Tele Columbus wird wegen Pyur-Preiserhöhung verklagt
Pyur: Neukunden werden mit Rabatten geworben - Bestandskunden werden die Preise erhöht
Bild: Pyur / Tele Columbus
"Alle Jahre wieder" kommt nicht nur die Weihnachtszeit, zu Beginn eines jeden Jahres flattern auch zahlreichen Kabel-Internet-Kunden Briefe mit Preiserhöhungen ins Haus. Auch die Tele-Columbus-Marke Pyur versandte 2019 wieder derartige Briefe. Als Grund werden die immergleichen Argumente genannt wie "Ausbau der Netze", "moderne und zukunftssichere Glasfasertechnologie", oder "deutliche Steigerung unserer Lohn- und Energiekosten".
Die Masche funktioniert so, dass die Kunden bereits beim Vertragsabschluss den AGB zugestimmt haben, in denen festgehalten ist, dass der Provider den Preis um maximal 5 Prozentpunkte erhöhen kann, ohne dass ein außerordentliches Kündigungsrecht durch den Kunden besteht. Genau gegen diese Klausel geht die Verbraucherzentrale Brandenburg nun vor.
Preiserhöhungsklausel in den AGB
Pyur: Neukunden werden mit Rabatten geworben - Bestandskunden werden die Preise erhöht
Bild: Pyur / Tele Columbus
Bislang galt in der Branche die Rechtsauffassung: Wer der Preiserhöhungsklausel über die AGB zugestimmt hat, muss auch eine Preiserhöhung dulden, so lange diese die 5 Prozentpunkte nicht übersteigt. In keinem teltarif.de bekannten Fall hat ein Provider aber jemals konkret ausgeführt, ob die betreffende Preissteigerung nicht vielleicht schon bei Vertragsabschluss abzusehen war, was bei zuverlässig arbeitenden Betriebswirtschaftlern und einer Vorausplanung über mehrere Jahre eigentlich der Fall sein sollte. Als BWL-Profi könnte man ja die Preissteigerungen der vergangenen Jahre plus einen gewissen Spielraum zugrundelegen und auf dieser Basis die Preise für die kommenden Jahre kalkulieren. Stattdessen werden Neukunden aber mit satten Rabatten geworben.
Interessanterweise bewegten sich die von Pyur 2019 ausgesprochenen Preiserhöhungen alle knapp unter der magischen 5-Prozent-Hürde. Dem will die Verbraucherzentrale Brandenburg nun nicht mehr tatenlos zusehen - mit einer interessanten Argumentation.
Klage eingereicht: Die Masse machts
Die Verbraucherschützer halten die zugrundeliegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig. Im Einzelfall habe es sich zwar jeweils um kleine Beträge bei der individuellen Preiserhöhung gehandelt. Aber in der Summe gehe es dennoch um viel Geld, äußert Michèle Scherer, Referentin für Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Bei Beträgen von ein bis zwei Euro monatlich lohne es sich für einzelne Verbraucher nicht, ihre Rechte gegenüber Tele Columbus durchzufechten. Bereits im März hatte die Verbraucherzentrale Brandenburg die Tele Columbus AG daher abgemahnt und aufgefordert, auf die fragliche Klausel zu verzichten. Da das Unternehmen diesem nicht nachgekommen sei, hätten die Verbraucherschützer nun Klage eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Klausel gerichtlich prüfen zu lassen. Dies könne "einer Vielzahl von Verbrauchern zu Gute kommen".
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