Urteil

Google muss dem FBI ausländische Mails zur Verfügung stellen

Google muss dem FBI auch im Ausland gespeicherte Kunden­daten für Ermittlungen zur Verfügung stellen. Das zumindest hatte ein US-Gericht am Freitag entschieden.
Von David Rist

Das Logo des US-amerikanischen Suchmaschinenanbieters Google ist am neuen Google-Büro in der Sihlpost in Zürich (Schweiz) zu sehen. Urteil: US-Behörden dürfen Googles Kundendaten durchsehen
Bild: dpa
Auch außerhalb der USA gespeicherte Kunden­daten wie E-Mails dürfen laut einem jüngsten richterlichen Beschluss für Ermittlungen der US-amerikanischen Behörden verwendet werden. Das hatte ein Gericht in Philadelphia vergangen Freitag beschlossen. Das Urteil wider­spricht allerdings einer Entscheidung aus dem Juli letzten Jahres, bei dem ein Berufungs­gericht in einem vergleich­baren Fall zu Gunsten von Microsoft entschieden hatte.

Vergleichbarer Fall: Entscheidung zu Gunsten Microsofts

Das Logo des US-amerikanischen Suchmaschinenanbieters Google ist am neuen Google-Büro in der Sihlpost in Zürich (Schweiz) zu sehen. Urteil: US-Behörden dürfen Googles Kundendaten durchsehen
Bild: dpa
Auch damals sollten Kunden­daten Microsofts für behördliche Ermittlungen frei gegeben werden. Das Gericht berief im Fall von Microsoft auf den sogenannten Stored Communications Act (SCA). Demnach sind amerikanische Tele­kommunikations­unternehmen dazu verpflichtet, Behörden wie dem FBI, gespeicherter Kunden­daten für Ermittlungen zur Verfügung zu stellen. Weil sich die Kunden­daten aber nicht auf amerikanischen Boden befanden, sondern auf einem Server in Irland, entschied das Berufungs­gericht zu Gunsten Microsofts.

Richter: Daten könnten in die USA übermittelt werden

Nun aber entschied Richter Thomas Rueter in Philadelphia beim aktuellen Fall, dass Google die im Ausland gespeicherten Daten einfach in die USA übermitteln könnte. Zudem würde die Privats­phäre der Kunden - ganz gleich wo eine E-Mail gespeichert ist - in den USA verletzt werden. Dann würde der 1986 verabschiedete Stored Communications Act (SCA) greifen und die rechtliche Grund­lage dafür schaffen, dass Google die für Ermittlungen relevanten Kunden­daten an die US-Behörden aushändigen müsste.

Google kündigt Berufung an

Weil der aktuelle Beschluss aus Philadelphia dem Präzeden­zfall von Microsoft aus dem vergangenen Jahr wider­spricht, kündigte Google bereits an Berufung einzulegen. Damals wurde ein fast zwei Jahre andauerndes vergleichbares Verfahren zu Gunsten von Microsoft entschieden. Dieses Urteil galt als Meilen­stein in Sachen Daten­schutz.

Die amerikanischen Tech-Unternehmen versuchten auch schon in der Vergangen­heit die eigenen Kunden­daten vor behördlichen Zugriffen zu schützen. So bekam Apple vor gut einem Jahr Rücken­deckung aus dem Sillicon Valley, als der Konzern das iPhone eines toten Terroristen entsperren sollte.

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