Rundfunkbeitrag: ARD & ZDF rufen Verfassungsgericht an
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff von der CDU hat die Regierungsvorlage für den Landtag zum Rundfunkstaatsvertrag zurückgezogen. Der Landtag wird sich deshalb nicht wie geplant noch im Dezember mit dem in der schwarz-rot-grünen Koalition umstrittenen Staatsvertrag befassen, teilte die Staatskanzlei gestern in Magdeburg mit. Damit wäre eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab 1. Januar um 86 Cent auf 18,36 Euro vom Tisch.
ARD-Anstalten gehen gemeinsam nach Karlsruhe
Die ARD-Anstalten ziehen gemeinsam nach Karlsruhe
Fotos: ARD - Herby Sachs/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Die Lage in Sachsen-Anhalt zeigt damit: Es ist aktuell nicht mehr mit einer Zustimmung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags zu rechnen. Damit ist die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 nicht mehr gesichert, die von der unabhängigen Kommission KEF in einem aufwändigen Verfahren ermittelt wurde. Aus diesem Grund werden die Landesrundfunkanstalten der ARD gemeinsam das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Die Rundfunkfreiheit sei laut der ARD in Deutschland ein Grundrecht und damit ein sehr hohes Gut. Das Verfassungsgericht habe in seinen Urteilen über die Jahrzehnte klargemacht, wie wichtig die Rolle der Kommission KEF sei, um ein geschütztes Verfahren zu gewährleisten. Die KEF soll sicherstellen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig von der Politik begutachtet und festgestellt wird. Damit sind der Politik auch enge Grenzen gesetzt, wenn sie von der Beitragsempfehlung der KEF abweichen will.
ARD-Vorsitzender Tom Buhrow zeigt sich enttäuscht: "Ich bedauere das Ergebnis. Der gesamte Prozess zur Anpassung des Rundfunkbeitrags scheitert bundesweit an Sachsen-Anhalt, nachdem der Ministerpräsident die Gesetzesvorlage zurückgenommen hat". Im Verfahren sei die Beitragsdiskussion mit der Auftragsfrage "völlig vermischt" worden, "was wir nach der bisherigen Rechtsprechung als unzulässig betrachten. Weder Sachargumente noch die unabhängige Empfehlung der KEF spielten eine Rolle. Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden."
ZDF schließt sich Gang nach Karlsruhe an
Auch das ZDF wählt den Gang nach Karlsruhe. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut zu den Auswirkungen der Entscheidung von Ministerpräsident Haseloff: "Das Verfahren der Festlegung des Beitrags ist von allen Ländern beschlossen worden, auch von Sachsen-Anhalt. Und das soll die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten sicherstellen, insbesondere auch in der politischen Berichterstattung. Die Beitragsanpassung ist jetzt in Sachsen-Anhalt zu einem politischen Streitthema geworden. Deshalb bleibt dem ZDF leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen."
Laute Appelle, der Beitragserhöhung doch zuzustimmen, etwa von ver.di, blieben in Sachsen-Anhalt ungehört.