Verbraucherschützer warnen vor Sexportal-Abzocke
Nicht auf Pseudo-Rechnung hereinfallen
picture alliance/dpa
Immer häufiger setzen Abzocker auf das Schamgefühl
ihrer Opfer und schicken unerwartete Rechnungen per Post für
angebliche Mitgliedschaften bei Dating-Portalen, über die Sex-Treffen
zustande kommen sollen. Darauf weist die
Verbraucherzentrale Berlin hin. Einige Portale drucken demnach sogar
ungefragt Fotos der Betroffenen auf die Rechnung von bis zu 500 Euro.
Die Masche dahinter: "Im Zusammenspiel mit dem sexuellen Bezug des Websitenamens, der prominent im Briefkopf abgedruckt ist, sollen sich die Verbraucher anscheinend bloßgestellt fühlen", erklären die Verbraucherschützer. Wie sie an die Fotos der Betroffenen gekommen sind, bleibe dabei unklar.
Ohne Scham richtig reagieren
Nicht auf Pseudo-Rechnung hereinfallen
picture alliance/dpa
Wer sicher ist, keine Mitgliedschaft bei so einem Portal
abgeschlossen zu haben, sollte sich rechtlich beraten lassen und
unbedingt Widerruf einlegen, raten die Verbraucherschützer.
Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: "Die Unternehmen gelangen durch verschiedene Methoden an persönliche Daten der Verbraucher. Anschließend hoffen sie darauf, dass die Betroffenen zu viel Scham haben, um Gegenwehr zu leisten. Aber Scham hilft hier nicht: Die Betroffenen müssen sich beraten lassen, sonst verlieren sie unnötigerweise viel Geld an Betrüger."
Die Rechnung kommt offenbar, ohne dass es jemals eine Gegenleistung gegeben hat: Viele Verbraucher berichten, sich nicht daran erinnern zu können, jemals Mitglied des Portals geworden zu sein. Zugriff auf ein exklusives Dating-Portal haben sie jedenfalls nicht. Bisher fragten offenbar ausschließlich Männer bei der Verbraucherzentrale an.
Widerrufsschreiben der Verbraucher hätten die Unternehmen häufig ignoriert. Daher sei es wichtig, den Widerruf per Einwurfeinschreiben zu erklären, damit Verbraucher einen Nachweis über den Versand haben. Oftmals sei es auch zweifelhaft, ob ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Grundsätzlich läuft das Widerrufsrecht 14 Tage nach Vertragsschluss ab. Werden Verbraucher nicht ordnungsgemäß darüber belehrt, verlängert sich das Widerrufsrecht um 12 Monate, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.
Es beginnt mit einer alarmierenden Textnachricht und endet immer wieder damit, dass Menschen Tausende Euro an Betrüger verlieren. Eine Präventionsexpertin erklärt, warum die Masche so perfide ist.