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Von praktischem Wahnsinn und Füllartikeln


29.01.2024 10:26 - Gestartet von little-endian
2x geändert, zuletzt am 29.01.2024 10:27
Zunächst einmal ist das natürlich ein Füllartikel par excellance, der mit Telekommunikation so viel zu tun hat wie Jean-Claude Van Damme mit guten Filmen.

Doch sei's drum; der liebe Zoll ist ja ein ähnlich beliebtes Thema wie die GEZtapo.


Auch nach diesem "Artikel" ist in Sachen Zoll nicht wirklich viel mehr klar als die 08/15-Infos, die man überall einschließlich Zoll-Website wiedergekäut bekommt.

Gebrauchtware: was gibt man hier im Sinne des Ablasshandels und so erkauften reinen Gewissens an? Letztlich ist die je nach Wert genauso einkommenssteuer- und gegebenenfalls zollpflichtig. Wer schätzt das, wer hat hiervon Quittungen und wer gibt im Zweifel noch seinen x-fach hin- und hergetragenen Koffer und am besten seine Unterwäsche an?

Durchreise: ist man gegebenüber Drittstaaten bei der Durch- und temporären Einreise steuer- und zollpflichtig? Auch, wenn man den Krempel wieder ausführt? Bei Mengenbeschränkungen scheint das der Fall zu sein, unklar ist jedoch die wertemäßige.

Nämlichkeit und Dämlichkeit: hierzulande kann man sich ja die Mitnahme und temporäre Ausfuhr bescheinigen lassen (die "Nämlichkeit"), um bei der Rückkehr nicht in Beweislastnöte zu geraten. Ähnlich wie beim Thema Gebrauchtware stellt sich die Frage, was man sich da konsequenterweise alles bescheinigen lässt.

Nette Besucher (Achtung, Halbwissen!): Touristen dürften Deutschland gegenüber insofern nicht steuerpflichtig sein, als sie bei der Einreise ihren Klimmbimm ohne Zollgedöns reintragen dürfen, dieses dann jedoch zumindest offiziell der "zollrechtlichen Überwachung" unterliegt, sprich, die Ware muss eigentlich wieder ausgeführt werden. Fragt sich, wer das wie überprüft und ob eine Anmeldung für diese Leute beim Zoll erforderlich ist.

Heikle Mitbringsel: auf meine einstige Frage hin, ob man sich etwaige Cannabis-basierende Energydrinks aus Thailand mitbringen lassen dürfe, ohne den Freund dabei als Hehler in die Verlegenheit zu befördern, konnte jedenfalls am Flughafen in München nicht abschließend beantwortet werden, denn man wusste es seitens Zoll schlicht selbst nicht.


Das sind natürlich nur Ausschnitte, teils bewusst überspitzt, doch es soll zeigen, dass das ganze Zollthema in der Praxis quasi nicht einwandfrei und reinen Gewissens zu behandeln ist, wozu allein die streng genommen absurde Beweislastumkehr, bei der man im Zweifel erstmal seine Unschuld und Ordnungsliebe beweisen soll, mit verantwortlich ist. Im Alltag läuft es so, dass jeder das nach Gutdünken anmeldet oder auch nicht und man dann im Falle des Verstoßes einen Schuss vor den Bug erhält. Woran erinnert einen das nur? Na klar, an das ebenso undurchsichtige Steuerrecht.