Telekom-Börsengang: Verkaufsprospekt enthielt schweren Fehler
Telekom-Börsengang: Verkaufsprospekt enthielt schweren Fehler
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Im größten Anlegerschutzprozess Deutschlands haben
die Kläger vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg gegen die
Deutsche Telekom erzielt. Das Gericht erkannte im sogenannten Verkaufsprospekt
für den dritten Börsengang des einstigen Staatsunternehmens im Jahr
2000 einen schwerwiegenden Fehler, wie der BGH heute
mitteilte. In diesem Punkt muss das Musterverfahren um rund 80 Millionen Euro Schadenersatz vom Oberlandesgericht Frankfurt neu
entschieden werden. Insgesamt rund 17 000 Kläger werfen der Deutschen Telekom
vor, sie in die Irre geführt zu haben. Sinkende Aktienkurse hatten
ihnen zum Teil hohe Verluste eingebrockt.
Im Verkaufsprospekt machen Unternehmen für potenzielle Anleger Angaben zu ihren Geschäften im Rahmen eines geplanten Börsengangs. Die Richter störten sich an dem bilanztechnischen Umgang des Konzerns mit dem US-Telekommunikationsunternehmen Sprint Corporation, für das ein Buchgewinn von 8,2 Milliarden Euro ausgewiesen worden war. Offen ist dabei nach wie vor, ob die Telekom aufgrund des festgestellten Prospektfehlers tatsächlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.
Beteiligungsverhältnisse selbst für bilanzkundige Anleger undurchschaubar
Telekom-Börsengang: Verkaufsprospekt enthielt schweren Fehler
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Tatsächlich wurde es nur in eine kaum bekannte
Beteiligungsgesellschaft "umgehängt". Aus den von der Deutschen Telekom
veröffentlichten Informationen habe selbst ein bilanzkundiger Anleger
die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse im Jahr 1999 und die sich
daraus ergebenden Risiken nicht ableiten können, so das Gericht.
Die ebenfalls umstrittene Bewertung der Telekom-Immobilien zur Bilanzeröffnung bewerteten die Karlsruher Richter aber als rechtens. Dieser Punkt kann nicht mehr angegriffen werden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im Mai 2012 entschieden, dass der Börsenverkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt. Die Anleger könnten daher keinen Schadensersatz geltend machen.
Beim dritten Börsengang waren die mehrfach überzeichneten Aktien zu einem Kurs von 63,50 Euro vor allem an Privatanleger ausgegeben worden. Danach stürzte der Kurs ab und erreichte nie wieder sein altes Niveau - er liegt heute bei rund 13 Euro. Die Telekom hat stets die Rechtmäßigkeit des Prospekts betont.