Dürfen Webseiten IP-Adressen speichern? BGH entscheidet im Mai
BGH entscheidet über IP-Speicherung bei Webseiten
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Der Piraten-Politiker Patrick Breyer streitet seit
Jahren für mehr Anonymität beim Surfen im Internet - am gestrigen Dienstag ist
sein Musterverfahren am Bundesgerichtshof (BGH) in die entscheidende
Phase gegangen. Mit einer Klage gegen den Bund will Breyer erreichen,
dass Nutzer nicht länger damit rechnen müssen, mit jedem Klick
Daten-Spuren zu hinterlassen. Konkret wehrt er sich dagegen, dass die
meisten Bundesseiten wie viele andere Websites auch automatisch die
IP-Adressen aller Besucher protokollieren. (Az: VI ZR 135/13)
Zwar kann nur der Internetanbieter - also etwa die Deutsche Telekom oder Vodafone - diese Ziffernfolge einem bestimmten Anschluss zuordnen. Breyer sieht aber das Risiko, dass die Daten in falsche Hände gelangen und Menschen damit zum Beispiel erpresst werden könnten. "Die Seiten, die ich ansurfe, können sehr privat sein", sagte er Journalisten nach der Verhandlung in Karlsruhe. "Und es geht keinen etwas an, was ich im Internet mache."
Entscheidung erst Mitte Mai
BGH entscheidet über IP-Speicherung bei Webseiten
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Eine Entscheidung wollen die BGH-Richter erst am 16. Mai verkünden.
Sie hatten 2014 schon einmal mit dem Fall zu tun. Weil europäische
Datenschutzregeln berührt sind, legte der Senat zentrale Fragen
damals dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Dessen Urteil
von Oktober 2016 besagt, dass es ein "berechtigtes Interesse" geben
kann, zur Abwehr von Hackerangriffen Nutzerdaten zu speichern. Es
kann demnach aber auch Fälle geben, in denen den Grundfreiheiten und
Interessen der betroffenen Nutzer der Vorzug zu geben ist.
In diesem Sinne haben die Karlsruher Richter nun den Streit zu klären. Möglich wäre ein abschließendes Urteil im Mai. Denkbar ist aber auch, dass der Fall noch einmal ans Landgericht Berlin zurückverwiesen wird, um dort offene Fragen klären zu lassen.
Anonyme Information vs. Sicherheit
Breyer, der im Landtag von Schleswig-Holstein die Piraten-Fraktion anführt, erklärte, er hoffe auf ein Grundsatzurteil. "Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden", teilte er mit. Information bei Drogen- oder Eheproblemen oder journalistische Recherchen müssten anonym möglich sein.
Sicherheitsexperten dagegen verweisen darauf, dass gespeicherte IP-Adressen dabei helfen können, Online-Betrugsfälle aufzuklären oder Daten-Attacken (DDoS) abzuwehren.