Über 1 200 neue Top-Level-Domains verfügbar
Top-Level-Domains können zum Image eines Unternehmens positiv beitragen
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Bisher hatten die meisten Internetnutzer nur mit
wenigen Domain-Endungen zu tun. Künftig wird es neben bekannten
Kürzeln wie .de und .com oder Exoten wie .biz und .info aber noch
viel mehr Varianten geben: Betreiber von Webseiten können dann von .casino
bis .tattoo aus über 1 200 neuen Top-Level-Domains wählen.
Einige der neuen Endungen sind sogar schon freigeschaltet.
Domain-Endung kann gut aber auch schlecht fürs Unternehmen sein
Weltpremiere für eine Städtedomain hatte kürzlich die deutsche Hauptstadt mit .berlin. Weitere regionale Domains in Deutschland werden .bayern, .hamburg, .nrw und .saarland sein. "Wenn man als Anbieter einen regionalen Bezug hat, kann man mit diesen Domains einen guten Eindruck machen", sagt Judith Steinbrecher vom IT-Verband Bitkom. Gut fürs Image könnten auch Domains mit kyrillischer und chinesischer Schrift sein, die sich Unternehmen mit Handelspartnern in den entsprechenden Regionen künftig zulegen können.
Umgekehrt kann die falsche Domain-Endung dem Ansehen eines Unternehmens aber auch schaden. Das Kürzel .to sei zum Beispiel weniger zu empfehlen, sagt Steinbrecher. Denn Webseiten mit dieser Endung sorgen oft für negative Schlagzeilen, etwa im Zusammenhang mit illegalen Streams und Downloads. Ansonsten würde die Expertin aber von keiner Endung abraten - weder bei den neuen noch bei den altbekannten.
Vorsicht bei Verhandlungen mit Domainhändlern
Top-Level-Domains können zum Image eines Unternehmens positiv beitragen
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Verantwortlich für die Vergabe einer Domain ist die jeweilige
Registrierungsstelle. Für die Top-Level-Domain .de ist zum Beispiel
die Organisation Denic zuständig, um die neuen Endungen kümmern sich
verschiedene Unternehmen. Wer eine der neuen Adressen haben will,
kann sich direkt dort registrieren. Bei vielen neuen Endungen läuft
zurzeit allerdings noch die sogenannte Sunrise-Phase, in der
Markeninhaber den Vortritt haben. Bei der Registrierungsstelle können
Verbraucher aber auch nur nachsehen, ob ihre Wunschadresse noch frei
ist. Eine übergreifende Suche für mehrere Top-Level-Domains bieten
Dienste wie Domainsearch.com oder Speednames.de
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Häufig erfährt man so, dass eine Webadresse schon vergeben ist, aber zum Verkauf steht. "Es gibt Unternehmen, deren alleiniger Geschäftszweck es ist, mit werthaltigen Domains zu handeln", erklärt Thomas Rickert, Experte für Domainrecht und Direktor beim Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco. Er empfiehlt, bei Geschäften mit solchen Firmen einen Treuhänder einzuschalten. Der zahlt den gewünschten Kaufpreis erst aus, wenn die Domain erfolgreich übertragen wurde. Das verhindert böse Überraschungen mit unseriösen Händlern.
Der Durchschnittspreis für eine .de-Domain liegt nach Angaben der Domain-Handelsplattform Sedo bei 1 000 Euro. Weltweit mit Abstand am teuersten gehandelt werden .com-Domains. Die kostspieligste Domain im vierten Quartal 2013 war aber die kanadische Adresse jobs.ca - 450 000 US-Dollar (ca. 325 000 Euro) musste der Käufer, ein Betreiber spezialisierter Job-Börsen, laut Sedo dafür bezahlen.
Hat man eine Domain gekauft oder war die Wunschadresse noch frei, müssen sich angehende Webseiten-Betreiber noch für einen Webhoster entscheiden. Oft lässt sich auch die Miete der Domain direkt über solche Firmen abwickeln. Der Kunde zahlt dann einen jährlichen Basispreis für die Adresse plus eine bestimmte Summe für den Traffic, also den Verkehr auf der Seite. Je mehr Daten die Besucher einer Seite abrufen, desto teurer ist der Betrieb.
Der Preis für eine der alten Domains liegt so im günstigsten Fall bei wenigen Euro pro Monat. Bei den neuen Domains könnte die Miete dagegen teurer werden. Denn allein für das Antragsverfahren bei der zuständigen Organisation ICANN mussten die Firmen, die hinter den neuen Endungen stehen, rund 135 000 Euro bezahlen, so Thomas Rickert. Dazu kämen noch weitere Kosten für Technik oder Marketingmaßnahmen, die sich zum Teil zu Millionenbeträgen addieren - und jetzt natürlich auf die Kunden umgelegt werden.
Domainname darf Markenrecht nicht verletzen
Bei der Wahl einer Wunschadresse sind Unternehmen und Privatnutzer aber auch nicht ganz frei. Denn Markenrechte darf der Name nicht verletzen - sonst drohen im schlimmsten Fall teure Klagen und Abmahnungen. Hat ein User mit seinem Domainnamen unabsichtlich die Marken- oder Namensrechte anderer verletzt, muss er aber noch keine finanziellen oder rechtlichen Folgen befürchten, erklärt Judith Steinbrecher. Ihm kann höchstens die Nutzung der Domain untersagt werden. Wenn jemand vorsätzlich gehandelt hat, könne der Markeninhaber allerdings Schadenersatz verlangen.
Sicherer ist daher, die gewünschte Webadresse einmal zu überprüfen. Die EU-Initiative Klicksafe empfiehlt dafür in ihrer Broschüre Spielregeln im Internet eine Recherche auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts. Allerdings tauchen hier nur sogenannte Registermarken auf. Titel von Büchern, Filmen oder anderen Medien können aber ebenfalls geschützt sein. Die Klicksafe-Experten raten daher außerdem, den Namen der geplanten Webseite einmal durch eine Suchmaschine zu jagen. Wird er schon anderswo verwendet, lässt man lieber die Finger davon.
Wie Sie erfolgreich an die neuen Top-Level-Domains kommen, hat unser Redakteur Thorsten Neuhetzki für Sie zusammengefasst.