Themenspezial: Verbraucher & Service Grund

Online-Bestellungen aus dem Ausland jetzt oft teurer

Wer häufiger Waren im außer­euro­päi­schen Ausland bestellt, dürfte sich wundern, warum seit kurzem öfter nach­träg­lich Kosten anfallen. Der Grund liegt in einer Geset­zes­ände­rung.
Von dpa /

Neue Zoll-Regeln für Einfuhr seit Juli Neue Zoll-Regeln für Einfuhr seit Juli
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Das kaputte Lade­kabel direkt aus China nach­zube­stellen, konnte jüngst noch güns­tiger sein, als es im Laden um die Ecke zu kaufen. Um den inner­euro­päi­schen Handel zu stärken, gilt in Deutsch­land aber seit Juli wie bereits berichtet ein neues Gesetz, das Online-Bestel­lungen verteuert.

Zuvor wurde für Waren aus dem außer­euro­päi­schen Ausland bis zu einem Wert von 22 Euro keine Einfuhr­umsatz­steuer fällig. Diese Frei­grenze ist abge­schafft. Darauf weist "heise online" hin. Für die meisten Waren­arten liegt die Steuer bei 19 Prozent, für Lebens­mittel, Zeit­schriften und Bücher gilt der ermä­ßigte Satz von sieben Prozent. Versteuert werden müssen sowohl der Waren­wert, als auch die beim Liefe­ranten entrich­teten Versand­kosten.

Logis­tik­unter­nehmen lassen sich ihren Service gut bezahlen

Neue Zoll-Regeln für Einfuhr seit Juli Neue Zoll-Regeln für Einfuhr seit Juli
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Zusätz­lich zur Steuer sind für Waren ab 150 Euro nach wie vor Zoll­gebühren zu beglei­chen, sofern diese nicht bereits vom Versender entrichten worden sind. Zudem lassen sich Logis­tik­unter­nehmen gut bezahlen, wenn diese beim Zollamt bei der Über­nahme des Päck­chens in Vorleis­tung gehen. Bei DHL kostet dieser Service sechs Euro. Wer sich das Geld sparen will, kann den Versand direkt zum Zollamt verein­baren, muss die Sendung dort dann aber selbst abfer­tigen und abholen.

In der Praxis gelangen laut "heise online" zwar immer noch etliche Päck­chen aus Übersee an den Käufer, scheinbar ohne dass dieser Steuer entrichtet hat. Oft sei diese aber vom Händler vorge­streckt und vom Besteller mit dem Kauf­preis bezahlt worden. Das geht jedoch nur für Waren bis zu einem Sach­wert von 150 Euro. Klei­nig­keiten errei­chen eben­falls noch unbe­hel­ligt ihr Ziel, weil es eine neue Mini-Baga­tell­grenze gibt: Der Zoll verzichtet darauf, Abgaben unter einem Euro zu erheben.

Aufge­passt: Infolge des Brexits werden Waren aus dem Verei­nigten König­reich seit Januar 2021 zoll- und steu­ertech­nisch genauso behan­delt wie Waren aus Übersee.

Ob Smart­phone, Tablet oder Kopf­hörer: Wer sich für ein Gerät inter­essiert, das es hier in der Form nicht gibt, findet zahl­lose Online-Händler, die aus dem Ausland liefern - nicht immer problemlos.

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