Online-Shopping: Geoblocking-Verordnung-Verstoß melden
Das Wunschprodukt ist bei einem ausländischen Anbieter zum besten Preis gefunden, doch dann klappt die Bestellung nicht. So kann zum Beispiel die deutsche Anschrift nicht in das Adressfeld eingegeben werden. Geoblocking nennt sich das und beim Europäischen Verbraucherzentrum laufen immer wieder Beschwerden dazu ein.
"Geoblocking-Verordnung"
Eigentlich dürfte das nicht sein - dank der Geoblocking-Verordnung.
Sie verpflichtet Online-Händler in der EU, Waren und Dienstleistungen
europaweit zum selben Preis und den gleichen Lieferbedingungen
anzubieten. Es ist also egal, wo man wohnt oder welche
Staatsangehörigkeit man hat. Verboten ist auch, bei der Bestellung
automatisch auf eine andere länderspezifische Internetseite
weiterzuleiten.
Die Geoblocking-Verordnung verpflichtet Online-Händler in der EU, Waren und Dienstleistungen
europaweit zum selben Preis und den gleichen Lieferbedingungen
anzubieten
Bild: picture alliance/dpa | Lino Mirgeler
Wer solch einen Verstoß beim Online-Shoppen entdeckt, kann das mit
einem Online-Kontaktformular entweder beim EVZ oder bei der
Bundesnetzagentur melden. Achtung allerdings: Die
Geoblocking-Verordnung hat einige Ausnahmen. Dazu gehören zum
Beispiel urheberrechtlich geschützte Werke wie E-Books oder
Online-Spiele.
Versand kann auf das Inland beschränkt werden
Nicht verpflichtet ist ein Online-Anbieter dagegen, überallhin zu liefern. Er kann seinen Versand durchaus auf das Inland beschränken. Verbraucher müssen die Ware dann entweder selbst abholen, sie in Grenznähe liefern lassen oder extra ein Logistikunternehmen beauftragen.
Online-Händler und andere Unternehmen in der Lieferkette sollen künftig mehr Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.