DigiNetz-Gesetz: So müssen sich Netzbetreiber untereinander abstimmen
Schaubild zur Abstimmung der Netzbetreiber untereinander (Ausschnitt)
Bild: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Das von der Bundesregierung verabschiedete DigiNetz-Gesetz soll nach dem Willen von Minister Alexander Dobrindt Deutschland in Sachen Breitband endlich fit für die Zukunft machen. Denn die Vergangenheit zeigt: Weiße Flecken werden oft nur deswegen nicht mit Breitband versorgt, weil die dafür notwendigen Genehmigungen nicht erteilt werden oder weil die Tiefbauarbeiten als zu teuer gelten.
Bewohner von Städten, aber auch kleineren Gemeinden kennen das Prozedere: Die Straße vor dem Haus wird aufgerissen, einige Wochen lang arbeitet das Wasserwerk, schüttet die Grube wieder zu und asphaltiert. Wenige Wochen später rückt der Energieversorger an, buddelt alles wieder auf und arbeitet an der Stromleitung. Nachdem er wieder alles ordentlich verlassen hat, fällt es einem Telekommunikations-Netzbetreiber ein, dass man dort eigentlich Glasfaser verlegen könnte, aufgrund mangelnder Abstimmung wusste er aber nichts von den zurückliegenden Arbeiten und die erneuten Grabungsarbeiten sind nach seiner Kalkulation zu teuer.
Diese Kommunikationswege gibt es bei der Mitverlegungspflicht
Schaubild zur Abstimmung der Netzbetreiber untereinander (Ausschnitt)
Bild: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Ob das von der Bundesregierung verabschiedete DigiNetz-Gesetz derartige Missstände in der Kommunikation abbauen kann, bleibt abzuwarten. Immerhin sieht das Gesetz diverse Absprachen und Informations-Verpflichtungen bei Bauarbeiten vor. Diese hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einem Schaubild
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schematisch dargestellt - ebenso vereinfacht fassen wir die umfangreichen Regelungen zusammen.
Grundsätzlich sieht das Gesetz eine Glasfaser-Mitverlegungspflicht bei Autobahnen, Fernstraßen und Neubaugebieten vor. Auch öffentliche Versorgungsnetzbetreiber wie Strom-, Gas-, Wasserwerke und Telekommunikations-Netzbetreiber müssen ihre bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau öffnen. Hierbei gilt der Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit.
Das Schaubild zeigt die vorgeschriebenen Kommunikationswege anhand des Beispiels einer Straße. Die Versorgungsnetzbetreiber liefern Informationen zu passiven Netzinfrastrukturen, Bauarbeiten und Standardangeboten an die Bundesnetzagentur. Diese fungiert als zentrale Informationsquelle und verwaltet den Infrastrukturatlas [Link entfernt] . Für die technische Einrichtung der zentralen Informationsstelle werden einmalige Sachkosten in Höhe von zwei Millionen Euro erforderlich. Für die technische Wartung und Aktualisierung der Daten entstehen laut dem Gesetz Sachkosten in Höhe von 200 000 Euro pro Jahr.
So müssen sich Versorgungsnetzbetreiber und TK-Firmen abstimmen
Die Telekommunikationsunternehmen können bei der BNetzA die Daten zu passiven Netzinfrastrukturen, Bauarbeiten und Standardangeboten abrufen und dann die Versorgungsnetzbetreiber kontaktieren. Bei geplanten Bauarbeiten können beide Unternehmen dann koordinieren, wer wann Zugang zur offenen Baugrube erhält. Wenn keine Versagungsgründe (wie fehlende technische Eignung, Sicherheitsaspekte oder Probleme mit der Netzintegrität) vorliegen, erteilt der Versorgungsnetzbetreiber dem TK-Unternehmen ein Angebot.
Die Bereitstellung der Informationen, die Antragstellung sowie die Antragsbearbeitung begründen bei jedem Antrag einmalige Kosten im Rahmen des internen Verwaltungsaufwands, zuzüglich der Kosten für die regelmäßige Aktualisierung der Daten. Die Versorgungsnetzbetreiber müssen die Arbeit im Rahmen der Mitverlegungspflicht also nicht "kostenlos" machen. Die wegerechtliche Zustimmung musste bislang schriftlich vorliegen, diese Pflicht fällt durch das Gesetz weg.
Gibt es Differenzen zwischen den beiden Firmen über die Art und Weise, wie die Mitverlegungspflicht realisiert werden kann, soll eine Streitbeilegungsstelle angerufen werden. Diese kann sich die Bedingungen des Versorgungsnetzbetreibers zur Mitnutzung oder die Entgelte anschauen und vermittelnd tätig werden. Für die Einrichtung dieser Schlichtungsstelle und für die Erfüllung der neuen Aufgaben entsteht bei der Bundesnetzagentur ein Personalmehrbedarf von insgesamt 29 Planstellen.
Das Einsparpotenzial wird von der Bundesregierung auf bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten eines bundesweiten Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze geschätzt. Das sollen je nach Technologiemix im Rahmen des flächendeckenden Netzausbaus bis zu 20 Milliarden Euro in den nächsten drei Jahren sein.