Telekom-Prozess muss noch einmal vor den Bundesgerichtshof
Telekom-Anlegerschutzprozess noch nicht vorbei
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Der Anlegerschutzprozess gegen die
Deutsche Telekom muss wie erwartet ein zweites Mal vor dem
Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt werden. Klägeranwalt
Andreas Tilp hat nach eigenen Angaben Revision gegen den am 30. November 2016 ergangenen Musterentscheid des Oberlandesgerichts
Frankfurt eingelegt. Auch die Telekom hat nach Angaben eines
Sprechers die rechtliche Überprüfung der Entscheidung verlangt.
Die Frankfurter Richter hatten anhand einer Musterklage zwar grundsätzlich entschieden, dass die Telekom für schwerwiegende Fehler im Verkaufsprospekt zum so genannten dritten Börsengang im Jahr 2000 verantwortlich ist. Allerdings lasse sich nur im individuellen Einzelfall klären, ob die jeweiligen Anleger den Prospekt überhaupt als Grundlage für ihre Kaufentscheidung benutzt haben. Hinter dem Musterverfahren stehen rund 16 000 klagende Kleinaktionäre, die Schadensersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen.
Zeitraubende Einzelprüfungen wirklich sinnvoll?
Telekom-Anlegerschutzprozess noch nicht vorbei
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Die Kanzlei Tilp will die zeitraubenden Einzelprüfungen durch ein
erneutes BGH-Urteil verhindern. Die individuellen Beweggründe der
Anleger zum Erwerb der Aktie dürften nicht ausschlaggebend sein für
den Erfolg einer Prospekthaftungsklage, erklärte die Kanzlei.
"Vielmehr haben Unternehmen, die vorsätzlich den Kapitalmarkt
fehlerhaft informieren, in jedem Fall für die entstandenen Schäden
einzustehen." 2014 hatte der BGH bereits in einem ersten
Teilverfahren geurteilt, dass der Prospekt einen schwerwiegenden
Fehler enthalten hat. Die Telekom lehnt bislang Schadensersatz ab.