Rechnung

Untergeschobenen Telefon-Tarif nicht einfach hinnehmen

Verbraucherzentrale: Nur das bezahlen, was auch gewollt bestellt wurde
Von dpa / Anja Zimmermann

Taucht in der Telefonrechnung ein nicht bestellter Service auf, sollte der Kunde das nicht einfach hinnehmen: Am besten werde die Rechnung um den strittigen Betrag gekürzt, rät Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Außerdem sollte sich der Verbraucher mit dem Anbieter in Verbindung setzen und die Sache klären. "Sonst wird es schnell kompliziert, weil der Anbieter jeden Monat wieder den falschen Betrag abrechnet."

Der Verbraucherzentrale sind laut Edda Castelló sogar Fälle bekannt, in denen die Kunden zuvor vom Anbieter angerufen wurden. Dabei wurde ihnen ein zusätzlicher, kostenpflichtiger Dienst angeboten. Doch obwohl die Kunden ihn abgelehnt hatten, wurde ihnen der unerwünschte Service mit der nächsten Rechnung quasi untergeschoben. "Die Betroffenen können sich bei uns melden und uns den Fall schildern", sagt Edda Castelló. Das helfe im Ernstfall beim gerichtlichen Vorgehen gegen die entsprechenden Anbieter.

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