Benutzer ilumen schrieb:
wurde prompt mit 19% beaufschlagt. zollbehörden wurden angeschrieben - keinerlei reaktion.
Offenbar war das nicht als Buch, sondern als Antiquität eingestuft. Ist ja irgendwie Beides.
Und wenn der Zoll zwei Optionen mit unterschiedlichem Steuersatz zur Auswahl hat, wählt der die mit dem höherem Steuersatz.
Da bleibt nur: Anwalt nehmen (ob sich das lohnt?) oder zahlen.