Weiße Weste im Netz

Neue Versicherung soll gegen Online-Mobbing schützen

Anwender gegen Beleidigung und Rufschädigung versichert
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Neue Versicherung soll gegen Online-Mobbing schützen Neue Versicherung soll gegen Online-Mobbing schützen
Foto: Arag
Mit einer neuartigen Versicherung will die Arag private Internet-Nutzer gegen Online­mobbing schützen. Die "web@ktiv" genannte Versicherung soll dem Anwender bei Beleidi­gung, Verleumdung oder Ruf­schädigung im Internet helfen und ihn bei der Durch­setzung von Schadens­er­satz­ansprüchen bei Identitäts-Miss­brauch unter­stützen. Laut Angaben des Versicherers handelt es sich um die erste Versicherung dieser Art in Deutschland. Einzelne in der Police ab­ge­deckten Fälle waren zwar zuvor schon in herkömmlichen Rechtschutzversicherungen auf­ge­taucht, "web@ktiv" soll nun aber erstmals einen umfassenden Schutz vor den Gefahren des Internets bieten. Die Versicherung ist seit 1. Oktober buchbar und im Prinzip eine Art erweiterte Rechtschutzversicherung.

Versicherung übernimmt Kosten für "Weiße Weste im Netz"

Neue Versicherung soll gegen Online-Mobbing schützen Neue Versicherung soll gegen Online-Mobbing schützen
Foto: Arag
Das Versicherungsunternehmen möchte seinen Kunden dabei behilflich sein, unerwünschte Fotos und Videos wieder aus dem Netz zu bekommen, wenn die eigene Reputation in Gefahr ist. Dazu ist eine Kosten­über­nahme für die Löschung ruf­schädigender Online-Inhalte vorgesehen. Im Prinzip schützt die Versicherung nicht vor den genannten Risiken, sondern übernimmt nur teilweise die Kosten für die anwaltliche Beratung sowie für diverse Dienstleistungen.

Der Ver­sicherungs­schutz soll bei Mobbing, übler Nachrede und Rufmord im Netz greifen. Dabei sei es egal, ob es sich um Verleumdungen, Beleidigungen, Ver­öffent­lichungen von ruf­schädigenden Aussagen, Fotos und Videos ohne Ein­willigung des Betreffenden handelt. Auch die unrechtmäßige Verbreitung von per­sonen­ge­bundenen Daten zählt der Versicherer dazu und will Versicherten auf Wunsch einen Dienst­leister zur Beseitigung von reputationsschädigenden Internetinhalten vermitteln. Dabei sollen die Kosten des Dienstleisters bis zur vereinbarten Höchstgrenze übernommen werden. Hält der Urheber der Beleidigung oder Rechtsverletzung sich nicht an Abmachungen oder Urteile, will das Unternehmen dabei helfen, Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Auch eigene Fehler im Netz zählen zum Versicherungsschutz

Nicht nur rechtswidriges Verhalten anderer, sondern auch eigene Unaufmerksamkeiten im Netz können ungeahnte Kosten verursachen. Auch hier will die Versicherung dem Kunden zur Seite stehen. An erster Stelle stehen hier Abofallen, die es trotz entsprechender Gesetzgebung immer noch gibt. Wer über das Internet Ware bestellt oder eine Dienstleistung bucht, soll mit dem im "web@ktiv" enthaltenen Vertrags-Rechtsschutz abgesichert sein, wenn beispielsweise das bestellte Produkt verspätet oder gar nicht geliefert wird oder die gebuchte Reise nicht mit der Online-Beschreibung des Reiseportals übereinstimmt.

Wird der Versicherte wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt, weil beispielsweise Familienangehörige urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Internet geladen haben, übernimmt die Versicherung die notwendige Anwaltsberatung. Die eigentlichen Abmahnkostenkosten, die durch eine derartige Urheberrechtsverletzung in der Regel entstehen, werden von der Versicherung selbstverständlich nicht übernommen.

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