Telefonwerbung: Beschwerden bei der BnetzA gehen zurück
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen dort knapp 76 000 Verbraucherbeschwerden ein
Bild: picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa
Werbeanrufe und Telefonabzocke haben die Bundesbürger in
diesem Jahr bisher offensichtlich weniger genervt. Bei der
Bundesnetzagentur ist die Zahl der Beschwerden im Bereich
Telekommunikation kräftig gesunken.
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen dort knapp 76.000 Verbraucherbeschwerden ein, gut 39.000 weniger als im gleichen Zeitraum des Jahres zuvor, wie die Bundesnetzagentur der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Bonner Behörde ist für die Bekämpfung des Missbrauchs von Rufnummern zuständig.
Die meisten Beschwerden richteten sich gegen unerlaubte Telefonwerbung
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen dort knapp 76 000 Verbraucherbeschwerden ein
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Gut 27.000 Verbraucher wandten sich an die
Netzagentur, weil sie unerbetene Verkaufsanrufe beispielsweise für
Strom- und Gasverträge, Finanz- und Versicherungsprodukte oder
Gewinnspiele erhalten hatten. Das waren knapp 4000 Beschwerden
weniger als im ersten Halbjahr 2019. Die Behörde kann Bußgelder wegen
unerlaubter Telefonwerbung verhängen, im gesamten vergangenen Jahr
waren es rund 1,3 Millionen Euro.
Deutlich zurückgegangen sind die Beschwerden wegen sogenannter Ping-Anrufe, mit denen teure Rückrufe ins Ausland provoziert werden sollen. Statt gut 21.500 wie im ersten Halbjahr 2019 waren es diesmal nur knapp 4300 Beschwerden. Bei Ping-Anrufen klingelt es nur kurz auf dem eigenen Handy, woraufhin man mitunter reflexhaft zurückruft, weil die Ländervorwahl einer deutschen Ortsvorwahl ähnelt. Ruft der Verbraucher zurück, wird er absichtlich mit schwer verständlichen Bandansagen in der Leitung gehalten.
Bei solchen Anrufen kann die Bundesnetzagentur unter anderem ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot [Link entfernt] verfügen - das heißt, dass die hohen Telefongebühren fürs Ausland doch nicht bezahlt werden müssen. Ist die Rechnung schon beglichen, ist es zu spät. Dann hat der Geprellte zivilrechtliche Ansprüche gegen Unbekannte im Ausland.
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