Rückgang

Telefonwerbung: Beschwerden bei der BnetzA gehen zurück

Das Telefon klin­gelt, und der Anrufer preist ein Gewinn­spiel an. Andere wollen einen güns­tigen Strom­ver­trag verkaufen. Oder man wird zu teuren Nummern ins Ausland gelockt. Neue Zahlen zeigen, dass sich immer weniger Verbrau­cher darüber beschweren.
Von dpa /

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen dort knapp 76 000 Verbraucherbeschwerden ein In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen dort knapp 76 000 Verbraucherbeschwerden ein
Bild: picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa
Werbe­an­rufe und Tele­fon­ab­zocke haben die Bundes­bürger in diesem Jahr bisher offen­sicht­lich weniger genervt. Bei der Bundes­netz­agentur ist die Zahl der Beschwerden im Bereich Tele­kom­mu­ni­ka­tion kräftig gesunken.

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen dort knapp 76.000 Verbrau­cher­be­schwerden ein, gut 39.000 weniger als im glei­chen Zeit­raum des Jahres zuvor, wie die Bundes­netz­agentur der Deut­schen Presse-Agentur mitteilte. Die Bonner Behörde ist für die Bekämp­fung des Miss­brauchs von Rufnum­mern zuständig.

Die meisten Beschwerden rich­teten sich gegen uner­laubte Tele­fon­wer­bung

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen dort knapp 76 000 Verbraucherbeschwerden ein In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen dort knapp 76 000 Verbraucherbeschwerden ein
Bild: picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa
Gut 27.000 Verbrau­cher wandten sich an die Netz­agentur, weil sie uner­be­tene Verkaufs­an­rufe beispiels­weise für Strom- und Gasver­träge, Finanz- und Versi­che­rungs­pro­dukte oder Gewinn­spiele erhalten hatten. Das waren knapp 4000 Beschwerden weniger als im ersten Halb­jahr 2019. Die Behörde kann Bußgelder wegen uner­laubter Tele­fon­wer­bung verhängen, im gesamten vergan­genen Jahr waren es rund 1,3 Millionen Euro.

Deut­lich zurück­ge­gangen sind die Beschwerden wegen soge­nannter Ping-Anrufe, mit denen teure Rück­rufe ins Ausland provo­ziert werden sollen. Statt gut 21.500 wie im ersten Halb­jahr 2019 waren es diesmal nur knapp 4300 Beschwerden. Bei Ping-Anrufen klin­gelt es nur kurz auf dem eigenen Handy, woraufhin man mitunter reflex­haft zurück­ruft, weil die Länder­vor­wahl einer deut­schen Orts­vor­wahl ähnelt. Ruft der Verbrau­cher zurück, wird er absicht­lich mit schwer verständ­li­chen Band­an­sagen in der Leitung gehalten.

Bei solchen Anrufen kann die Bundes­netz­agentur unter anderem ein Rech­nungs­le­gungs- und Inkas­sie­rungs­verbot [Link entfernt] verfügen - das heißt, dass die hohen Tele­fon­ge­bühren fürs Ausland doch nicht bezahlt werden müssen. Ist die Rech­nung schon begli­chen, ist es zu spät. Dann hat der Geprellte zivil­recht­liche Ansprüche gegen Unbe­kannte im Ausland.

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