falscher Name

Verbraucherschützer warnen vor "Verbraucherschützern"

Schutz vor Telefonwerbung kommt nicht von den Verbraucherzentralen
Von Thorsten Neuhetzki

Schon seit Jahren gibt es diese Masche, doch sie findet offenbar kein Ende: Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (VZSA) wieder vor vermeintlichen Verbraucherschützern, die per Telefon Schutz vor Telefonwerbung anbieten. Nach Angaben der Verbraucherschützer machen sich die Anrufer den guten Ruf der Verbraucherzentralen zunutze, um unter falschen Namen ihre Dienste am Telefon anbieten.

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt häufen sich zurzeit Beschwerden über ungebetene Anrufer, die sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale ausgeben. Versprochen wird ein dauerhafter Schutz vor lästigen Anrufen. Die unseriösen Anrufer geben vor, von der Verbraucherzentrale anzurufen, um gleich zu Beginn des Gespräches die Glaubwürdigkeit des Anrufs vorzuspiegeln. Ebenso typisch ist das Abfragen persönlicher Daten. Oft erfahren die Angerufenen, dass ihre persönlichen Daten bereits bekannt sind und damit gehandelt werden. Zum Beweis lesen die Anrufer Zahl für Zahl die Kontonummer vor. Mit Verbraucherschutz hat dies jedoch nichts zu tun. Die Anrufer wollen ihren angeblichen Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung teuer verkaufen, anschließend flattern Rechnungen ins Haus, auf Konten wird zugegriffen oder per Nachnahmesendung wird Geld kassiert.

"Die Verbraucherzentrale ruft nicht einfach an und erfragt dabei persönliche Daten. Hier wird unser Name missbraucht", stellt Gabriele Emmrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. klar. Mit derartigen unerwünschten Anrufen verstoßen diese Firmen selbst gegen das Verbot der unlauteren Telefonwerbung. Keine Telefonwerbung Foto: dpa

Verbraucher können die unerwünschten Werbeanrufe im Internet unter www.vzsa.de/telefonwerbung [Link entfernt] oder in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt melden. Die Auswertung der Verbraucherbeschwerden soll dazu beitragen, das Gesetz zu verschärfen. Unerwünschte Telefonwerbung kann nur wirksam bekämpft werden, wenn unseriöse Anrufer keine Geschäfte mehr machen können. Die Verbraucherzentralen fordern, dass telefonisch beworbene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden.

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