USA

Abfrage von Social-Media-Accounts bei ESTA-Formular

Personen, die im Rahmen des visumfreien Programms in die USA einreisen möchten, können optional im Rahmen des ESTA-Antrags Daten bezüglich ihrer Online-Präsenz angeben. Dahinter steckt die Identifizierung potentieller Gefahren.
Von Paul Miot-Paschke

Im Rahmen des ESTA-Antrags werden Reisende nach ihren Social-Media-Accounts gefragt. (Symbolfoto) Im Rahmen des ESTA-Antrags werden Reisende nach ihren Social-Media-Accounts gefragt. (Symbolfoto)
Foto: dpa
Wer im Rahmen des Visa Waiver Programms in die USA einreisen möchte, der wird im ESTA-Antrag vermutlich über ein neues Feld stolpern. Wie Politico berichtet, wird dort Einreisewilligen seit wenigen Tagen optional die Möglichkeit gegeben, Daten anzugeben, die mit der Online-Präsenz assoziiert werden können. In diesem Zusammenhang sollen im Rahmen eines Drop-down-Menüs Account-Namen der Plattformen Facebook, Google+, Instagram, LinkedIn und Youtube angegeben werden können.

Über ESTA (Electronic System for Travel Authorization) ist es Staatsbürgern aus 38 Staaten grundsätzlich möglich, eine Anreisegenehmigung für die USA zu beantragen. Dabei wird bei erfolgreicher Antragstellung allerdings lediglich die Anreise, nicht jedoch die Einreise gestattet. Über letztere wird vor Ort entschieden.

Was soll mit der Angabe erreicht werden?

Im Rahmen des ESTA-Antrags werden Reisende nach ihren Social-Media-Accounts gefragt. (Symbolfoto) Im Rahmen des ESTA-Antrags werden Reisende nach ihren Social-Media-Accounts gefragt. (Symbolfoto)
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Eine Sprecherin des Zoll- und Grenzschutzes sagte zu Politico, es gehe darum, potentielle Gefahren zu identifizieren. Zuvor hatte die Behörde Politico zufolge mitgeteilt, Ausländern, die ihre Social-Media-Informationen nicht zur Verfügung stellen, die Einreise nicht zu verwehren. Dies ist vermutlich so zu interpretieren, dass ein ESTA-Antrag grundsätzlich auch ohne Angabe der entsprechenden Daten für Staatsbürger aus teilnehmenden Ländern weiterhin möglich ist.

Fragwürdige Aktion mit unklarem Ausgang

Unklar bleibt, welchen genauen Umgang die US-amerikanischen Behörden mit den Daten pflegen und wie genau diese ausgewertet werden. Außerdem ist fragwürdig, wie die freiwilligen Angaben zur Identifizierung potentieller Gefahren beitragen können. Es besteht in diesem Zusammenhang die Befürchtung, dass sich Einreisende zur Angabe dieser Daten genötigt sehen könnten.

Informationen zum Telefonieren und Surfen in den USA finden Sie in unserem Ratgeberartikel.

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