Klage abgewiesen

Urteil im Telekom-Prozess: Kleinaktionäre gehen leer aus

Verfahren geht in die Revision vorm Bundesgerichtshof
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Schlappe für die Kleinanleger im Telekom-Prozess. Schlappe für die Kleinanleger im Telekom-Prozess: Sie gehen leer aus.
Bild: Fotolia/Telekom/OLG Frankfurt - Montage: teltarif.de
Was lange währt, wird nicht unbedingt gut: Die rund 17 000 Kläger gehen im Frankfurter Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom leer aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute in einem Musterprozess entschieden, dass der Börsenverkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt. Die Anleger könnten daher keinen Schadensersatz geltend machen. Die klagenden Kleinaktionäre werden sich damit allerdings nicht zufrieden geben: "In diesen Minuten wird die Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht", erklärte der Anwalt des Musterklägers, Andreas Tilp, unmittelbar nach der Verkündung des Beschlusses. Er gehe davon aus, dass der BGH die "falsche Entscheidung" des OLG aufheben werde.

Schlappe für die Kleinanleger im Telekom-Prozess. Schlappe für die Kleinanleger im Telekom-Prozess: Sie gehen leer aus.
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Der größte Anlegerprozess hatte vor vier Jahren beim Oberlandesgericht begonnen. Die ersten Klagen stammen aus dem Jahr 2001. Die Kläger verlangten von der Telekom, der Bundesrepublik und ihrer KfW-Bank zusammen rund 80 Millionen Euro Schadensersatz wegen ihrer Meinung nach fehlerhafter Angaben im Börsenprospekt. Die Telekom hat stets die Rechtmäßigkeit des Prospekts betont.

Die Anleger haben massive Kursverluste erlitten. Beim sogenannten dritten Börsengang waren die mehrfach überzeichneten Aktien zu einem Kurs von 63,50 Euro vor allem an Privatanleger ausgegeben worden. Danach stürzte der Kurs ab und liegt aktuell bei rund neun Euro. Bund und KfW halten gemeinsam immer noch 32 Prozent der Aktien an dem ehemaligen Staatsunternehmen.

Von der Euphorie ist nichts geblieben

Der Startschuss für die T-Aktie fiel am 18. November 1996. Damals wurden rund 600 Millionen Telekom-Papiere zu einem Ausgabepreis von 28,50 D-Mark (rund 14,57 Euro) an den Aktienmarkt gebracht. Der Schauspieler Manfred Krug warb damals in Fernsehspots für den Börsengang des früheren Staatsunternehmens. Viele Kleinanleger entdeckten mit der T-Aktie das Börsenparkett für sich und kauften das Papier zur Altersvorsorge.

Beim zweiten Börsengang der Telekom am 28. Juni 1999 gelangten knapp 290 Millionen T-Aktien an den Markt. Der "New-Economy-Boom" hatte mittlerweile auch den deutschen Aktienmarkt erfasst und ermöglichte der Telekom einen Ausgabekurs von 39,50 Euro. Obwohl die Zahl der ausgegebenen Aktien gerade einmal halb so hoch war wie beim ersten Börsengang, fiel der Emissionserlös um 2,7 Milliarden Euro höher aus als 1996.

Als die Telekom nicht ganz ein Jahr später zum dritten und bislang letzten Mal eigene Aktien an die Börse brachte, ahnte kaum jemand, dass die Dotcom-Bubble, wie Spekulationsblase bei Technologie-Werten genannt wurde, bereits geplatzt war. Der Aktienkurs der Telekom war von seinem Rekordhoch bei über 103 Euro im Frühjahr 2003 auf 70 Euro gefallen. Dennoch gelang esv der Telekom, 200 Millionen neue Aktien zu einem Preis von 66,50 Euro zu platzieren. An private Aktionäre gingen 70 Prozent des Angebots.

Die Anleger kritisieren unter anderem, dass damals nicht auf die Risiken bei der milliardenschweren Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens VoiceStream hingewiesen worden sei. Heute heißt VoiceStream T-Mobile USA. Der Versuch, T-Mobile USA an den Telekom-Riesen AT&T zu verkaufen, scheiterte Ende vergangenen Jahres am Widerstand der Wettbewerbshüter. Außerdem, so die Anleger, sei das Immobilienvermögen der Telekom zu hoch angesetzt gewesen.

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