Themenspezial: Verbraucher & Service Mobilität

Uber & Co.: Neue Regeln für Taxis und Fahrdienste per App

Vor allem in Metro­polen drängen neue Trans­port­anbieter auf den Markt, die flexi­bler fahren als Busse auf ihren festen Linien - und auch Taxis Konkur­renz machen. Was soll da künftig alles möglich sein?
Von dpa /

Taxi-Unternehmen und Uber werden wohl trotz neuer Regeln keine Freunde Taxi-Unternehmen und Uber werden wohl trotz neuer Regeln keine Freunde
Bild: dpa
Für die Fahr­gäste ist es eigent­lich nicht weiter schwierig. Zumin­dest in vielen großen Städten: Man kann in Busse und Bahnen steigen, Taxis heran­winken oder Wagen übers Handy ordern. Doch mit den Regeln für die Anbieter ist es deut­lich kompli­zierter. Denn einfach irgendwie Kunden einsam­meln und losfahren dürfen sie nicht. Nach jahre­langen Debatten beschloss der Bundestag heute eine Reform des Perso­nen­beför­derungs­gesetzes, das diverse Vorgaben macht - und zwar künftig auch genauer für neue Mobi­litäts­anbieter, die man meist per App buchen kann. Das soll auch klas­sische Taxis schützen.

Taxi-Unternehmen und Uber werden wohl trotz neuer Regeln keine Freunde Taxi-Unternehmen und Uber werden wohl trotz neuer Regeln keine Freunde
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Verkehrs­minister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem Kompro­miss für einen "inno­vati­ons­freund­lichen Rechts­rahmen", in dem jeder Anbieter Platz habe. Dafür sollen die Kommunen vor Ort eine Reihe von Steue­rungs­mög­lich­keiten bekommen, wie SPD-Frak­tions­vize Sören Bartol sagte. Das soll Dumping und ein Ausbremsen öffent­lich mitfi­nan­zierter Busse und Bahnen vermeiden. Im Parla­ment stimmten auch die Grünen für das Paket der großen Koali­tion. Alle Anbieter zusammen seien starke Konkur­renz für das Nutzen des eigenen Autos, sagte der Grünen-Experte Stefan Gelb­haar. Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen.

Sammel-Dienste: In einigen Städten sind schon Anbieter unter­wegs, bei denen man per App von überall einen einzelnen Platz in kleinen Bussen oder Vans buchen kann. Auf der Fahrt können andere einsteigen, daher geht es nicht auf festen Linien oder wie in Taxis auf direktem Weg zum Ziel. Bisher fahren Anbieter wie Berl­könig oder Moia aber nur mit befris­teten Ausnah­mere­geln, künftig sollen solche Ange­bote dauer­haft möglich werden. Zur Markt­steue­rung sollen Kommunen aber zum Beispiel Mindest­fahr­preise fest­legen können, um Ticket­preise von Bussen und Bahnen nicht zu unter­bieten.

Möglich sein sollen solche Sammel-Ange­bote aber auch unter dem Dach des Öffent­lichen Perso­nen­nah­ver­kehrs (ÖPNV). Dann könnten sie von Förde­rungen profi­tieren, was gerade auf dem Land Anreize für flexi­blere Touren mit klei­neren Fahr­zeugen schaffen könnte. Man brauche mehr als Schul­busse, die nur morgens und nach­mit­tags voll sind, sagte Unions­frak­tions­vize Ulrich Lange (CSU). Dagegen warnte die Linke-Poli­tikerin Sabine Leidig vor "Rosi­nen­pickerei". Private Anbieter seien vor allem in den Städten unter­wegs, wo der Bedarf am geringsten, die Aussicht auf Gewinne aber am größten sei.

Taxi-Markt: Beson­ders umkämpft war ein "fairer Ausgleich" zwischen klas­sischen Taxis und neuen Fahr­dienst-Vermitt­lern wie Uber. Für deren Wagen bleibt es bei einer "Rück­kehr­pflicht". Sie müssen nach einer Kunden­fahrt erst zum Betriebs­sitz zurück und dürfen - anders als Taxis - nicht an der Straße warten oder sich heran­winken lassen. Groß­flä­chige Kommunen sollen aber weitere Abstell­orte zulassen können, damit es nicht immer leer bis zum Betriebs­sitz gehen muss.

Der FDP-Verkehrs­poli­tiker Torsten Herbst kriti­sierte, die Reform sei völlig über­büro­kra­tisiert und zemen­tiere Besitz­stände. "Der große Verlierer sind die Verbrau­cher." Die Rück­kehr­pflicht werde gerade auf dem Land Ange­bote verhin­dern. Auch Dirk Spaniel (AfD) forderte, die Rück­kehr­pflicht ersatzlos zu strei­chen, "damit preis­trei­bende und umwelt­belas­tende Leer­fahrten der Vergan­gen­heit ange­hören".

Die Geset­zes­pläne sehen daneben auch vor, dass Orts­kun­deprü­fungen für Taxi­fahrer wegfallen. Sie müssen aber ein aktu­elles Navi­gati­ons­gerät haben, auch per Smart­phone. Wenn Taxis auf Bestel­lung kommen, sollen Kommunen für Routen zu gefragten Zielen wie Flug­häfen, Bahn­höfen oder Messen feste Stre­cken­preise fest­legen können. Verkehrs­anbieter und Platt­form­betreiber sollen künftig auch Mobi­litäts­daten wie Routen, Halte­punkte und Fahr­pläne bereit­stellen. Dies soll für Kontrollen, Infor­mati­ons­dienste oder Verkehrs­len­kung genutzt werden können.

Der Verband der Auto­mobil­indus­trie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechts­sicher unter­wegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobi­litäts­ser­vices ermög­licht und nicht verhin­dert werden. Der Digi­tal­ver­band Bitkom sieht "allen­falls einen halben Schritt in die rich­tige Rich­tung". Statt konse­quent digi­tale Tech­nolo­gien einzu­setzen, werde in zentralen Punkten der analoge, klima­schäd­liche Status quo gesetz­lich veran­kert.

Spezi­elle Warn­geräte und Smart­phones-Apps melden Blitzer, bevor man hinein­rauscht. Klingt verlo­ckend. Aber sind solche Helfer nun erlaubt oder sind sie verboten?

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