Etappensieg: Apple triumphiert im Patentstreit mit Motorola
Apple siegt gegen Motorola
Bild: Apple
Apple braucht keinen erneuten Verkaufsstopp seiner iPads und iPhones in
Deutschland zu fürchten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Antrag
von Motorola Mobility auf einstweilige Verfügung für ein Verkaufsverbot
der Geräte in Deutschland bis zum Ende des Berufungsverfahrens abgelehnt.
Statt des gewünschten Verkaufsstopps stellte das Gericht nun Anforderungen
an Motorola.
Apple siegt gegen Motorola
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Im Berufungsverfahren geht Apple gegen eine Entscheidung des Landgerichts
Mannheim von Anfang Februar vor. Auf Betreiben von Motorola mussten die Kalifornier für rund
einen Tag den Online-Verkauf einiger Modelle von iPhone und iPad
einstellen. Das Landgericht Mannheim stellte in einem Urteil
im Dezember die Verletzung eines Motorola-Patents für den
Datenfunk-Standard GPRS fest. Das
Oberlandesgericht setzte den Verkaufsstopp dann angesichts von Apples Berufung zunächst vorläufig aus.
Der heutige Sieg von Apple gegenüber Motorola basiert darauf, dass es sich bei den fraglichen Patenten um sogenannte standard-essentielle Patente handelt. Für solche Patente, ohne die ein Standard prinzipiell nicht umgesetzt werden kann, gelten besondere Regeln. Unter anderem muss ein Inhaber sie zu fairen Konditionen lizenzieren und darf die Lizenznehmer nicht durch unterschiedliche Lizenzgebühren diskriminieren. Außerdem kann sich ein Unternehmen, dem die Verletzung eines solchen Patents vorgeworfen wird, mit dem sogenannten "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" schützen. Er greift in Deutschland, wenn man dem Patentinhaber ein verbindliches Vertragsangebot gemacht hat.
Apple wirft Motorola den Missbrauch dieser Patente vor und zog deswegen unter anderem mit einer Beschwerde vor die EU-Kommission in Brüssel. Der Streit um das GPRS-Patent ist Teil eines weltweiten Konflikts, bei dem sich Motorola und Apple gegenseitig Ideenklau vorwerfen.
Motorola zur Lizenzvergabe aufgefordert
Motorola Mobility wurde vom Gericht nun dazu verpflichtet, ein Lizenz-Angebot von Apple anzunehmen. Der Mitteilung des Oberlandesgerichts zufolge hat Apple bereits nach dem Urteil des Landgerichts Motorola ein nachgebessertes Vertragsangebot unterbreitet. Der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Mobilfunk-Branche beobachtet, sieht die Karlsruher Entscheidung als einen großen Erfolg für Apple, der auch auf weitere Verfahren durchschlagen dürfte. Mit der Entscheidung in Karlsruhe werde vielleicht sogar der Sinn der Übernahme von Motorola Mobility durch Google mit einem Kaufpreis von 12,5 Milliarden Dollar in Frage gestellt - noch bevor die Übernahme formal abgeschlossen sei, schreibt Müller.