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Online-Shopping: Geoblocking-Verordnung-Verstoß melden

Glei­cher Preis für alle beim Online-Shoppen - das garan­tiert die Geoblo­cking-Verord­nung. In diesen Tagen seit vier Jahren gültig, gibt es aber auch verein­zelt Beschwerden über schwarze Schafe.
Von dpa /

Das Wunsch­pro­dukt ist bei einem auslän­dischen Anbieter zum besten Preis gefunden, doch dann klappt die Bestel­lung nicht. So kann zum Beispiel die deut­sche Anschrift nicht in das Adress­feld einge­geben werden. Geoblo­cking nennt sich das und beim Euro­päi­schen Verbrau­cher­zen­trum laufen immer wieder Beschwerden dazu ein.

"Geoblo­cking-Verord­nung"

Eigent­lich dürfte das nicht sein - dank der Geoblo­cking-Verord­nung. Sie verpflichtet Online-Händler in der EU, Waren und Dienst­leis­tungen euro­paweit zum selben Preis und den glei­chen Liefer­bedin­gungen anzu­bieten. Es ist also egal, wo man wohnt oder welche Staats­ange­hörig­keit man hat. Verboten ist auch, bei der Bestel­lung auto­matisch auf eine andere länder­spe­zifi­sche Inter­net­seite weiter­zuleiten. Die Geoblocking-Verordnung verpflichtet Online-Händler in der EU, Waren und Dienstleistungen europaweit zum selben Preis und den gleichen Lieferbedingungen anzubieten Die Geoblocking-Verordnung verpflichtet Online-Händler in der EU, Waren und Dienstleistungen
europaweit zum selben Preis und den gleichen Lieferbedingungen
anzubieten
Bild: picture alliance/dpa | Lino Mirgeler
Wer solch einen Verstoß beim Online-Shoppen entdeckt, kann das mit einem Online-Kontakt­for­mular entweder beim EVZ oder bei der Bundes­netz­agentur melden. Achtung aller­dings: Die Geoblo­cking-Verord­nung hat einige Ausnahmen. Dazu gehören zum Beispiel urhe­ber­recht­lich geschützte Werke wie E-Books oder Online-Spiele.

Versand kann auf das Inland beschränkt werden

Nicht verpflichtet ist ein Online-Anbieter dagegen, über­allhin zu liefern. Er kann seinen Versand durchaus auf das Inland beschränken. Verbrau­cher müssen die Ware dann entweder selbst abholen, sie in Grenz­nähe liefern lassen oder extra ein Logis­tik­unter­nehmen beauf­tragen.

Online-Händler und andere Unter­nehmen in der Liefer­kette sollen künftig mehr Verant­wor­tung für die von ihnen verkauften Produkte tragen. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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