Bundestag

Verkaufsstopp für Smartphones & Router für Deutschland abgewendet

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung der Regeln für Funkanlagen verabschiedet und ist damit einem möglichen Verkaufsstopp für Router und Smartphones zuvor gekommen.
Von Jan Rähm

Verkaufsstopp für WLAN-Geräte ab Juni abgewendet Verkaufsstopp für WLAN-Geräte ab Juni abgewendet
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In der vergangenen Woche hatten wir über die Schwierigkeiten berichtet, die derzeit mit der unfertigen Radio Equipment Direktive der EU Kommission einhergehen. Die alten Regelungen laufen zum 13. Juni aus und die neuen sind teilweise noch nicht in Kraft und werden es auch bis Mitte Juni nicht sein. Während das ganz klar ein großes Problem für Geräte ist, die neu auf den Markt gebracht werden sollen, leuchtet sofort ein.

Bei bereits erhältlichen Geräten scheint es jedoch einige Unklarheiten zu geben. So schrieben wir vergangene Woche "Für Produkte, die bereits verkauft werden, ist das kein Problem. Da sie den Normen entsprechen, die bei Marktstart galten, dürfen sie weiter vertrieben werden." Darauf erhielten wir verschiedene Reaktionen auf diese Passage unseres Textes. Ein Teil der Zuschriften merkte an, dass aufgrund einer Umsetzungsrichtlinie der Europäischen Kommission, nur jene Geräte weiterverkauft werden dürften, die bereits bei Händlern im Regal beziehungsweise im Lager seien. Neu ausliefern dürften Hersteller bereits zertifizierte Geräte nicht ohne eine Neuzertifizierung, so die Aussage einiger Feedbacks, denen wir nachgingen.

Unterschiedliche Interpretationen der EU-Vorgaben

Mehrere Quellen stützten diese Sicht der Nutzer. Aus gut informierten Kreisen erhielten wir zudem die Bestätigung, dass auch die EU sich dessen bewusst ist. So heißt es in Bezug auf den Stichtag: "Eine Zertifizierung nach der alten Richtlinie ist ab diesem Moment nicht mehr ausreichend." Vielmehr müsse sich ein Hersteller, der ein solches Zertifikat für eine fortlaufende Produktionslinie besitzt, mit seinem notified body (private, staatlich überwachte Prüfstelle für Konformitätsbewertung), in Kontakt setzen und abklären, welche Änderungen notwendig seien, um sein Zertifikat an die Vorschriften der neuen Richtlinie anzupassen. Doch die neuen Richtlinien liegen weiterhin nicht komplett vor. Damit dürften Geräte, für die eben keine neuen Normen im Amtsblatt veröffentlicht wurden, in der Tat vom Hersteller nicht mehr an Händler und Kunden ausgeliefert werden.

Bundestag verabschiedet Regelung für Deutschland im Alleingang

Verkaufsstopp für WLAN-Geräte ab Juni abgewendet Verkaufsstopp für WLAN-Geräte ab Juni abgewendet
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Mit dieser Situation will sich die Bundesregierung nicht abfinden. In der heutigen 231. Sitzung der Bundestages verabschiedeten die Parlamentarier eine Änderung der "Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes". Dieses wird in Bezug auf die RED wie folgt geändert: "Funkanlagen, die mit bislang geltenden harmonisierten Normen über- einstimmen, dürfen auch nach dem 12. Juni 2017 bis zur Veröffentlichung aktueller harmonisierter Normen in Verkehr gebracht werden." Damit dürfen alle bereits zertifizierten Geräte weiter vertrieben werden. Die Gefahr eines Verkaufsstopps haben die Parlamentarier dadurch abgewendet.

In der Begründung heißt es: "Die Änderung dient der Klarstellung und soll sicherstellen, dass es nicht zu Beeinträchtigungen bei der Auslieferung von neuen Funkanlagen kommt, weil die Konformität von Funkanlagen nicht anhand aktueller im Amtsblatt der EU veröffentlichter harmonisierter Normen festgestellt werden kann." Damit wolle man verhindern, dass eine enge Auslegung der EU-Vorschriften dazu führe, dass Hersteller nicht nur neue Produkte, sondern auch bereits auf dem Markt befindliche Produkte nicht mehr in Verkehr bringen können." Man fürchte, dass es ansonsten bei in Deutschland ansässigen Herstellern zu nicht hinnehmbaren existenzbedrohenden Umsatzeinbußen kommen könnte. Der Gesetzentwurf wurde mit einer Mehrheit angenommen und damit verabschiedet.

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