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ist doch ganz einfach


17.03.2008 13:24 - Gestartet von blubbla
wenn es keine schriftliche bestätigung für den neuen tarif oder der neuen option gibt, wurde auch nichts abgeschlossen. kommt allerdings vom nicht gewünschten neuen tarif eine bestätigung nach hause und ich ignoriere die widerrufsfrist, dann bin ich am neuen tarif gebunden. oder wie sehen das die rechtsexperten hier?
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[1] DenSch antwortet auf blubbla
17.03.2008 13:45
mündlich am telefon reicht, muss aber im zweifelsfall nachgewiesen werden...
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[2] Mobilfunk-Experte antwortet auf blubbla
17.03.2008 15:04
Benutzer blubbla schrieb:

kommt [...] allerdings vom nicht gewünschten neuen tarif eine bestätigung nach hause und ich ignoriere die widerrufsfrist, dann bin ich am neuen tarif gebunden.

Nein, wer den neuen Tarif oder die Zusatzleistung nicht bestellt hat, ist auch nicht daran gebunden. Ein Vertrag kommt nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Schweigen gilt aber grundsätzlich nicht als Willenserklärung.

Etwas anders kann es aussehen, wenn vorher vereinbart wurde, dass Schweigen in bestimmten Fällen als Zustimmung gilt. Das ist zum Beispiel häufig für Preisänderungen bei ansonsten gleich bleibendem Tarif der Fall.