Themenspezial: Verbraucher & Service Rat

Onlineshop geht pleite: Diese Rechte haben Verbraucher

Die Mode­platt­form "dress-for-less" ist pleite. Meldet eine Firma Insol­venz an, werden Käufer zu Gläu­bigern. Wie können Verbrau­cher dann ihr Geld zurück­bekommen?
Von dpa /

Ihre Rechte nach der Insolvenz eines Online-Shops (Symbolbild) Ihre Rechte nach der Insolvenz eines Online-Shops (Symbolbild)
picture alliance/dpa
Wenn ein Unter­nehmen zahlungs­unfähig ist, kann sich dies auch für Verbrau­cher unan­genehm auswirken. Handelt es sich um ein Online­geschäft - wie etwa aktuell beim deut­schen Mode­händler dress-for-less - hat eine Insol­venz grund­sätz­lich keinen Einfluss auf das gesetz­liche Wider­rufs­recht. Darauf macht die Verbrau­cher­zen­trale Sachsen aufmerksam.

Das bedeutet: Kunden können inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kauf wider­rufen. Der Widerruf ist auch direkt nach dem Kauf möglich, bevor die Ware gelie­fert wurde. Dafür müssen sich Kunden laut Verbrau­cher­zen­trale an den Anbieter wenden. Beson­ders sinn­voll ist dies, wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde.

Hat der Verbrau­cher den Kauf­preis nach der Insol­venz­anmel­dung gezahlt, muss er seinen Anspruch nicht mehr bei der Insol­venz­tabelle anmelden, erklären die Verbrau­cher­schützer. Der Kunde sei dann aus der Insol­venz­masse zu bedienen, soweit noch Geld da ist.

Hat der Händler den Kauf­preis schon einge­zogen, bestehe die Gefahr, dass die Zahlung bei einer Rück­sen­dung der Ware nicht mehr oder nicht voll­ständig erstattet wird. Somit kann es für Kunden dann sinn­voller sein, die Ware zu behalten oder etwa an Dritte weiter­zuver­kaufen.

Keine Ware erhalten - so gehen Sie vor

Ihre Rechte nach der Insolvenz eines Online-Shops (Symbolbild) Ihre Rechte nach der Insolvenz eines Online-Shops (Symbolbild)
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Was tun, wenn eine Firma plei­tegeht und die bezahlte Ware nicht gelie­fert wurde? Dann entscheidet der Insol­venz­ver­walter, den das zustän­dige Amts­gericht bestimmt, ob die bestellte Ware noch ausge­lie­fert wird.

Ist eine Liefe­rung nicht möglich, müssen Verbrau­cher bei ihm ihre Forde­rungen anmelden - dazu gehören geleis­tete Zahlungen, nicht gelie­ferte Waren oder nicht erbrachte Dienst­leis­tungen. Wer bereits Geld über­wiesen hat, kann Kopien der Über­wei­sung beifügen.

Das Problem: Insol­venz­ver­fahren ziehen sich oft über Jahre. Die Chancen, das Geld zurück­zuer­halten, sind unter­schied­lich hoch - das hängt unter anderem davon ab, wie groß die Gruppe der Gläu­biger und die Insol­venz­quote ist. Oft erhalten Kunden nur einen Bruch­teil des Betrages zurück, da Forde­rungen von Arbeit­neh­mern, Gerichts­kosten sowie die Vergü­tung des Insol­venz­ver­wal­ters meist Vorrang haben.

Der Fall dress-for-less

Das Beispiel der Firma dress-for-less, die am 22. Dezember 2023 Insol­venz ange­meldet hat, zeigt: Es kommt auf den Tag an. Wenn jemand vor dem Stichtag der Insol­venz­anmel­dung Ware "bestellt, bezahlt, seinen Vertrag wider­rufen und die Ware zurück­geschickt, erhält er sein Geld nicht zurück", so die Verbrau­cher­schützer.

Diese Kunden müssen also ihre Forde­rungen in der Insol­venz­tabelle anmelden. Dazu werden sie laut Verbrau­cher­zen­trale Sachsen voraus­sicht­lich im März ange­schrieben und aufge­for­dert.

Bei Retouren für Bestel­lungen nach diesem Datum gilt: "Laut offi­zieller Angaben des Insol­venz­ver­wal­ters werden die Retouren dieser Kunden­gruppe ange­nommen, bear­beitet und Gutschriften für die Zahlungs­dienst­leister erstellt werden."

Eine Beson­der­heit im Fall des deut­schen Online-Mode­shops: Die Geschäfts­füh­rung soll nach Angaben des Insol­venz­ver­wal­ters auf einen Investor über­tragen werden - um so Arbeits­plätze sowie mögli­cher­weise die Marke zu retten. Nicht immer finden sich Inves­toren, die bei einem zahlungs­unfä­higen Unter­nehmen einspringen.

"Made in Germany" war lange Zeit ein Werbe­slogan für einige Geräte von Gigaset. Ob es dabei bleibt? Im Rahmen des Insol­venz­ver­fah­rens wird Gigaset nun nach Hong­kong verkauft.

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