Empfehlung

Souvenirs & Co.: Das sollten Sie beim Zoll angeben

Ein Strand­tuch, Tabak oder eine neue Uhr: Reise­mit­bringsel können ganz unter­schied­lich sein. Und so gelten auch beim Zoll verschie­dene Regeln. Ausschlag­gebend ist dabei nicht nur die Art der Ware.
Von dpa /

Zollbestimmungen: Das Beispiel mit Schwarzeneggers Uhr Zollbestimmungen: Das Beispiel mit Schwarzeneggers Uhr
Bild: picture alliance/dpa/Schwarzenegger Climate Initiative/APA
Wäre Arnold Schwar­zen­egger kein Holly­wood-Star, hätte der Vorfall wohl kaum für Aufmerk­sam­keit gesorgt: Der Zoll am Münchner Flug­hafen hatte Schwar­zen­egger Mitte Januar für einige Zeit fest­gehalten. Er hatte eine teure Uhr im Gepäck und diese nicht ange­meldet, obwohl sie offenbar in der EU bleiben sollte.

Doch Promi hin oder her, die Regeln sind für alle gleich. Und den meisten dürfte eine Regel-Auffri­schung in Sachen Waren­ein­fuhr nach Deutsch­land nicht schaden.

Was bei der Einreise aus EU-Mitglieds­län­dern gilt

Zollbestimmungen: Das Beispiel mit Schwarzeneggers Uhr Zollbestimmungen: Das Beispiel mit Schwarzeneggers Uhr
Bild: picture alliance/dpa/Schwarzenegger Climate Initiative/APA
Am wenigsten bedenken muss, wer aus einem anderen EU-Land nach Deutsch­land zurück­kehrt. Denn mit Ausnahme einiger Sonder­gebiete müssen Waren für den persön­lichen Bedarf dann nicht beim Zoll dekla­riert werden, erklärt dieser auf seiner Webseite.

Es gibt aller­dings ein paar Einschrän­kungen, etwa für Genuss­mittel wie Tabak, Alkohol und Kaffee. Ab bestimmten Mengen vermutet der Zoll hier, dass man die Waren gewerb­lich verwenden will. Vor dem Trans­port größerer Mengen lohnt es sich also zu prüfen, bis zu welcher Menge das unpro­ble­matisch geht. Dabei hilft der Zoll auf seiner Webseite mit einem Abga­ben­rechner für den Reise­ver­kehr.

Was bei der Einreise von außer­halb der EU gilt

Und was ist bei Einreisen aus Nicht-EU-Mitglieds­staaten zu beachten? Auch hier ist für bestimmte Waren wie Tabak oder Alkohol begrenzt, wie viel man ohne Einfuhr­abgaben mitbringen darf. Genaue Infos dazu finden sich auf der Website des Zolls.

Für alle anderen Waren ist nicht die Menge, sondern der Wert ausschlag­gebend: Flug- und Seerei­sende dürfen Waren mit einem Wert bis 430 Euro frei einführen. Wer anders, also etwa mit dem Auto reist, darf Waren im Wert von bis zu 300 Euro dabei­haben. Und für Reisende unter 15 Jahren gilt: Ein Waren­wert von insge­samt 175 Euro ist okay.

Über­schreiten die eigenen Mitbringsel die Frei­grenzen, fallen Einfuhr­abgaben an. Wer einreist, muss sie dann bei der Zoll­stelle münd­lich anmelden. Wichtig hierfür: Die Kauf­belege aufbe­wahren, sonst muss die Zoll­stelle den Wert der Mitbringsel womög­lich schätzen.

Beim Handy­kauf und beim Abschluss von Fest­netz-, Mobil­funk- oder DSL-Verträgen gibt es aller­hand zu beachten. In Meldungen und Ratge­bern finden Sie bei teltarif.de Tipps und Hinter­grund-Infos, um als Verbrau­cher gut infor­miert zu sein.

Mehr zum Thema Reise