soziale Netzwerk kommt seinen Nutzern allerdings in Sachen anonymes Surfen entgegen. So hat Facebook für seine sehr vorsichtige Mitglieder eine eigene Adresse im Tor-Netzwerk eingerichtet. Für Tor-Nutzer ist die Plattform unter der Adresse https://facebookcorewwwi.onion/ erreichbar.

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