teltarif hilft: Bezahlen für nicht nutzbaren eazy-Anschluss?
Tauziehen um das Koaxkabel: Wer darf es nutzen, wer muss was zahlen? teltarif.de konnte helfen.
Logo: eazy, Foto: Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Wer zur Miete wohnt und schnelles Internet haben und telefonieren möchte, hat verschiedene Möglichkeiten - oder auch nicht. Bei einem bizarren Fall konnte teltarif.de helfen.
Schöne neue Wohnung mit Kabel-Anschluss
Tauziehen um das Koaxkabel: Wer darf es nutzen, wer muss was zahlen? teltarif.de konnte helfen.
Logo: eazy, Foto: Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
teltarif.de Leser Erwin Kubaczik (Name geändert) freute sich, in einer süddeutschen Großstadt eine schöne Mietwohnung in einem Neubau beziehen zu können. Die Wohnung ist mit einem Kabel-TV-Anschluss im Netz von Vodafone ausgestattet, aber Kubaczik schaut lieber die Programme per DVB-T2 über seine Zimmerantenne. Der Empfang ist einwandfrei und die gebotenen kostenfreien Programme reichen ihm aus.
Internet von eazy
Da fand er das Angebot von eazy, was über das TV-Kabel-Netz von Vodafone realisiert wird, recht attraktiv. Er bestellte und bekam einen Router geliefert. Am 9.10.2020 ging ins Netz der Netze und er konnte telefonieren. Alles schien in bester Ordnung.
Hausverwaltung grätscht dazwischen
Doch dann kam Post von seiner Hausverwaltungs-Service-Gesellschaft. Der Mieter würde seit dem 16.10.2020 Kabelfernsehen/TV in seiner Mietwohnung kostenfrei nutzen, habe aber keinen Vertrag mit der Service-Gesellschaft abgeschlossen. Der würde monatlich 17,15 Euro bis 18 Euro extra kosten, dafür gäbe es auch Radio und TV-Signale, und die Aktivierung sollte einmalig 35,00 Euro kosten. Nur: Der Mieter sah keine Notwendigkeit, für die Nutzung von TV und Radio einen weiteren Vertrag abzuschließen, da er ja schon kostenlosen DVB-T2 Empfang hatte. Also schloss er keinen weiteren Vertrag ab.
Am 26.03.2021 kam eine erneute Mail, mit der dringlichen Aufforderung, jetzt endlich einen Kabelfernsehvertrag abzuschließen. Falls er diesem Vertrag nicht zustimmen sollte, würde sein Kabelanschluss technisch zum 31.3.2021 abgeschaltet. Es kam was kommen musste, die Hausverwaltung schaltete aus und der Kunde konnte seinen Internet/Telefon-Anschluss nicht mehr nutzen. Wie auf Nachfrage zu erfahren war, sei die Hausverwaltung technisch nicht in der Lage, die TV- und Radio-Signale aus der Leitung herauszufiltern, damit der Kunde nur sein Internet und Telefon nutzen könnte. Also wäre nur die Buchung eines kompletten Kabel-TV-Anschlusses möglich - oder gar nichts.
Kunde möchte kündigen, wegen Nichtleistung
Der Kunde wandte sich an eazy und bat - ausführlich begründet - um außerordentliche Kündigung wegen Nichterbringung der bezahlten Leistung. eazy erklärte ihm kühl, dass er einen laufenden Vertrag zu erfüllen habe, basta. Zu Ende der 24 Monate Mindestlaufzeit könne man über eine Kündigung reden.
Damit war der Kunde nicht einverstanden.
Schließlich konnte ihn Vodafone eazy ja schon beliefern, und damit ging der Kunde davon aus, dass alles in Ordnung sei. Nachdem aber die Hausverwaltung die Leitung abgestellt hatte, sah er nicht ein, für eine nicht lieferbare Leistung monatlich weiter Geld zu bezahlen.
teltarif.de schaltet sich ein
Die Geschichte landete bei teltarif.de. Wir fragten bei Vodafone nach. Von dort hörten wir zunächst nichts. Dafür erhielt der Kunde einen Anruf: Da die Hausverwaltung "die Nutzung der Leitung im Haus untersagt" habe, habe Vodafone/eazy den Kunden vorzeitig aus seinem Vertrag entlassen.
Die Geschichte ging für den Kunden also glimpflich aus.
Kabel-TV-Anschluss nicht immer in Miete enthalten
In diesem Fall ist die Besonderheit, dass der Kabel-TV-Anschluss nicht automatisch in der Miete enthalten ist. Ein Mieter kann sich für die Nutzung entscheiden, muss dann aber Fernsehen und Radio mitbuchen, weil der Anbieter die Signale für TV und Internet/Telefon nicht auseinanderhalten kann.
Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes wird sich die Rechtslage ändern. Das Nebenkostenprivileg, das solche Regelungen erlaubt, entfällt nach einer Übergangszeit. Eine Hausverwaltung darf dann vom Mieter nur noch Kosten verlangen, wenn diese in die Installation oder Modernisierung einer Glasfaser-Verkabelung investiert werden, und auch das ist befristet.
Zu günstiges Angebot?
Merke: Einen vollwertigen Internet/Telefonzugang per Kabel- oder Festnetz für "nur" 13,99 Euro gibt es nicht. Das eazy-Tarifmodell basiert darauf, dass der Hausbesitzer oder Mieter schon einen Kabel-TV-Anschluss hat, für den er bereits anderweitig bezahlt, sodass am Ende unterm Strich Kosten von 20 bis 30 oder mehr Euro im Monat zusammen kommen.
Unser Leser hat sich jetzt eine Mobilfunk-Router-Box eines anderen Netzbetreibers besorgt und nutzt die Zeit, sich über mögliche Alternativen klar zu werden.
Derweilen soll Nordrhein-Westfalen zum Glasfaserland ausgebaut werden.