Kippt das Bundesverwaltungsgericht heute die 5G-Auktion? (Update)
Während die Deutsche Telekom und Vodafone schon fleißig ihr 5G-Netz aufbauen und mit „niedrigeren“ Frequenzen bei 700, 800 oder 2100 MHz dem 5G-Hype neuen Schub geben, ist der dritte Netzbetreiber Telefónica o2 im Augenblick noch eher zurückhaltend unterwegs. Außer einer Handvoll Testkarten für Techniker, die nur im Telefónica-Campus München und im restlichen Bundesgebiet über wenige ausgewählte „Test-Stationen“ genutzt werden können, scheint sich da in Sachen 5G noch wenig zu tun.
Update 25. Juni: Das Bundesverwaltungsgericht hat mittlerweile eine Entscheidung getroffen. Details dazu lesen Sie in einer aktuellen Meldung. Ende des Updates.
Heute Tag der Entscheidung in Leipzig?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss heute entscheiden, ob die 5G-Auktion rechtmäßig war.
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Heute könnte eine Entscheidung fallen, die im Idealfall für Telefónica und die gesamte Branche die 5G-Versteigerung auf den Kopf stellen oder sogar die Finanzlage der Unternehmen spürbar verbessern könnte. Denn heute wird eine Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erwartet. Die spannende Verhandlung startet um 13 Uhr. Das Unternehmen Telefónica Deutschland hatte gegen Art und Ablauf der Frequenz-Versteigerung geklagt, was dem Bund im vergangenen Jahr 6,5 Milliarden Euro Einnahmen beschert hatte.
War die Versteigerung rechtswidrig?
Die Juristenwerden die Sache ganz genau prüfen. Sollen knappe Frequenzen im Wege eines Vergabeverfahrens vergeben werden, muss die Bundesnetzagentur auf der Grundlage von §55 Abs. 10 sowie §61 Abs. 1 bis 5 TKG durch ihre hierfür nach §132 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 TKG zuständige Präsidentenkammer jedenfalls vier Entscheidungen treffen: Die Anordnung eines Vergabeverfahrens, die Auswahl des Versteigerungsverfahrens oder des Ausschreibungsverfahrens als Verfahrensart, die genauen Vergabebedingungen sowie die genauen Regeln des Verfahrens.
Mit Beschluss vom 14. Mai 2018 hat die Bundesnetzagentur für die Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang eine Versteigerung gewählt.
“Falsche“ Frequenzen versteigert?
Die Telefónica GmbH & Co. OHG (so der juristisch korrekte Name) hat den Beschluss u.a. deshalb angefochten, weil die Bundesnetzagentur zum einen auch solche Frequenzen aus dem 2-GHz-Bereich in das Vergabeverfahren einbezogen hat, die noch bis zum Ende des Jahres 2025 mit Nutzungsrechten - u.a. der Klägerin - belegt sind, und zum anderen 100 MHz des geplanten Spektrums bei 3,6 GHz für „Campus-Netze“ ausgeklammert wurden.
Mit dieser Argumentation hatte Telefónica vor dem Verwaltungsgericht Köln keinen Erfolg. Jetzt muss sich das Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen „BVerwG 6 C 3.19“ mit der Revision gegen dieses Urteil beschäftigen und eine Entscheidung fällen. Das könnte vielleicht sogar noch heute der Fall sein.
Was wäre wenn?
Wird das oberste Verwaltungsgericht ein klares Urteil sprechen und entweder die Klage endgültig abweisen oder die Versteigerung für „nichtig“ erklären oder „nur“ den Fall an das Kölner Verwaltungsgericht zurück verweisen?
Unterstellt, die Versteigerung wäre wirklich fehlerhaft gewesen: Gibt es dann eine neue Versteigerung oder könnte ein „Schönheitswettbewerb“ mit klaren und einklagbaren Aussagen zum verbindlichen Netzausbau den Netzausbau beschleunigen?