VATM: Glasfaser-Subvention wird Nachfrage stimulieren
Für den Bericht der Monopolkommission gibt es breiten Zuspruch
Foto: M-net, Logos: vatm/BREKO, Montage: teltarif.de
Die politische Arbeit der Bundesregierung stützt sich nicht allein auf Entscheidungen der Bundeskanzlerin und ihrer Bundesminister, sondern auch auf beratende Arbeitsgruppen. Eine davon ist die Monopolkommission, welche alle zwei Jahre eine Einschätzung bezüglich der Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsrecht und der Regulierung der Märkte veröffentlicht.
Unter anderem stand gestern die Empfehlung des unabhängigen Gremiums im Raum, die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen in Privathaushalten mit Hilfe von Gutscheinen gezielt zu fördern. Aber auch andere Dinge standen in dem veröffentlichten Bericht, wie zum Beispiel die Empfehlung, dass die Regulierung neuer Glasfasernetze flexibler zu gestalten sei.
Genau dem kann der BREKO als Verband der deutschen BreitbandWettbewerber nur beipflichten und begrüßt die von der Monopolkommission formulierten Ergebnisse aus dem Sondergutachten "Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!" (PDF-Datei).
Zustimmung auf breiter BREKO-Flur
Für den Bericht der Monopolkommission gibt es breiten Zuspruch
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BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers sagt: "Die Monopolkommission hat als unabhängige, neutrale Instanz eindeutig festgestellt, dass der Regulierungsrahmen flexibel an die besonderen Bedingungen des Glasfaserausbaus angepasst werden müsste, sich aber klar gegen Radikallösungen, wie einen kompletten Verzicht auf Regulierung ausgesprochen. Die Monopolkommission erstellt ihre Analyse abseits der politischen Gemengelage – umso mehr müssen ihre Feststellungen ernst genommen werden."
Albers sieht in dem Gutachten der Monopolkommission die bisherige Verbandspolitik des BREKO bestätigt. Diese sieht vor, für den Ausbau der Breitbandnetze ausschließlich auf Glasfaser bis zum Kunden zu setzen, sprich mit FTTB und FTTH. Vor allem auf die Kooperation aller Marktteilnehmer setzt der BREKO - auch auf die Zusammenarbeit mit der Telekom als einer der größten Netzbetreiber und Internetanbieter in Deutschland.
Alleine kann den Aufwand niemand bewältigen und ohne ein Minimum an Regulierung schon gar nicht, so Albers weiter. Denn Regulierung würde zumindest "die unverzichtbaren Leitplanken" formulieren, an die sich alle Marktteilnehmer zu halten haben. Daher soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) künftig unter anderem nur noch dann regulierend eingreifen, wenn Verhandlungen im Rahmen von Open-Access-Plattformen scheitern oder verweigert werden.
Nach Ansicht von Dr. Stephan Albers ist der von der Telekom vorangetriebene Ausbau mit VDSL2-Vectoring und Super-Vectoring lediglich eine kurzfristige Übergangslösung. Kupferleitungen auf der "letzten Meile zum Kunden" werden den künftigen Gigabit-Bedarf der deutschen Industrie weder decken können, geschweige denn technisch verkraften.
Auch VATM zeigt sich zufrieden
Ähnliche Töne wie der BREKO schlägt auch VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner an. Man sehe sich als Verband darin bestätigt, dass die Monopolkommission leichte Lockerungen bei der Regulierung von Glasfasernetzen für machbar hält. Grundsätzlich beführwortet das Gremium ebenfalls den Ausbau mit Glasfaser als sinnvoll und zukunftsfähig.
Begrüßt wird zudem ausdrücklich die Forderung, dass die vom Staat ausgelobte Förderung zum Ausbau der Glasfasernetze nicht die privatwirtschaftlichen Investitionen torpedieren oder gar verdrängen soll. Stattdessen sollte die staatliche Förderung bedarfsorientiert sowie mit behutsamen Blick auf die verfügbaren Ressourcen verteilt werden.
Selbst die Sache mit den Gutscheinen für Privathaushalte, die damit einen Glasfaseranschluss subventioniert bekommen sollen, wird vom VATM begrüßt. Der Verband geht davon aus, dass derartige Gutscheine die allgemeine Nachfrage stimulieren werden, wobei dies konkret von den Konditionen einer solchen Aktion abhängig sein dürfte.
Lesen Sie in einem weiteren Beitrag, welche Aussichten die BNetzA für das Jahr 2018 aus regulatorischer Sicht hat.