Gefahrenabwehr

Hannover will private Computer ohne Ankündigung durchsuchen

Bei Verdacht auf extremistische Straftat
Von AFP / Björn Brodersen

Das niedersächsische Innenministerium will den Verfassungsschutz per Gesetzesnovelle ermächtigen, private Computer ohne Vorankündigung online zu durchleuchten, wenn der Verdacht einer extremistischen Straftat besteht. Derzeit werde ein solcher Gesetzentwurf geprüft, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums der in Hannover erscheinenden Neuen Presse. Er verwies auf Nordrhein-Westfalen, wo der Landtag am 20. Dezember bereits eine solche Novelle des Verfassungsschutzgesetzes verabschiedete.

Das Gesetz in NRW sieht vor, dass bei "Gefahr für Leib und Leben" die Festplatten von Verdächtigen auf Anschlagspläne, Bombenbau-Anleitungen oder Ankündigung von Selbstmordattentaten durchsucht werden können. Genehmigt werden muss jeder Eingriff durch die G10 - eine vierköpfige Gruppe von Juristen, die über die Einhaltung der Grundrechte wacht. Eine richterliche Anweisung brauchen die Ermittler nicht.

Erst vor einigen Tagen hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sich für eine Kontrollmöglichkeit von privaten Computern durch Polizei und Verfassungsschutz über das Internet ausgesprochen.

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