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teltarif hilft: BASE fordert Überweisungsgebühr für Nullrechnungen

"Aufwandspauschale" von 1,50 Euro fällt eigentlich nur "pro Überweisung" an
Von Marc Kessler

BASE-Überweisungsgebühr Eine Überweisungsgebühr für Null-Euro-Rechnungen bei BASE sorgte für Ärger
Foto: Jake Hellbach, fotolia.com / Montage: teltarif.de
Ob bei Versicherungs-, Energie- oder auch Telekom­munikations­verträgen: Viele Kunden ziehen es vor, ihre Rechnungsbeträge selbst zu überweisen - und nicht per Lastschrift durch den Anbieter vom Girokonto abbuchen zu lassen. Bei den allermeisten Unternehmen ist diese Art der selbständigen Zahlung auch heute noch möglich - nur bei wenigen Angeboten ist der Bankeinzug die einzig mögliche Bezahlvariante. Allerdings: Oft lassen sich die Unternehmen diesen "Service" per zusätzlich fälliger Gebühr extra bezahlen.

Die "Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren" kostet 1,50 Euro pro Überweisung

So ist es auch beim Düsseldorfer Mobilfunk-Netzbetreiber E-Plus und den unter der Flatrate-Marke BASE angebotenen Postpaid-Verträgen. Für die "Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren", heißt es in der aktuellen Preisliste bei BASE, fällt eine Gebühr von 1,50 Euro an - und zwar gemäß der Definition: "Aufwandspauschale bei Ausschluss des Lastschriftverfahrens, pro Überweisung".

BASE-Überweisungsgebühr Eine Überweisungsgebühr für Null-Euro-Rechnungen bei BASE sorgte für Ärger
Foto: Jake Hellbach, fotolia.com / Montage: teltarif.de
Der normal denkende Kunde wird nach dem Lesen dieser Klausel davon ausgehen, dass die Gebühr "pro Überweisung" fällig wird - also immer dann, wenn die Monatsrechnung einen Betrag von mehr als 0 Euro ausweist. Davon ging auch die Mutter unseres Lesers Marco M., Angelika M., aus. Die teltarif-Leserin aus dem Ruhrgebiet hatte ihre Mobilfunk-Karte im Mein-BASE-Tarif schon längere Zeit nicht mehr genutzt - da ohne gebuchte Optionen bei Mein BASE aber keine monatlichen Kosten anfallen, hatte sich Angelika M. keine großen Gedanken über ihren Vertrag gemacht.

Trotz Null-Euro-Rechnung: E-Plus verlangt Aufwandspauschale

Mein-BASE-Preisliste Der Passus in der Mein-BASE-Preisliste
Screenshot: teltarif.de
Doch dann flatterte dem Haushalt unserer teltarif-Leser eine Mahnung von BASE ins Haus: Der Anbieter verlangte von Frau M. die Zahlung von 11 mal 1,50 Euro - insgesamt also 16,50 Euro - für die Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren über 11 Monate, genauer gesagt den Zeitraum vom 30. November 2010 bis 30. September 2011. Angelika M. war konsterniert, denn die Gebühr sollte doch nur "pro Überweisung" anfallen - und ohne angefallene Kosten war schließlich auch keine Überweisung notwendig gewesen.

Natürlich versuchte Frau M., die Angelegenheit mit dem Mobilfunker zu klären. Doch man beschied ihr telefonisch, die Gebühr müsse bezahlt werden. "Daran gäbe es nichts zu rütteln und wenn ich nicht zahlen würde, würden weitere Schritte eingeleitet", schrieb uns Angelika M.

Wenn die Mutter nicht zahlt, muss der Sohn herhalten

Rechtlich fragwürdig: Als Sohn Marco M. - der selbst auch BASE-Kunde ist - versuchte, die Angelegenheit für seine Mutter telefonisch zu klären, fragte man ihn seiner Schilderung nach, ob man die 16,50 Euro von dem für seinen Vertrag hinterlegten Bankkonto einziehen dürfe. Als Marco M. das verständlicherweise verneinte, wurde er "gefragt, ob die Bankverbindung denn trotzdem gespeichert werden darf, damit diese 'Zahlgebühr' auch bei 0,00-EUR-Rechnungen vom System nicht mehr berechnet wird".

Im guten Glauben gestattete unser Leser dies - und wurde enttäuscht: Kurz darauf buchte E-Plus die 16,50 Euro kurzerhand von seinem Konto ab. Das wollte der Sohn von Angelika M. jedoch nicht hinnehmen und ließ die Lastschrift von seiner Bank zurückbuchen.

Wieso Gebührenerhebung für nicht stattgefundene Überweisungen?

BASE-Mahnung Die BASE-Mahnung für insgesamt elf Monate
Foto: teltarif.de
Die beiden teltarif-Leser waren mit ihrem Latein nun zu Ende und wandten sich an unsere Redaktion. Abseits der unerfreulichen Begleitumstände fragten auch wir uns: Warum wird bei BASE eine "pro-Überweisung"-Gebühr auch dann fällig, wenn durch eine Null-Euro-Rechnung eben keine Überweisung notwendig wird? Mit dieser und weiteren Fragen wandten wir uns daher an die Pressestelle des Düsseldorfer Mobilfunk-Anbieters.

E-Plus-Pressesprecher Klaus-Schulze Löwenberg teilte uns zunächst mit: "Entscheidet sich ein Kunde gegen die Teilnahme am Lastschriftverfahren, berechnet die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG laut Preisliste eine Gebühr von 1,50 Euro. Diese Gebühr fällt selbst dann an, wenn der Kunde keinen Umsatz erzeugt hat. Dieser Fall kommt aber äußerst selten vor. In dem von Ihnen geschilderten Fall wurde eine kulante Lösung im Sinne des Kunden gefunden."

"Systembedingte Gebührenberechnung" bei E-Plus ist Schuld

Nun war unsere Verwirrung noch größer, heißt es doch in der Preisliste explizit, dass die Gebühr eben nur "pro Überweisung" - und nicht generell - fällig wird. Auf nochmaliges Nachhaken gestand E-Plus dann ein, dass die Gebühr normalerweise eben doch nicht anfallen sollte beziehungsweise erstattet werden müsste: "Dass bei unseren Mobilfunkkunden, die sie sich gegen die Teilnahme am Lastschriftverfahren ausgesprochen haben, aus dem Grund keine monatliche Überweisung erfolgt, weil sie eine 0-Euro-Rechnung haben, stellt eine Ausnahme dar. In diesem Fall wird dem Kunden die automatisch berechnete Gebühr erstattet."

"In Kürze", schreibt uns Schulze-Löwenberg, werde "die systembedingte Gebührenberechnung bei diesen Kunden nicht mehr anfallen", indem das Abrechnungssystem modifiziert werde. Im Fall von Angelika M. indes sei das Ganze "nicht verlaufen wie von mir beschrieben. Vermutlich weil ein Kundenfall wie der von Ihnen geschilderte selten auftritt."

E-Plus-Forderung hat sich für Frau M. nun erledigt

Auf die geforderten 16,50 Euro hat E-Plus mittlerweile offiziell verzichtet und eine entsprechende Gutschrift auf das Kundenkonto von Frau M. erteilt. Der Fall zeigt jedoch: Telekom­munikations­kunden sollten ihre Rechnungen stets genau prüfen - und stets auf der Hut sein, ob der Anbieter nicht doch Posten berechnet, die ihm gar nicht zustehen.

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