BND-Schnüffelei

Überwachung sozialer Netzwerke wie Facebook & Co. "kein Grundrechts­eingriff"

Der Bundes­nachrichten­dienst und die Bundeswehr wollen künftig auch soziale Medien wie Facebook und Twitter beobachten. So sollen Entwicklungen im Ausland wie der Arabische Frühling früher erkannt werden. Linke und Grüne sind dagegen.
Von Rita Deutschbein / dpa

Überwachung sozialer Netzwerke wie Twitter und Facebook kein Grundrechtseingriff Überwachung sozialer Netzwerke wie Twitter und Facebook kein Grundrechts­eingriff
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Das Bundes­innen­ministerium hat die von Bundes­nachrichten­dienst (BND) und Bundeswehr geplante Überwachung sozialer Netzwerke wie Twitter und Facebook als grundrechts­konform verteidigt. "Es liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikations­inhalte erhebt, die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter eingrenzbaren Personenkreis richten", schrieb Innen­staats­sekretär Ole Schröder am 22. Juli an den Linke-Politiker Andrej Hunko. Es finde daher kein Eingriff in das vom Grundgesetz in Artikel zehn geschützte Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmelde­geheimnis statt.

Überwachung sozialer Netzwerke wie Twitter und Facebook kein Grundrechtseingriff Überwachung sozialer Netzwerke wie Twitter und Facebook kein Grundrechts­eingriff
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Bei "Spiegel Online" warnte Hunko vor der Datensammlung. "Wenn eine Verfolgungsbehörde Daten über eine bestimmte Person zusammenträgt, braucht es dazu eigentlich einen richterlichen Beschluss", zitiert das Internetportal den Bundestags­abgeordneten. Werde dies von Geheimdiensten und Militärs nach Gutdünken praktiziert, gehe "das Vertrauen in die Privatsphäre der digitalen Kommunikation vollends verloren". Linke und Grüne lehnen die Überwachung sozialer Netzwerke ab, die Linkspartei ist für die Abschaffung der Nachrichten­dienste.

Nach Angaben des Innen­ministeriums soll das Fraunhofer-Institut bis 2016 erforschen, welche Technologien zur IT-gestützten Nachrichten­gewinnung aus offenen Quellen für die Bundeswehr nutzbar sind. Damit solle in den Einsatz- und Interessengebieten der Bundeswehr eine "belastbare Erfassung von Meinungs- und Stimmungslagen der Bevölkerung" ermöglicht werden. Bei solchen - Leserbriefen vergleichbaren - öffentlich zugänglichen Meinungs­äußerungen könnten die Nutzer keinen Anspruch auf Wahrung der Privatsphäre anmelden. Zudem sei der einzelne Nutzer für die Bundeswehr nicht von Interesse.

Kein Interesse an einzelnen Personen, sondern am großen Ganzen

Auch die vom deutschen Auslands­nachrichten­dienst BND geplante Echtzeitanalyse sozialer Netzwerke beziehe sich nicht auf einzelne Personen. Vielmehr sollten in den Streamingdaten von Social-Media-Plattformen mit statistischen Verfahren Trends und Auffälligkeiten erkannt werden. Ziel sei es, krisenhafte Entwicklungen im Ausland und nicht in Deutschland rechtzeitig zu erkennen.

Der BND will bei dem Projekt, das noch im Forschungs­stadium steckt, nach dpa-Informationen keine Daten speichern, sondern den laufenden Datenfluss beobachten. Hintergrund der Bemühungen sind die Entwicklungen des sogenannten Arabischen Frühlings. Westliche Geheimdienste und auch der BND hatten die revolutionären Entwicklungen in mehreren arabischen Ländern nicht kommen sehen. Mit der Beobachtung sozialer Netzwerke erhofft sich der BND nun, solche Entwicklungen im Ausland künftig früher zu erkennen.

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