Ausweg

teltarif hilft: Bezahlen für nicht nutzbaren eazy-Anschluss?

Ein Kunde mit Koax­kabel­anschluss von Voda­fone wollte per eazy Internet und Telefon nutzen. Die Haus­ver­wal­tung verlangte dazu die Buchung eines Kabel-TV-Paketes, was der Kunde nicht wollte. teltarif.de konnte helfen.
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Tauziehen um das Koaxkabel: Wer darf es nutzen, wer muss was zahlen? teltarif.de konnte helfen. Tauziehen um das Koaxkabel: Wer darf es nutzen, wer muss was zahlen? teltarif.de konnte helfen.
Logo: eazy, Foto: Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Wer zur Miete wohnt und schnelles Internet haben und tele­fonieren möchte, hat verschie­dene Möglich­keiten - oder auch nicht. Bei einem bizarren Fall konnte teltarif.de helfen.

Schöne neue Wohnung mit Kabel-Anschluss

Tauziehen um das Koaxkabel: Wer darf es nutzen, wer muss was zahlen? teltarif.de konnte helfen. Tauziehen um das Koaxkabel: Wer darf es nutzen, wer muss was zahlen? teltarif.de konnte helfen.
Logo: eazy, Foto: Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
teltarif.de Leser Erwin Kubaczik (Name geän­dert) freute sich, in einer süddeut­schen Groß­stadt eine schöne Miet­woh­nung in einem Neubau beziehen zu können. Die Wohnung ist mit einem Kabel-TV-Anschluss im Netz von Voda­fone ausge­stattet, aber Kubaczik schaut lieber die Programme per DVB-T2 über seine Zimmer­antenne. Der Empfang ist einwand­frei und die gebo­tenen kosten­freien Programme reichen ihm aus.

Internet von eazy

Da fand er das Angebot von eazy, was über das TV-Kabel-Netz von Voda­fone reali­siert wird, recht attraktiv. Er bestellte und bekam einen Router gelie­fert. Am 9.10.2020 ging ins Netz der Netze und er konnte tele­fonieren. Alles schien in bester Ordnung.

Haus­ver­wal­tung grätscht dazwi­schen

Doch dann kam Post von seiner Haus­ver­wal­tungs-Service-Gesell­schaft. Der Mieter würde seit dem 16.10.2020 Kabel­fern­sehen/TV in seiner Miet­woh­nung kosten­frei nutzen, habe aber keinen Vertrag mit der Service-Gesell­schaft abge­schlossen. Der würde monat­lich 17,15 Euro bis 18 Euro extra kosten, dafür gäbe es auch Radio und TV-Signale, und die Akti­vie­rung sollte einmalig 35,00 Euro kosten. Nur: Der Mieter sah keine Notwen­dig­keit, für die Nutzung von TV und Radio einen weiteren Vertrag abzu­schließen, da er ja schon kosten­losen DVB-T2 Empfang hatte. Also schloss er keinen weiteren Vertrag ab.

Am 26.03.2021 kam eine erneute Mail, mit der dring­lichen Auffor­derung, jetzt endlich einen Kabel­fern­seh­ver­trag abzu­schließen. Falls er diesem Vertrag nicht zustimmen sollte, würde sein Kabel­anschluss tech­nisch zum 31.3.2021 abge­schaltet. Es kam was kommen musste, die Haus­ver­wal­tung schal­tete aus und der Kunde konnte seinen Internet/Telefon-Anschluss nicht mehr nutzen. Wie auf Nach­frage zu erfahren war, sei die Haus­ver­wal­tung tech­nisch nicht in der Lage, die TV- und Radio-Signale aus der Leitung heraus­zufil­tern, damit der Kunde nur sein Internet und Telefon nutzen könnte. Also wäre nur die Buchung eines kompletten Kabel-TV-Anschlusses möglich - oder gar nichts.

Kunde möchte kündigen, wegen Nicht­leis­tung

Der Kunde wandte sich an eazy und bat - ausführ­lich begründet - um außer­ordent­liche Kündi­gung wegen Nicht­erbrin­gung der bezahlten Leis­tung. eazy erklärte ihm kühl, dass er einen laufenden Vertrag zu erfüllen habe, basta. Zu Ende der 24 Monate Mindest­lauf­zeit könne man über eine Kündi­gung reden.

Damit war der Kunde nicht einver­standen.

Schließ­lich konnte ihn Voda­fone eazy ja schon belie­fern, und damit ging der Kunde davon aus, dass alles in Ordnung sei. Nachdem aber die Haus­ver­wal­tung die Leitung abge­stellt hatte, sah er nicht ein, für eine nicht liefer­bare Leis­tung monat­lich weiter Geld zu bezahlen.

teltarif.de schaltet sich ein

Die Geschichte landete bei teltarif.de. Wir fragten bei Voda­fone nach. Von dort hörten wir zunächst nichts. Dafür erhielt der Kunde einen Anruf: Da die Haus­ver­wal­tung "die Nutzung der Leitung im Haus unter­sagt" habe, habe Voda­fone/eazy den Kunden vorzeitig aus seinem Vertrag entlassen.

Die Geschichte ging für den Kunden also glimpf­lich aus.

Kabel-TV-Anschluss nicht immer in Miete enthalten

In diesem Fall ist die Beson­der­heit, dass der Kabel-TV-Anschluss nicht auto­matisch in der Miete enthalten ist. Ein Mieter kann sich für die Nutzung entscheiden, muss dann aber Fern­sehen und Radio mitbu­chen, weil der Anbieter die Signale für TV und Internet/Telefon nicht ausein­ander­halten kann.

Mit Inkraft­treten des neuen Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes wird sich die Rechts­lage ändern. Das Neben­kos­ten­pri­vileg, das solche Rege­lungen erlaubt, entfällt nach einer Über­gangs­zeit. Eine Haus­ver­wal­tung darf dann vom Mieter nur noch Kosten verlangen, wenn diese in die Instal­lation oder Moder­nisie­rung einer Glas­faser-Verka­belung inves­tiert werden, und auch das ist befristet.

Zu güns­tiges Angebot?

Merke: Einen voll­wer­tigen Internet/Tele­fon­zugang per Kabel- oder Fest­netz für "nur" 13,99 Euro gibt es nicht. Das eazy-Tarif­modell basiert darauf, dass der Haus­besitzer oder Mieter schon einen Kabel-TV-Anschluss hat, für den er bereits ander­weitig bezahlt, sodass am Ende unterm Strich Kosten von 20 bis 30 oder mehr Euro im Monat zusammen kommen.

Unser Leser hat sich jetzt eine Mobil­funk-Router-Box eines anderen Netz­betrei­bers besorgt und nutzt die Zeit, sich über mögliche Alter­nativen klar zu werden.

Derweilen soll Nord­rhein-West­falen zum Glas­faser­land ausge­baut werden.

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