Festgelegt

BNetzA legt Masterplan für 5G-Mobilfunk-Frequenzen vor

Die Bundesnetzagentur hat ihren Masterplan für die 5G-Versteigerung vorgelegt. Manche Discounter könnten enttäuscht sein.
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Die Bundesnetzagentur hat ihren Masterplan für die 5G-Versteigerung veröffentlicht Die Bundesnetzagentur hat ihren Masterplan für die 5G-Versteigerung veröffentlicht
Bild: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur wird bei der Vergabe der heiß begehrten Frequenzen für das Echtzeit-Mobilfunknetz 5G keine flächendeckende Versorgung vorschreiben. Das geht aus dem Beschluss der Präsidentenkammer hervor, der dem in Düsseldorf erscheinenden Handelsblatt bereits vorliegt.

Danach sollen die Netzbetreiber in Deutschland bis 2022 zunächst nur 500 5G-Funkmasten aufbauen müssen. Um die generelle Versorgung mit Mobilfunk in Deutschland zu verbessern, sollen die Netzbetreiber bestehende Frequenzen nutzen und müssen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit 100 MBit/s versorgen, ebenso alle Autobahnen und Bundesstraßen. Bei hoch ausgelasteten Schienenwegen im Nah- und Fernverkehr müssen mindestens 50 MBit/s bereitstehen. „Die Bundesnetzagentur geht an die Belastungsgrenze der Unternehmen“, rechtfertigte Präsident Jochen Homann auf Nachfrage des Handelsblatts die Entscheidung.

Keine regulierten Zugangspreise

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Ernüchterung dürfte bei Mobilfunk-Discountern wie 1&1 (United-Internet/Drillisch) aufkommen, da es keine Verpflichtung für Netzbetreiber geben wird, Diensteanbieter zu "regulierten" Preisen einen Zugang zum 5G-Netz zu gestatten. Was aber umgekehrt nicht ausschließt, dass Service-Provider künftig auch 5G-Verträge anbieten können, wenn sie sich preislich mit einem Netzbetreiber geeinigt haben. Auch wird es kein nationales Roaming geben, mit dem schwächere Netzanbieter bei Lücken im eigenen Netz auf das Angebot anderer (konkurrierender) Betreiber zugreifen könnten. „Rechtlich ist es nicht möglich, die Netzbetreiber zu verpflichten, ihre Netze anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen“, stellte Homann klar.

Die Auktion der Frequenzen bei 2,1 GHz und zwischen 3,5 und 3,8 GHz soll im Frühjahr 2019 stattfinden. Mit einem Bietergefecht und einem Auktionserlös wie im Jahr 2000 bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen rechnet der Behördenchef nicht. „50 Milliarden Euro (wie im Jahr 2000) wird der Staat sicher nicht noch einmal erlösen, auch wenn sich das manche Haushaltspolitiker wünschen mögen“, sagte Homann. „Die Bundesnetzagentur zielt nicht auf Erlösmaximierung.“

Ergo wird der Start von 5G eher ruhig verlaufen und der Netzausbau von 4G (LTE) auch nach 2020 weitergehen.

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