Eckpunkte

Neuvergabe der UMTS-Frequenzen: Das sind die Eckpunkte der BNetzA

Die Bundes­netzagentur hat Pläne vorgelegt, in welchem Rahmen und zu welchen Bedingungen die neuen Mobilfunk­frequenzen im kommenden Jahr vergeben werden sollen.
Von Thorsten Neuhetzki

Die BNetzA hat Eckpunkte zu verschiedenen Frequenzen vorgelegt. Die BNetzA hat Eckpunkte zu verschiedenen Frequenzen vorgelegt.
Foto: Vodafone, Montage: teltarif.de
Wohl im kommenden Jahr - die Rede ist vom zweiten Quartal 2018 - soll es wieder eine Vergabe von Mobilfunk­frequenzen in Deutschland geben. Dass es dabei auf eine am Ende für den Staat gewinnbringende und die Mobilfunkanbieter teure Versteigerung hinaus laufen wird, ist zwar noch nicht offiziell beschlossen, doch höchst wahrscheinlich. Die Vergabe erfolgt vor allem im Hinblick auf die auslaufenden Lizenzen der UMTS-Frequenzen sowie die kommenden 5G-Netze, für die Frequenzen benötigt werden. Unlängst hat die BNetzA Eckpunkte vorgelegt, welche Frequenzen in welchem Umfang zu welchen Bedingungen vergeben werden sollen. Diese Eckpunkte gilt es nun von der Branche zu kommentieren.

Das ist für die derzeitigen UMTS-Frequenzen geplant

Die BNetzA hat Eckpunkte zu verschiedenen Frequenzen vorgelegt. Die BNetzA hat Eckpunkte zu verschiedenen Frequenzen vorgelegt.
Foto: Vodafone, Montage: teltarif.de
Einer der Kernpunkte der Vergabe sind Frequenzen um 2 GHz, die derzeit vor allem für UMTS verwendet werden. Die Schwierigkeit dabei: Ein Teil der Lizenz ist bis Ende 2020 befristet, ein weiterer bis Ende 2025. Die Absicht der Behörde ist es nun, auch diese Frequenzen schon mit zu vergeben, auch wenn sie noch nicht genutzt werden können. So hätten aber alle Unternehmen frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit. Deswegen solle die Vergabe auch schon 2018 und somit zwei Jahre vor dem Auslaufen der ersten Frequenzen erfolgen. Eine Verlängerung der Ende 2020 auslaufenden Frequenzen bis Ende 2025 schließt die BNetzA aus - auch weil sie "die fusionsbedingten Unterschiede in den Frequenzausstattungen der Netzbetreiber bei 2 GHz verfestigen" würde.

Vergeben werden sollen die Frequenzen wie in den vergangenen Jahren üblich in Blöcken zu 2 x 5 MHz - ohne Technologie-Einschränkungen. Insgesamt gibt es zwölf dieser Blöcke, die ab 2021 bzw. 2026 frei werden. Den Netzbetreibern steht damit frei, ob zunächst UMTS weiter betrieben wird, LTE verwendet wird oder 5G zum Einsatz kommt. Die Frequenzen werden bundesweit bereitstehen. Um ein zusammenhängendes Spektrum zu bekommen, muss sich jedoch der Lizenzinhaber der bis 2025 laufenden Lizenz möglicherweise darauf einstellen, dass er seine Frequenzen wechseln muss.

Die neue Zuteilung soll einheitlich bis Ende 2040 erfolgen. Die Blöcke, die erst ab 2026 zur Verfügung stehen, haben damit eine kürzere Laufzeit, doch gibt es in ferner Zukunft keine unterschiedlichen Laufzeitenden mehr. Eine noch längere Laufzeit der neuen Frequenzen hält die BNetzA nicht für sinnvoll, weil die Innovationszyklen deutlich kürzer sind und man sich so blockieren werde.

Frequenzen um 3,4 bis 3,8 GHz

Ein Spektrum von 300 MHz im Bereich von 3,4 bis 3,7 GHz soll bundesweit bereitgestellt werden. Die Frequenzen stammen aus teils regionalen Zuteilungen für Wireless Local Loop (WLL) oder Point-to-Multipoint-Anwendungen. Ein derart großes Spektrum würde hohe Kapazitäten für 5G bereitstellen, so die BNetzA. Die Frequenzen zwischen 3,7 und 3,8 GHz sollen darüber hinaus regional zugeteilt werden. Dabei plant die Bundesnetzagentur, dass eine wechselseitige Nutzung regionaler und bundesweiter Frequenzen als Zusatzkapazität möglich ist. Damit soll vor allem ein Brachliegen von Frequenzen über einen längeren Zeitraum vermieden werden, etwa wenn Frequenzen der regionalen Inhaber erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden. Anders als die UMTS-Frequenzen werden in diesen Bändern um 3,6 GHZ die Frequenzen in 10-MHz-Blöcken vergeben - also nicht als Duplex-Block.

700 MHz und 26 GHz

Wie bereits Anfang der Woche berichtet, plant die BNetzA auch, die Frequenz-Mittenlücke des 700-MHz-Bandes zu vergeben. Allerdings soll dieses erst in einem späteren Verfahren - etwa mit der Neuvergabe von Frequenzen um 800, 1800 und 2600 MHz zum Jahre 2025 hin - erfolgen. Der Grund: Der Einsatz ist als zusätzlicher Downlink für LTE & Co angedacht. Solche Nutzungsszenarien hat die BNetzA auch bei den 2015 vergebenen Frequenzen um 1,5 GHz gesehen. Sie werden jedoch bis heute nicht eingesetzt.

Ferner stehen - vor allem für kurze Distanzen - Frequenzen jenseits der 24 GHz zur Vergabe an. Insbesondere geht es hier im den 26-GHz-Bereich. Eine Allgemeinzuteilung schließt die BNetzA jedoch aus - auch weil die Frequenzen zum Teil noch durch andere Anwendungen genutzt werden. Sie will hier ein Antragsverfahren entwickeln. Ob es bei den anderen Frequenzen zu einer Versteigerung kommen wird, werden die nächsten Monate zeigen und die Bedarfsanmeldungen der Mobilfunker ergeben.

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