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Apple: EU-Gericht urteilt über Rekord-Steuernachzahlung (Update)

Zwei irische Toch­ter­firmen von Apple häufen Milli­ar­den­ge­winne an - Steuern dafür zahlte der iPhone-Hersteller aber in den USA. Die EU-Kommis­sion fordert nun eine gewal­tige Steu­er­nach­zah­lung.
Von dpa /

Im Streit um die Rekord-Steuernachzahlung für Apple in Irland fällt heute die erste Gerichtsentscheidung Im Streit um die Rekord-Steuernachzahlung für Apple in Irland fällt heute die erste Gerichtsentscheidung
Bild: picture alliance/Shawn Thew/EPA FILE/dpa
In dem Streit um die Rekord-Steu­er­nach­zah­lung von 13 Milli­arden Euro für Apple in Irland fällt heute am Mitt­woch die erste Gerichts­ent­schei­dung. Für die EU-Kommis­sion könnte der poli­tisch aufge­la­dene Konflikt zur wich­tigen Weichen­stel­lung in ihrem jahre­langen Ringen mit diversen Mitglied­staaten um Steu­er­ver­güns­ti­gungen für Unter­nehmen werden. Es ist gut möglich, dass der Fall nach dem Urteil des EU-Gerichts in Luxem­burg in die nächste Instanz beim Euro­päi­schen Gerichtshof (EuGH) geht.

EU-Wett­be­werbs­kom­mis­sarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufge­for­dert, die Milli­ar­den­summe in Irland nach­zu­zahlen, weil das Land dem Konzern eine unzu­läs­sige Sonder­be­hand­lung bei den Steu­er­kon­di­tionen gewährt habe. Irland und Apple wehren sich dagegen. Der iPhone-Konzern betonte vor dem EU-Gericht, dass die Erträge der zwei irischen Toch­ter­firmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien.

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld

Im Streit um die Rekord-Steuernachzahlung für Apple in Irland fällt heute die erste Gerichtsentscheidung Im Streit um die Rekord-Steuernachzahlung für Apple in Irland fällt heute die erste Gerichtsentscheidung
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Für die in Europa oft gefei­erte Kommis­sarin Vestager war der aufse­hen­er­re­gende Fall ein Höhe­punkt ihrer bishe­rigen Lauf­bahn. Eine Nieder­lage könnte ein entspre­chend schwerer poli­ti­scher Rück­schlag für sie werden. Zudem könnte der Fall für weiteren Zünd­stoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteue­rung ameri­ka­ni­scher Unter­nehmen sorgen.

Und für Apple geht es auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will sich nicht als Steu­er­flücht­ling und Trickser bezeichnen lassen. Die Schlüs­sel­frage in dem Verfahren ist, welcher Anteil des in Irland ange­sam­melten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen.

Ameri­ka­ni­sche Unter­nehmen konnten nach früheren US-Rege­lungen Auslands­ge­winne außer­halb des Heimat­landes lagern. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten deshalb das Geld im Ausland. Mit der seit 2018 grei­fenden Steu­er­re­form wurde eine Zahlung auf die Auslands­re­serven mit deut­lich nied­ri­geren Sätzen fällig - unab­hängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht.

Apple zahlte an den US-Fiskus mehr als 37 Milli­arden Dollar Steuern auf den im Ausland ange­sam­melten Geld­berg von 252 Milli­arden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unter­neh­mens 20 Milli­arden Euro Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommis­sion geht.

Groß­teil von Apples intel­lek­tu­ellem Eigentum entstehe in den USA

Apple argu­men­tiert, die irische Tochter Apple Sales Inter­na­tional (ASI) sei ledig­lich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außer­halb Nord- und Südame­rikas zuständig gewesen - während die eigent­li­chen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. "Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwi­ckelt." Deswegen wäre es falsch, auf die Gewinne aus dem inter­na­tio­nalen Geschäft, die sich in Irland ansam­melten, Steuern in dem Land zu bezahlen.

Die Kommis­sion bestreitet zwar nicht, dass ein Groß­teil des intel­lek­tu­ellen Eigen­tums bei Apple in den USA entstehe. Aller­dings habe die irische Steu­er­be­hörde nicht die notwen­digen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durch­ge­führt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte.

Die Kommis­sion weist auch die Darstel­lung von Apple zurück, die beiden irischen Firmen­töchter seien ledig­lich mit Vertrieb und Ferti­gung beauf­tragt gewesen.

Update 11:40 Uhr: Die Entschei­dung

Im Streit um eine Rekord-Steu­er­nach­zah­lung hat die EU-Kommis­sion nun eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das EU-Gericht in Luxem­burg annul­lierte die Nach­for­de­rung der Kommis­sion aus dem Jahr 2016. Die Kommis­sion habe nicht nach­weisen können, dass die Steu­er­ver­ein­ba­rungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine unge­recht­fer­tigte staat­liche Beihilfe darstellten, wie die Richter heute erläu­terten.

Die Entschei­dung ist aller­dings mit großer Wahr­schein­lich­keit nicht der Schluss­punkt in dem poli­tisch aufge­la­denen Konflikt. Es gilt als sehr wahr­schein­lich, dass der Streit in nächster Instanz vor dem Euro­päi­schen Gerichtshof (EuGH) weiter­geht. Die Kommis­sion hat zwei Monate Zeit, Beru­fung einzu­legen.

Die Schlüs­sel­frage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland ange­sam­melten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Toch­ter­firmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.

Der Kommis­sion gelang es auch nicht, das Gericht davon zu über­zeugen, dass Apple in Irland Sonder­kon­di­tionen bekam, die für andere Unter­nehmen nicht verfügbar waren. Update Ende

Die neuen iPhone-12-Smart­phones von Apple werden voraus­sicht­lich mit schwä­cheren Akkus als ihre Vorgänger ausge­lie­fert. Die Pro-Modelle sollen 6 GB Arbeits­spei­cher bekommen. Mehr Details lesen Sie in einer weiteren News.

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