Recht

Verbraucherschützer mahnen Microsoft wegen Windows-10-Zwangsdownload ab

Der vermeintliche Zwangsdownload von Windows-10-Installationsdateien bei PCs mit Windows 7 und 8.1 führt jetzt zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Verbraucherschützern und Microsoft.
Von Daniel Rottinger

Ist der Zwangsdownload von Windows 10 rechtens? Ist der Zwangsdownload von Windows 10 rechtens?
Bild: teltarif/Microsoft
Seit dem Start hat Windows 10 bei den Verbraucherschützern keinen guten Stand. Zunächst wurde der IT-Konzern für die Datenschutz­einstellungen bei dem 10er-OS kritisiert und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz versorgte Nutzer mit Tipps zur Linderung. Jetzt regt sich Widerstand aus Baden-Württemberg.

Die Verbraucherzentrale wirft dem Unternehmen vor [Link entfernt] , Nutzer von Windows 7 und 8.1 zum Download der Windows-10-Installationsdateien zu zwingen. Über die genauen Details dieser Praxis hatten wir bereits berichtet und ebenfalls darauf hingewiesen, dass der etwa 6 GB große Download ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers geschieht, die Surfgeschwindigkeit ausbremst und bei Verträgen mit Trafficbegrenzung zu Problemen führen kann.

Rechtliche Auseinandersetzung könnte sich anbahnen

Ist der Zwangsdownload von Windows 10 rechtens? Ist der Zwangsdownload von Windows 10 rechtens?
Bild: teltarif/Microsoft
Doch statt Microsoft für dieses Vorgehen einfach nur zu kritisieren, geht die Verbraucherzentrale aus Baden-Württemberg einen Schritt weiter und mahnt das Unternehmen ab. Laut den Verbraucherschützern habe sich Microsoft bislang geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Deshalb werde die Geschäftspraxis von Microsoft einer gerichtlichen Prüfung unterzogen.

Microsofts Sichtweise auf den Zwangsdownload

In einem anderen Zusammenhang hatten wir bei Microsoft angefragt, weshalb bei Nutzern mit Windows 7 und 8.1 ein unfreiwilliger Upgrade-Download erfolgt. Dazu äußerte sich der Konzern damals wie folgt: "Anwender, die sich ihr Upgrade auf Windows 10 reserviert haben und solche, die Windows Automatisches Update aktiviert haben, möchten wir dabei unterstützen, ihre Geräte für Windows 10 vorzubereiten. Dies geschieht, indem wir Dateien herunterladen, die für die zukünftige Installation notwendig sind. Dies ermöglicht einen reibungsloseren Upgrade-Prozess und stellt sicher, dass das Gerät des Kunden über die neuste Software verfügt".

Da Microsoft den Wechsel auf Windows 10 also eher als ein normales Software-Update ansieht und somit ja auch der ungefragte Download im Sinne eines herkömmlichen Windows Updates nach Auffassung von Microsoft nicht ungewöhnlich ist, haben wir von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Stellungnahme eingeholt. Diese nimmt mit einer Gegenfrage Stellung: "Warum sollte Nutzern zunächst die Möglichkeit einer Reservierung eingeräumt werden, wenn Sie am Ende über das automatische Update ungefragt die Installationsdateien auf den Rechner gespielt bekommen? Es geht schlichtweg darum, dass die Entscheidung von Verbrauchern, nicht zu reservieren, akzeptiert wird und sie dann auch in Ruhe gelassen werden".

So schätzt ein Rechtsanwalt die Lage ein

Zu der aktuellen Auseinandersetzung haben wir Rechtsanwalt Matthias Böse von der Kanzlei Dr. Rudel, Schäfer & Partner um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Er führt dabei zunächst § 7 Abs. 1 UWG an, wonach unzumutbare Belästigungen tatsächlich zu unterlassen seien. Es würden hierbei auch einige Fallgruppen aus der Rechtsprechung existieren: "Anerkannt sind so zum Beispiel Fälle, in denen unverlangt Waren (physisch) zugesandt wurden. Anders als in den Fällen des Warenversands hängt aber hier mit dem Download keine Zahlungsaufforderung oder die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der 'Ware' zusammen. Auch das Argument, es handele sich lediglich um ein 'größeres' Update ist nicht vollkommen fernliegend". Daher betrete die Verbraucherzentrale mit dem Verfahren juristisches Neuland.

Er sieht aber auch eine Möglichkeit, dass die Verbraucherschützer mit ihrer Position recht haben könnten, schließlich könne der Nutzer das Upgrade mit einem erheblichen Datenvolumen - mit Bordmitteln - nicht einfach unterbinden. Für Kunden könne dies in Verbindung mit teils volumenbeschränkten Internetzugängen durchaus ein Problem sein, sodass die Verbraucherzentrale sich hier durchsetzen könnte. Nach Ansicht des Anwalts wäre ein Kompromiss denkbar, dass Microsoft künftig eine Option vorsieht, die bei Windows Update dem Nutzer die Möglichkeit gibt, Versionsänderungen von sonstigen Updatedownloads auszunehmen.

In einem weiteren Artikel sind wir darauf eingegangen, ob Microsoft Windows 10 in der Nutzungsdauer beschränken darf.

Mehr zum Thema Recht