Benutzer blumenwiese schrieb:
Die Kosten, die dabei zwangsläufig entstehen, trägt derjenige, der das Geld eingezogen hat.
Ganz so stimmt das nicht.
Dies gilt nur, wenn der Einzug unrechtmäßig war!
Bei erteilter Einzugsermächtigung und korrektem Einzug trägt der Kontoinhaber die Kosten.