Aufgerollt

Telekom-Prozess muss noch einmal vor den Bundesgerichtshof

Die Klein­aktio­näre im Telekom-Prozess geben sich nicht damit zufrieden, dass ihnen mögli­cher­weise Scha­dens­ersatz für ihre erlit­tenen Kurs­ver­luste mit der T-Aktie vorent­halten wird. Ihr Anwalt will die zeit­rau­benden Einzel­prü­fungen verhin­dern.
Von dpa /

Telekom-Anlegerschutzprozess noch nicht vorbei Telekom-Anlegerschutzprozess noch nicht vorbei
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Der Anle­ger­schutz­pro­zess gegen die Deut­sche Telekom muss wie erwartet ein zweites Mal vor dem Bundes­gerichtshof in Karls­ruhe verhan­delt werden. Kläger­anwalt Andreas Tilp hat nach eigenen Angaben Revi­sion gegen den am 30. November 2016 ergan­genen Muster­ent­scheid des Ober­lan­des­gerichts Frank­furt einge­legt. Auch die Telekom hat nach Angaben eines Spre­chers die recht­liche Über­prü­fung der Entschei­dung verlangt.

Die Frank­furter Richter hatten anhand einer Muster­klage zwar grund­sätz­lich entschieden, dass die Telekom für schwer­wie­gende Fehler im Verkaufs­pro­spekt zum so genannten dritten Börsen­gang im Jahr 2000 verant­wort­lich ist. Aller­dings lasse sich nur im indi­vidu­ellen Einzel­fall klären, ob die jewei­ligen Anleger den Prospekt über­haupt als Grund­lage für ihre Kauf­ent­schei­dung benutzt haben. Hinter dem Muster­ver­fahren stehen rund 16 000 klagende Klein­aktio­näre, die Scha­dens­ersatz für ihre erlit­tenen Kurs­ver­luste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen.

Zeit­rau­bende Einzel­prü­fungen wirk­lich sinn­voll?

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Die Kanzlei Tilp will die zeit­rau­benden Einzel­prü­fungen durch ein erneutes BGH-Urteil verhin­dern. Die indi­vidu­ellen Beweg­gründe der Anleger zum Erwerb der Aktie dürften nicht ausschlag­gebend sein für den Erfolg einer Prospekt­haf­tungs­klage, erklärte die Kanzlei. "Viel­mehr haben Unter­nehmen, die vorsätz­lich den Kapi­tal­markt fehler­haft infor­mieren, in jedem Fall für die entstan­denen Schäden einzu­stehen." 2014 hatte der BGH bereits in einem ersten Teil­ver­fahren geur­teilt, dass der Prospekt einen schwer­wie­genden Fehler enthalten hat. Die Telekom lehnt bislang Scha­dens­ersatz ab.

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