GEZ-Nachfolger

Rundfunkbeitrag: 2 Bundesländer greifen Sachsen-Anhalt an

Saar­land greift gemeinsam mit Bremen die Entschei­dung Sachsen-Anhalts beim Rund­funk­bei­trag an. Beide Länder eine wollen eigene Stel­lung­nahme zu den ange­kün­digten Verfahren der öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten zum Ersten Medi­enän­derungs­staats­ver­trag vor dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht einbringen.
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Die ARD-Anstalten ziehen gemeinsam nach Karlsruhe Die ARD-Anstalten ziehen gemeinsam nach Karlsruhe
Fotos: ARD - Herby Sachs/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Nachdem die Landes­regie­rung in Sachsen-Anhalt den Entwurf des Gesetzes zum Ersten Medi­enän­derungs­staats­ver­trag am 8. Dezember 2020 zurück­genommen hat und somit eine weitere Befas­sung im Landtag von Sachsen-Anhalt entfällt, wird die notwen­dige Rati­fizie­rung des Staats­ver­trags nicht erfolgen. Der Staats­ver­trag sieht neben der Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags auf 18,36 Euro pro Monat eine Anpas­sung des ARD-internen Finanz­aus­gleichs zugunsten von Radio Bremen und dem Saar­län­dischen Rund­funk vor.

Beson­dere finan­zielle Situa­tion der kleinen ARD-Anstalten

Die ARD-Anstalten ziehen gemeinsam nach Karlsruhe Die ARD-Anstalten ziehen gemeinsam nach Karlsruhe
Fotos: ARD - Herby Sachs/teltarif.de, Montage: teltarif.de
ARD, ZDF und Deutsch­land­radio kündigten in der Folge die Anru­fung des Bundes­ver­fas­sungs­gerichts an. Die Freie Hanse­stadt Bremen wird gemeinsam mit dem Saar­land nun eine eigene Stel­lung­nahme hierzu beim Bundes­ver­fas­sungs­gericht einrei­chen. Darin soll zum einen auf die beson­dere finan­zielle Situa­tion der Anstalten Radio Bremen (RB) und Saar­län­discher Rund­funk (SR) infolge der fehlenden Rati­fika­tion des Staats­ver­trages hinge­wiesen werden.

"Ich bedauere das Schei­tern des Ersten Medi­enän­derungs­staats­ver­trags in Sachsen-Anhalt", sagt Saar­lands Minis­ter­prä­sident Tobias Hans. "Mit diesem Vorgang ist in der föde­ralen Medi­enpo­litik in Deutsch­land der Rubikon über­schritten. Es bedarf nun drin­gend einer recht­lichen Klar­stel­lung. Der öffent­lich-recht­liche Rund­funk hat seine System­rele­vanz und Bedeu­tung für unsere Demo­kratie gerade auch in der Corona-Krise erneut unter Beweis gestellt. Unab­hän­giger, vertrau­ens­wür­diger und flächen­deckender Jour­nalismus war nie wich­tiger als heute. Deshalb darf die Finan­zie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks nicht zum partei­poli­tischen Zank­apfel werden."

Der Präsi­dent des Senats, Bremens Bürger­meister Dr. Andreas Boven­schulte, ergänzt: "Das ist ein schwarzer Tag für die deut­sche föde­rale Medi­enpo­litik. Es ist richtig und konse­quent, dass nun die Rund­funk­anstalten den Klageweg beschreiten, weil ihre elemen­taren verfas­sungs­recht­lich geschützten Inter­essen berührt sind. Glei­ches gilt aber auch für die Träger­länder der Rund­funk­anstalten. Wenn eine dem gesetz­lichen Auftrag entspre­chende Finan­zie­rung der Anstalten nicht mehr gewähr­leistet ist, besteht für die Träger­länder die Gefahr, in Haftung genommen zu werden. Dies gilt in beson­deren Maße für die kleinen Anstalten, für den Saar­län­dischen Rund­funk und Radio Bremen. Aus diesem Grund hat Bremen sich entschlossen, die Klage der Anstalten im Eilver­fahren durch eine eigene Prozess­ver­tre­tung zu unter­stützen."

Regie­rungs­chefs sehen Wider­sprüche zum Grund­satz des bundes­freund­lichen Verhal­tens

Darüber hinaus werden die beiden Länder darauf hinweisen, dass der Abbruch des Rati­fika­tions­ver­fahren ohne Rück­griff auf die im Rund­funk­finan­zie­rungs­staats­ver­trag hinter­legten Verfahren und Vorgaben auch im Wider­spruch zum Grund­satz des bundes­freund­lichen Verhal­tens steht. "Pacta sund servanda (Verträge sind einzu­halten) - dieser Grund­satz gilt auch im Länder­kreis. Wenn ein Land vom KEF-Votum abwei­chen will, muss es gemäß Rund­funk­finan­zie­rungs­staats­ver­trag trag­fähige Gründe vortragen und diese gemeinsam mit den anderen Ländern mit der KEF erör­tern. Und eine etwaige Abwei­chung wäre zu begründen. All das ist nicht geschehen.

Den finan­ziellen Schaden dieses vertrags­wid­rigen Verhal­tens eines Landes haben nun jedoch auch alle anderen Länder, die für die Rund­funk­anstalten die Verant­wor­tung tragen und vertrags­gemäß schon die notwen­digen Zustim­mungs­gesetze erlassen haben. Wir glauben, dass es wichtig ist, auch die Bedenken aus dem Kreis der Länder gegen die Entschei­dung in Sachsen-Anhalt beim Bundes­ver­fas­sungs­gericht entspre­chend vorzu­tragen. Vor diesem Hinter­grund haben wir uns darauf verstän­digt, beim Bundes­ver­fas­sungs­gericht gemeinsam Stel­lung zu nehmen", so die beiden Regie­rungs­chefs abschlie­ßend.

Die ARD droht mit Einschnitten im Programm, sollte der Rund­funk­bei­trag nicht erhöht werden.

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